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   VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14.A   

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VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14.A (https://dejure.org/2014,16297)
VG Münster, Entscheidung vom 08.07.2014 - 4 L 461/14.A (https://dejure.org/2014,16297)
VG Münster, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 4 L 461/14.A (https://dejure.org/2014,16297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei behaupteter Verfolgung von Angehörigen der Roma-Minderheit in Serbien

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 30 Abs. 1
    Offensichtlich unbegründet, ernstliche Zweifel, Roma, Serbien, Ausreisefreiheit, Reisefreiheit, serbische Verfassung, Auswärtiges Amt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Stuttgart, 25.03.2014 - A 11 K 5036/13

    Verfolgung von Roma in Serbien

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    Bislang hat kein Oberverwaltungsgericht die Angaben von Dr. Waringo, die im beim VG Stuttgart anhängig gewesenen Klageverfahren A 11 K 5036/13 als Zeugin vernommenen worden ist und die von der Kammer im hier noch anhängigen Verfahren 4 K 802/13 eingeholten Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 1.7.2014 - 508-516.80/4817 - berücksichtigt.

    Der wesentliche Inhalt der Aussage der Zeugin Dr. Waringo ist in dem Urteil des VG Stuttgart vom 25.3.2014 - A 11 K 5036/13 - abgedruckt; das Urteil kann im Internet etwa unter www.proasyl.de abgerufen werden.

    Während das VG Stuttgart in seinem Urteil vom 25.3.2014, a. a. O., maßgeblich unter Hinweis auf die Aussage der Zeugin und ihre Ausführungen in "Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation", abrufbar im Internet unter www.proasyl.de, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG in Bezug auf die klagenden Roma aus Serbien bejaht hat, lehnen das VG Sigmaringen, Urteil vom 28.5.2014 - 1 K 234/14 -, juris, und das VG Regensburg, Urteil vom 7.5.2014 - RO 6 K 14.30326 -, juris, auch unter Berücksichtigung der Angaben der von Dr. Waringo eine Gruppenverfolgung der Roma in Serbien und eine asylrechtlich beachtliche Einschränkung ihrer Ausreisefreiheit ab.

    Nach den Angaben von Dr. Waringo in dem beim VG Stuttgart anhängig gewesenen Verfahren A 11 K 5036/13 zielen die geltenden serbischen Ausreise- und Grenzkontrollbestimmungen unter anderem darauf, den Roma die Ausreise aus Serbien zu erschweren oder unmöglich zu machen; diese Zielrichtung werde auch in der Praxis umgesetzt.

  • VG Münster, 11.05.2015 - 4 K 802/13

    Asylrechtliche Bewertung der Situation der Roma und Ashkali im Kosovo und in

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    Bislang hat kein Oberverwaltungsgericht die Angaben von Dr. Waringo, die im beim VG Stuttgart anhängig gewesenen Klageverfahren A 11 K 5036/13 als Zeugin vernommenen worden ist und die von der Kammer im hier noch anhängigen Verfahren 4 K 802/13 eingeholten Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 1.7.2014 - 508-516.80/4817 - berücksichtigt.

    Die ausdrücklich in dem Beweisbeschluss der Kammer vom 22.5.2014 - 4 K 802/13.A - angesprochene Frage, ob die neuen serbischen Ausreise- und Grenzkontrollbestimmungen ausdrücklich dazu bestimmt und eingesetzt werden,  Angehörigen von Minderheiten die Ausreise aus Serbien zu erschweren oder diese unmöglich zu machen, ist damit (formell) nicht beantwortet worden.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    vgl. nur BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, NVwZ 1996, 678 (680), und Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 ff.
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris, Rdn. 57, und vom 21.7.2000 - 2 BvR 1429/98 -, juris, Rdn. 3.
  • VG Sigmaringen, 28.05.2014 - 1 K 234/14

    Gruppenverfolgung, Ausreisefreihheit; Serbien; Roma

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    Während das VG Stuttgart in seinem Urteil vom 25.3.2014, a. a. O., maßgeblich unter Hinweis auf die Aussage der Zeugin und ihre Ausführungen in "Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation", abrufbar im Internet unter www.proasyl.de, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG in Bezug auf die klagenden Roma aus Serbien bejaht hat, lehnen das VG Sigmaringen, Urteil vom 28.5.2014 - 1 K 234/14 -, juris, und das VG Regensburg, Urteil vom 7.5.2014 - RO 6 K 14.30326 -, juris, auch unter Berücksichtigung der Angaben der von Dr. Waringo eine Gruppenverfolgung der Roma in Serbien und eine asylrechtlich beachtliche Einschränkung ihrer Ausreisefreiheit ab.
  • VG Regensburg, 07.05.2014 - RO 6 K 14.30326

    Keine Gruppenverfolgung von Roma in Serbien

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    Während das VG Stuttgart in seinem Urteil vom 25.3.2014, a. a. O., maßgeblich unter Hinweis auf die Aussage der Zeugin und ihre Ausführungen in "Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation", abrufbar im Internet unter www.proasyl.de, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG in Bezug auf die klagenden Roma aus Serbien bejaht hat, lehnen das VG Sigmaringen, Urteil vom 28.5.2014 - 1 K 234/14 -, juris, und das VG Regensburg, Urteil vom 7.5.2014 - RO 6 K 14.30326 -, juris, auch unter Berücksichtigung der Angaben der von Dr. Waringo eine Gruppenverfolgung der Roma in Serbien und eine asylrechtlich beachtliche Einschränkung ihrer Ausreisefreiheit ab.
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris, Rdn. 57, und vom 21.7.2000 - 2 BvR 1429/98 -, juris, Rdn. 3.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Münster, 08.07.2014 - 4 L 461/14
    vgl. nur BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, NVwZ 1996, 678 (680), und Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 ff.
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2014 - 8 LA 129/14

    Aktuelle Gefahr einer Verfolgung bei Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit

    Aus den von den Klägern präsentierten aktuellen Erkenntnismitteln (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart v. 25.3.2014 - A 11 K 5036/13 - Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina: Zur faktischen und rechtlichen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "sichere Herkunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/Pro_Asyl_Gutachten_zum_Vorhaben_der_Einstufung_von_Serbien__Mazedonien_und_Bosnien_und_Herzego-wina_als__sichere_Herkunftsstaaten_.pdf, Stand: 20.10.2014; Dr. Karin Waringo, Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland ? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation, April 2013, veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf, Stand: 20.10.2014) ergeben sich für den Senat insbesondere keine Anhaltspunkte für asylrelevante Eingriffe des serbischen Staates in die durch Art. 2 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (BGBl. II 2002, 1074) geschützte Ausreisefreiheit von Angehörigen der ethnischen Minderheit der Roma.

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A -, juris Rn. 25) existiert eine gesetzliche Regelung, welche die Behinderung oder die Verhinderung der Ausreise von serbischen Staatsangehörigen vorsieht, nicht.

    Dies gilt insbesondere für die - mit Blick auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. Juli 2014 - 4 L 461/14.A - und vom 28. Mai 2014 - 4 L 263/14.A - erfolgten - Ausführungen der Kläger zur Ablehnung ihrer Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigte und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als offensichtlich unbegründet im angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 2011, zumal das Verwaltungsgericht die diese Begehren weiter verfolgende Klage nicht als offensichtlich unbegründet im Sinne des § 78 Abs. 1 AsylVfG abgewiesen hat.

  • VG Osnabrück, 23.09.2015 - 5 B 377/15

    Befristung; Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Aus den von den Klägern präsentierten aktuellen Erkenntnismitteln (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart v. 25.3.2014 - A 11 K 5036/13 - Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina: Zur faktischen und rechtlichen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "sichere Herkunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/Pro_Asyl_Gutachten_zum_Vorhaben_der_Einstufung_von_Serbien__Mazedonien_und_Bosnien_und_Herzego-wina_als__sichere_Herkunftsstaaten_.pdf, Stand: 20.10.2014; Dr. Karin Waringo, Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland ? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation, April 2013, veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf, Stand: 20.10.2014) ergeben sich für den Senat insbesondere keine Anhaltspunkte für asylrelevante Eingriffe des serbischen Staates in die durch Art. 2 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (BGBl. II 2002, 1074) geschützte Ausreisefreiheit von Angehörigen der ethnischen Minderheit der Roma.

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A -, juris Rn. 25) existiert eine gesetzliche Regelung, welche die Behinderung oder die Verhinderung der Ausreise von serbischen Staatsangehörigen vorsieht, nicht.

  • VG Düsseldorf, 11.08.2014 - 27 L 1576/14

    Berücksichtigung der Zugehörigkeit zum Volk der Roma und der Lage der Roma in

    vgl. Auswärtiges Amt, Auskunft an das Verwaltungsgericht Münster vom 1. Juli 2014, wiedergegeben in: VG Münster, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 4 L 461/14.A -, juris (Rn. 25); Chachipe, "Selective Freedom - The visa liberalisation and restrictions on the right to travel in the Balkans", Juni 2012, S. 19, abrufbar unter: http://romarights.files.wordpress.com/2012/07/chachipe_visa_liberalisation_report_270612.pdf; PRO ASYL/Dr. X.-ringo , Gutachten zur faktischen Menschenrechtssituation in Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina, April 2014, S. 79, abrufbar unter: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/Pro_Asyl_Gutachten_zum_Vorhaben_der_Einstufung_von_Serbien__Mazedonien_und_Bosnien_und_Herzegowina_als__sichere_Herkunftsstaaten_.pdf.

    Unabhängig von der Frage, ob Beeinträchtigungen in dieser Größenordnung angesichts der Zahl der Asylantragsteller aus der Republik Serbien, die sich allein in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012 auf insgesamt 12.812 und im Jahr 2013 auf 18.001 Erst- und Folgeanträge belief, vgl. Auswärtiges Amt, Auskunft an das Verwaltungsgericht Münster vom 1. Juli 2014, wiedergegeben in: VG Münster, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 4 L 461/14.A -, juris (Rn. 24), die unten darstellten Anforderungen an die für die Annahme einer Gruppenverfolgung notwendige Verfolgungsdichte erfüllen, und angesichts dieser Zahlen die weitere Einschätzung von Frau Dr. X.-ringo zutreffen kann, dass eine legale Ausreise für Roma mit Ausweispapieren kaum vorstellbar sei, begründen sie keinen Anhaltspunkt für die Annahme einer schwerwiegenden Verletzung der grundlegenden Menschenrechte im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG.

  • VG Osnabrück, 16.02.2015 - 5 A 298/14
    Aus den von den Klägern präsentierten aktuellen Erkenntnismitteln (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart v. 25.3.2014 - A11 K 5036/13 - Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzego­ wina: Zur faktischen und rechtlichen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "sichere Her­ kunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/fmdam/N EWS/2014/Pro_Asyl_Gutachten_zum_Vorhaben_der_Einstuf ung_von_S erbien Mazedonien_und_Bosnien_und__Herzegowina_als sichereJHerkunftsstaaten_.pdf, Stand: 20.10.2014; Dr. Karin Warin­ go, Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland ? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation, April 2013, veröf­ fentlicht unter www.

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A juris Rn. 25) existiert eine gesetzliche Regelung, welche die Behinderung oder die Verhinderung der Ausreise von serbischen Staatsange­ hörigen, vorsieht, nicht.

  • VG Regensburg, 24.02.2015 - RN 6 S 15.30120

    Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Asylanerkennung, Asylantrag, Asylbewerber,

    Entgegen der Ansicht des VG Münster (B.v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - juris) bestehen aber auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine selektive Anwendung der genannten Normen auf Roma in Serbien (vgl. hierzu ausführlich OVG Lüneburg, B.v. 22.10.2014, a.a.O).
  • VG Schwerin, 26.01.2015 - 5 B 116/15
    "Aus den von den Klagern präsentierten aktuellen Erkenntnlsmitteln (Urteil des Verwal­ tungsgerichts Stuttgart v. 26.3.2014 - A 11 K 5036/13 Beschlüsse des Verwaltungsge­ richts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina: Zur faktischen und rechtllchen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "slchere Herkunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/flleadmln/fm>
  • VG Bayreuth, 16.12.2014 - B 3 S 14.30486

    Serbien als sicherer Herkunftsstaat; keine verfassungsrechtlichen oder

    In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das OVG Lüneburg in vorgenanntem Beschluss ausdrücklich und überzeugend auch mit den vom Antragstellerbevollmächtigten genannten Entscheidungen des VG Stuttgart vom 25.03.2014 (A 11 K 5036/13 ) und des VG Münster vom 08.07.2014 (4 L 461/14.A ) auseinandersetzt (siehe dort etwa Rd.-Nr. 22 ff.).
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