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VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17 |
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- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 342/16
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Auf den am 29. Januar 2016 im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gestellten Antrag der Klägerin ordnete das erkennende Gericht mit Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 L 182/16 - die aufschiebende Wirkung der gegen die Ordnungsverfügung erhobenen Klage 1 K 342/16 hinsichtlich der in Ziffer 3 der Ordnungsverfügung enthaltenen Zwangsgeldandrohung an; den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich Ziffer 1 der Ordnungsverfügung lehnte es ab.Mit Urteil vom 17. November 2017 - 1 K 342/16 - wies das erkennende Gericht die Klage der Klägerin gegen die Anordnung in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung ab.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichts vom 17. November 2017 - 1 K 342/16 - Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Zur Begründung nimmt das Gericht auf die zutreffenden Ausführungen in dem angegriffenen Bescheid (dort: S. 1 ff. unter "II.") sowie im Hinblick auf die der Zwangsgeldandrohung zu Grunde liegende Ordnungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung ergänzend auf die Entscheidungsgründe der Urteile des Gerichts vom 17. November 2017 - 1 K 342/16, 1 K 5978/16 - Bezug.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 5978/16
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Die gegen die Zwangsgeldandrohungen gerichteten Klagen der Klägerin wies das erkennende Gericht mit Urteilen vom 17. November 2017 - 1 K 4639/16, 1 K 5978/16 - ab.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Zur Begründung nimmt das Gericht auf die zutreffenden Ausführungen in dem angegriffenen Bescheid (dort: S. 1 ff. unter "II.") sowie im Hinblick auf die der Zwangsgeldandrohung zu Grunde liegende Ordnungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung ergänzend auf die Entscheidungsgründe der Urteile des Gerichts vom 17. November 2017 - 1 K 342/16, 1 K 5978/16 - Bezug.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 4639/16
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Die gegen die Zwangsgeldandrohungen gerichteten Klagen der Klägerin wies das erkennende Gericht mit Urteilen vom 17. November 2017 - 1 K 4639/16, 1 K 5978/16 - ab.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 5979/16
Schulpflicht; Eltern; Ordnungsverfügung; Zwangsmittel; Zwangsgeld; …
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. - VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 341/16
Aufteilung von Vorsteuerbeträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und …
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. - VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 4638/16
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. - VG Münster, 17.06.2016 - 1 L 180/16
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. - VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2798/17
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2798/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. - FG Düsseldorf, 20.07.2018 - 1 K 2798/16
Auszug aus VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2799/17
Der am 00.00.0000 geborene Sohn der Klägerin und ihres Ehemannes, des Klägers im Verfahren 1 K 2798/16, K. wurde im Jahr 2009 eingeschult.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 2798/17
Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes gegenüber den Eltern bzgl. …
Der am 00.00.0000 geborene Sohn des Klägers und seiner Ehefrau, der Klägerin im Verfahren 1 K 2799/17, K. wurde im Jahr 2009 eingeschult.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16 und 1 K 2799/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 341/16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16, 1 K 2798/17 und 1 K 2799/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 5979/16
Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern eines nicht zur Schule gehenden …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 2798/17 und 1 K 2799/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 4638/16
Androhung eines Zwangsgeldes hinsichtlich Teilnahme eines Minderjährigen am …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16, 1 K 2798/17 und 1 K 2799/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. - VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 5978/16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5979/16, 1 K 2798/17 und 1 K 2799/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 4639/16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 L 182/16, 1 K 342/16, 1 K 4638/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16, 1 K 2798/17 und 1 K 2799/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 342/16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 182/16, 1 L 180/16, 1 K 341/16, 1 K 4638/16, 1 K 4639/16, 1 K 5978/16, 1 K 5979/16, 1 K 2798/17 und 1 K 2799/17 sowie der von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.