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   VG Münster, 21.12.2018 - 6 K 4230/17   

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VG Münster, 21.12.2018 - 6 K 4230/17 (https://dejure.org/2018,45067)
VG Münster, Entscheidung vom 21.12.2018 - 6 K 4230/17 (https://dejure.org/2018,45067)
VG Münster, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 6 K 4230/17 (https://dejure.org/2018,45067)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus VG Münster, 21.12.2018 - 6 K 4230/17
    vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R -, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) 2008, 539, mit weiteren Nachweisen.

    Da die Anerkennung eines angemessenen Bestattungsvorsorgevertrages als Schonvermögen im Sinne der Härteregelungen auf dem Gedanken der Selbstbestimmung und Menschenwürde auch für die Zeit nach dem Ableben beruht, vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - juris, Rn. 24, können die konkreten finanziellen Lebensumstände des Betroffenen nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für seine Bestattung - etwa bis auf Sozialhilfeniveau - einzuschränken.

    Die Grenze des Angemessenen ist danach vielmehr erst dann überschritten, wenn sich die konkreten Gestaltungswünsche und deren Kosten im Einzelfall als völlig überzogen oder luxuriös erweisen oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass vorhandenes Vermögen zielgerichtet allein deshalb für die Bestattungsvorsorge verwendet wurde, um Leistungsansprüche zu erwerben, vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - juris, Rn. 23, 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 12 A 1255/12

    Verwertung von zum Zweck der angemessenen Bestattungsvorsorge und der

    Auszug aus VG Münster, 21.12.2018 - 6 K 4230/17
    - 12 A 1255/12 -, juris, Rn. 3, mit weiteren Nachweisen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 12 A 1255/12 -, juris, Rn. 12.

  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus VG Münster, 21.12.2018 - 6 K 4230/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 5 C 84.02 -, juris, Rn. 22 = NJW 2004, 2914.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2018 - L 20 SO 467/17

    Leistungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

    Hiergegen erhob die Klägerin Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster, die unter dem Aktenzeichen 6 K 4230/17 geführt wird und noch anhängig ist.

    Das anhängige verwaltungsgerichtliche Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 K 4230/17, dessen Gegenstand die Ablehnung des Antrages auf Pflegewohngeld ist, ist für die Entscheidung über die Frage, ob der Klägerin ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII zusteht, nicht vorgreiflich.

  • SG Heilbronn, 07.06.2022 - S 2 SO 236/21

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz -

    Zur Bestimmung der Angemessenheit einer Bestattungsvorsorge ist zunächst auf die Kosten abzustellen, die die örtlich zuständige Behörde als erforderliche Kosten der Bestattung nach § 74 SGB XII zu übernehmen hat im Sinne eines Grundbetrags (vgl Verwaltungsgericht Münster 21.12.2018, 6 K 4230/17).
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