Rechtsprechung
VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07.A |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 34 a Abs. 1; AsylVfG § 27 a; VO Nr 343/2003/EG Art. 16 Abs. 1; VO Nr 343/2003/EG Art. 20 Abs. 2; GG Art. 6; EMRK Art. 8
Libanon, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Sicherheitslage, Verfahrensrecht, Verordnung Dublin II, Abschiebungsandrohung, Drittstaatenregelung, Überstellung, Überstellungsfrist, Verlängerung, Untertauchen, Beurteilungszeitpunkt, Ermessen, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 27.06.2006 - C-540/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Dementsprechend ist auch nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH die EMRK auslegungsleitend bei der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, EP/Rat, Rn. 35, 52 ff. Es ist aber nicht ersichtlich, dass die Beklagte bzw. das Bundesamt im Rahmen einer etwaigen Entscheidung über die Fristverlängerung bzw. über die Aufrechterhaltung einer solchen Fristverlängerung berücksichtigt hat, dass der Kläger am 11. Dezember 2007 eine in L. lebende Deutsche heiratete.Das Recht nach Art. 8 Abs. 1 EMRK, mit seinem Ehegatten bzw. nahen Verwandten zu leben, bringt für die Mitgliedstaaten Verpflichtungen mit sich, bei denen es sich um negative Verpflichtungen handeln kann, den Aufenthalt einer Person nicht zu beenden, oder um positive Verpflichtungen, eine Person in das Hoheitsgebiet einreisen und sich dort aufhalten zu lassen, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, EP/Rat, Rn. 52; EGMR, Urteil vom 11. Juli 2000 - 29192/95 -, Ciliz, InfAuslR 2000, 473.
Schließlich ist erneut zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH die EMRK einschließlich ihres Art. 8 auslegungsleitend ist bei der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, EP/Rat, Rn. 35, 52 ff. Jedenfalls verletzte die Abschiebungsanordnung die Rechte des Klägers aus Art. 16a Abs. 1 GG auf Durchführung eines Asylverfahrens, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 1880/00 -, BVerfGK 1, 298; Funke-Kaiser, in Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, § 27a Rn. 6, 138 f., und wie gezeigt aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK auf Berücksichtigung der ehelichen Lebensgemeinschaft des Klägers mit seiner deutschen Ehefrau bei der Entscheidung über eine Aufenthaltsbeendigung durch Aufrechterhaltung der Abschiebungsanordnung.
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 1880/00
Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Die Drittstaatenregelung nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a AsylVfG ist im Rahmen der vorrangigen Zuständigkeitsregelungen der Verordnung 343/2003/EG i.V.m. § 27a AsylVfG gemäß Art. 23 bzw. Art. 16a Abs. 5 GG unanwendbar, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 1880/00 -, BVerfGK 1, 298; Funke-Kaiser, in Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, § 26a Rn. 113 bis 121, § 27a Rn. 5 f., 140 bis 142; Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 2, B 1, Art. 16a Rn. 444a und Bd. 3, B 2, § 26a Rn. 63. Gemäß § 27a AsylVfG ist ein Asylantrag unzulässig, wenn ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.Schließlich ist erneut zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH die EMRK einschließlich ihres Art. 8 auslegungsleitend ist bei der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, EP/Rat, Rn. 35, 52 ff. Jedenfalls verletzte die Abschiebungsanordnung die Rechte des Klägers aus Art. 16a Abs. 1 GG auf Durchführung eines Asylverfahrens, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 1880/00 -, BVerfGK 1, 298; Funke-Kaiser, in Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, § 27a Rn. 6, 138 f., und wie gezeigt aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK auf Berücksichtigung der ehelichen Lebensgemeinschaft des Klägers mit seiner deutschen Ehefrau bei der Entscheidung über eine Aufenthaltsbeendigung durch Aufrechterhaltung der Abschiebungsanordnung.
- BVerwG, 28.03.2001 - 1 B 83.01
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Aus der angespannten Sicherheitslage im Libanon ergibt sich insbesondere keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2001 - 1 B 83.01 - und vom 18. Juli 2001 - 1 B 71.01 - sowie Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, für eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit des Klägers i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG.
- BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im …
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Aus der angespannten Sicherheitslage im Libanon ergibt sich insbesondere keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2001 - 1 B 83.01 - und vom 18. Juli 2001 - 1 B 71.01 - sowie Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, für eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit des Klägers i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG. - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Aus der angespannten Sicherheitslage im Libanon ergibt sich insbesondere keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2001 - 1 B 83.01 - und vom 18. Juli 2001 - 1 B 71.01 - sowie Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, für eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit des Klägers i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG. - LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - L 15 B 44/08
Umzugskosten
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde mit Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 8 L 582/07.A - abgelehnt, eine Beschwerde verwarf das OVG NRW mit Beschluss vom 10. Januar 2008 - 15 B 44/08.A - unter Verweis auf § 80 AsylVfG als unzulässig. - EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch …
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Nach alledem war eine - von der Beklagten auch nicht beantragte - Aussetzung des Verfahrens (§ 94 VwGO analog) bis zu einer (etwaigen) Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen des Kammarrättan I T. vom 21. Januar 2008 - Rs. C-19/08 - betreffend Art. 20 Abs. 1 lit. d), Abs. 2 der Verordnung 343/2003/EG durch die gemäß Art. 68 EG selbst nicht vorlageberechtigte Kammer nicht angezeigt. - BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Denn auch im Rahmen der Anwendung von Unions- bzw. Gemeinschaftsrecht, dem gegenüber nationalem Recht Anwendungsvorrang zukommt, haben die deutschen Staatsorgane, soweit das Unions- bzw. Gemeinschaftsrecht ihnen Umsetzungsspielräume lässt, wie dies hinsichtlich der Ermessensermächtigung des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung 343/2003/EG der Fall ist, diese Umsetzungsspielräume in einer grundrechtsschonenden Weise auszufüllen, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 -, BVerfGE 113, 273, Rn. 80 ff., und Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, Rn. 68 bis 74. Darüber hinaus ist durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Entscheidungen durch alle staatlichen Organe zu berücksichtigen sind, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, Rn. 29 ff., geklärt, dass die Vertragsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), vgl. BGBl. 1952 II 686, 953, sich ihren Konventionspflichten nicht durch eine Übertragung von Zuständigkeiten auf internationale oder supranationale Organisationen entziehen können, vgl. EGMR, Urteil vom 18. Februar 1999 - 24833/94 -, Matthews, NJW 1999, 3107. - BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Denn auch im Rahmen der Anwendung von Unions- bzw. Gemeinschaftsrecht, dem gegenüber nationalem Recht Anwendungsvorrang zukommt, haben die deutschen Staatsorgane, soweit das Unions- bzw. Gemeinschaftsrecht ihnen Umsetzungsspielräume lässt, wie dies hinsichtlich der Ermessensermächtigung des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung 343/2003/EG der Fall ist, diese Umsetzungsspielräume in einer grundrechtsschonenden Weise auszufüllen, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 -, BVerfGE 113, 273, Rn. 80 ff., und Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, Rn. 68 bis 74. Darüber hinaus ist durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Entscheidungen durch alle staatlichen Organe zu berücksichtigen sind, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, Rn. 29 ff., geklärt, dass die Vertragsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), vgl. BGBl. 1952 II 686, 953, sich ihren Konventionspflichten nicht durch eine Übertragung von Zuständigkeiten auf internationale oder supranationale Organisationen entziehen können, vgl. EGMR, Urteil vom 18. Februar 1999 - 24833/94 -, Matthews, NJW 1999, 3107. - VGH Hessen, 31.08.2006 - 9 UE 1464/06
Abschiebung eines Asylbewerbers in einen sicheren Drittstaat
Auszug aus VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Die für den 00.00.0000 geplante Überstellung des Klägers nach Schweden ist nicht an seinem zu diesem Zeitpunkt seit gut einem Monat beendeten Untertauchen, so aber der Sachverhalt in dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2006 - 9 UE 1464/06.A -, Rn. 41, juris, sondern an seiner Absicht, in Deutschland mit einer Deutschen die Ehe zu schließen, gescheitert. - EGMR, 18.02.1999 - 24833/94
MATTHEWS c. ROYAUME-UNI
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- VG Münster, 03.11.2007 - 8 L 582/07
- EGMR, 11.07.2000 - 29192/95
Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Familienangehörige, Kinder, Schutz …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- VG Münster, 30.12.2010 - 2 L 576/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Abänderungsantrag, …
Eine Fristverlängerung nach Satz 2 setzt jedoch auch (wie in dem Urteil des Gerichts vom 23. April 2008 - 8 K 1585/07.A - zu der (soweit hier von Interesse) gleichlautenden Regelung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 der genannten Verordnung ausgeführt ist -) voraus, dass eine Entscheidung über die Vornahme einer solchen Verlängerung ergangen ist.Darauf, ob die Regelung in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung dem Antragsteller ein subjektives Recht vermittelt - was der Antragsgegnerin zweifelhaft erscheint -, dürfte es allerdings für die Beantwortung der allein maßgeblichen Frage nicht ankommen, ob die Voraussetzungen des Tatbestandes der gesetzlichen Ermächtigung in § 34a i.V.m. § 27a AsylVfG gegenwärtig noch vorliegen, was dann nicht mehr der Fall ist, wenn nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Asylantrags auf die Antragsgegnerin übergegangen ist (vgl. auch hierzu: Urteil des Gerichts vom 23. April 2008 - 8 K 1585/07.A -).
- OVG Thüringen, 28.12.2009 - 3 EO 469/09
Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Aufenthaltserlaubnis aus …
Selbst wenn man aber davon ausgehen wollte, dass eine Verlängerungsentscheidung zwischen den betroffenen Mitgliedsstaaten auch konkludent erfolgen könne (was im Hinblick auf die in Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c der Verordnung geregelte Mitteilungspflicht nicht unproblematisch erscheint), liegen hier jedenfalls keine greifbaren Anhaltspunkte für eine entsprechende Absprache oder Übung zwischen den betroffenen Staaten vor (vgl. zu dieser Frage auch VG Münster, Urteil vom 23.04.2008 - 8 K 1585/07.A -, InfAuslR 2008, 372 und juris Rdn. 29;… zur notwendigen positiven Feststellung einer entsprechenden Übung vgl. ferner Funke-Kaiser in GK-AsylVfG [Loseblatt: Stand: 86. Ergänzungslieferung November 2009], Stand Oktober 2009, § 27a Rdn. 262). - VG Leipzig, 08.05.2009 - 5 L 169/09
Verfahrensrecht, Verordnung Dublin II, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), …
Zu diesem Zeitpunkt aber war der Antragsteller nicht flüchtig und er war es auch nicht bis zum Ablauf des 20.1.2009 (vgl. auch VG Münster, Urt. v. 23.4.2008 - 8 K 1585/07.A -, juris, Rdnr, 30).