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   VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18.A   

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VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18.A (https://dejure.org/2019,17271)
VG Münster, Entscheidung vom 24.06.2019 - 8 K 3048/18.A (https://dejure.org/2019,17271)
VG Münster, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 8 K 3048/18.A (https://dejure.org/2019,17271)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18
    Möglich ist danach eine Überstellung auf Initiative der Asylbewerberin innerhalb einer vorgegebenen Frist (Art. 26 Abs. 2 Dublin III-VO), eine bis zum Besteigen des Beförderungsmittels im Inland von einem Bediensteten des ersuchenden Staates begleitete Überstellung (Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 2 Dublin III-VO) und eine bis zur Übergabe an die Behörden des zuständigen Staates eskortierte Überstellung (Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 2 Dublin III-VO; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 -, juris Rn. 15 = www.bverwg.de = InfAuslR 2016, 21).

    Selbst die Überstellung auf Initiative einer Asylbewerberin muss vom Bundesamt erst eingeräumt werden (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 -, a. a. O. Rn. 16; vgl. auch zu dem für einen Grenzübertritt erforderlichen Passierschein Art. 7 Abs. 2 Verordnung [EG] Nr. 1560/2003).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen

    Auszug aus VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18
    Sie erfüllen nämlich für ein Recht auf Bewegungsfreiheit im Gebiet des Schengen-Raums offensichtlich nicht die Voraussetzungen der Art. 19 und 21 des Schengener Durchführungsübereinkommens (vgl. zu deren Regelungsbereich OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn. 8 = www.nrwe.de).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 1 C 19.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ehegattennachzug; Erledigung der

    Auszug aus VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18
    Daher entspricht es - allein - in der Regel billigem Ermessen, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne die Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 1 C 19.10 -, juris Rn. 1 = www.bverwg.de = Inf-AuslR 2011, 431).
  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 3 ZB 20.50004

    Ablauf der Überstellungsfrist

    Sowohl die sechsmonatige wie auch die 18-monatige Überstellungsfrist sind im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens (Art. 29 Abs. 1, 2 Dublin-III-VO) abgelaufen, ohne dass die Kläger nach Italien überstellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 20 ZB 18.50011 - juris Rn. 2; VG Münster, B.v. 24.6.2019 - 8 K 3048/18.A - juris Rn. 6).
  • VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22

    Ablauf der Überstellungsfrist und Erledigung der Hauptsache

    Die Dublin-III-VO kennt das Institut der freiwilligen Ausreise nicht; vielmehr ist jede Dublin-Überstellung eine staatlich überwachte, selbst wenn sie auf eigene Initiative des Asylbewerbers und ohne Anwendung von Verwaltungszwang erfolgt (vgl. Art. 7 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 1560/2003, in der Fassung der EU-Durchführungsverordnung Nr. 118/2014, im Folgenden: Dublin-DVO; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 -, juris Rdnr. 18; ausführlich auch: VG Münster, Beschluss vom 24.06.2019 - 8 K 3048/18.A -, juris Rdnr. 7 ff.; VG München, Beschluss vom 05.09.2022 - M 30 S 22.50330 -, juris Rdnr. 22).

    Ein illegales Verhalten kann von dem Asylbewerber indes nicht verlangt werden (vgl. zu allem: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rdnr. 8; VG Münster, Beschluss vom 24.06.2019, a.a.O., Rndr. 9).

  • VG Gießen, 11.08.2023 - 5 L 1385/23

    Iran: Dublin Italien: keine systemischen Mängel; keine hinreichend tragfähigen

    Im Übrigen ist aber auch jede Überstellung im Sinne des Art. 29 Dublin III-VO eine staatlich überwachte, selbst wenn sie auf eigene Initiative des Asylbewerbers und ohne Anwendung von Verwaltungszwang erfolgt (vgl. Art. 7 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfah ren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats angehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 222 S. 3) (im Folgenden: Dublin III-VO-DVO); BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1C 26.14 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 2 K 2003/22.GI.A -, juris; VG Münster, Beschluss vom 24. Juni 2 0 1 9 - 8 K 3048/18.A -, juris; VG München, Beschluss vom 5. September 2022 - M 30 S 22.50330 -, juris).
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