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   VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08   

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https://dejure.org/2010,18367
VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08 (https://dejure.org/2010,18367)
VG Münster, Entscheidung vom 31.05.2010 - 1 K 1281/08 (https://dejure.org/2010,18367)
VG Münster, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 1 K 1281/08 (https://dejure.org/2010,18367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht verurteilten Besitzers mehrerer Waffenbesitzkarten; Rechtmäßigkeit eines Widerrufs von Waffenbesitzkarten wegen eines rechtskräftigen Strafbefehls aufgrund einer Vorsatztat; Vereinbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Hannover, 19.06.2007 - 11 A 3792/06

    Anspruch auf Erteilung eines Dreijahresjagdscheins ; Anforderungen an die

    Auszug aus VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08
    Er berufe sich außerdem auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. Juni 2007 - 11 A 3792/06 -.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. Juni 2007 - 11 A 3792/06 -, auf das sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung beruft, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht inzwischen durch Berufungsurteil vom 16. Dezember 2008 - 11 LB 31/08 - abgeändert.

  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    Auszug aus VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08
    Insoweit kann nicht übersehen werden, dass ein Verstoß gegen das Markengesetz das sog. "geistige Eigentum" Dritter einschließlich dessen finanzieller Verwertung betrifft und schon nach altem Recht Straftaten, die das Eigentum oder das Vermögen Dritter, einschließlich des Staates, betrafen, regelmäßig der Annahme der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entgegenstanden (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) WaffG a.F.) Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 1 C 32.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. Juni 2007 - 11 A 3792/06 -, auf das sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung beruft, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht inzwischen durch Berufungsurteil vom 16. Dezember 2008 - 11 LB 31/08 - abgeändert.
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121.
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 20 A 1881/07 -, NWVBl. 2008, 155 (156).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 -, NVwZ 2007, 1201 (1204).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Es gilt nämlich ausschließlich für solche Grundrechtsbeschränkungen (Einschränkungen), zu denen der Gesetzgeber im Grundgesetz ausdrücklich ermächtigt hat und eben nicht für Regelungen und deren Ausführungen der im Grundgesetz enthaltenen Rege-lungsaufträge, Inhaltsbestimmungen oder Schrankenziehungen durch den Gesetzgeber (vgl. VG Münster, Urteil vom 31. Mai 2010 - 1 K 1281/08 -, zitiert nach juris).
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