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   VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11   

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VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11 (https://dejure.org/2012,34731)
VG Münster, Entscheidung vom 31.10.2012 - 7 K 2418/11 (https://dejure.org/2012,34731)
VG Münster, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 7 K 2418/11 (https://dejure.org/2012,34731)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.08.2011 - 7 C 10.11

    Abwasserabgabe; Bewertung der Schädlichkeit des Abwassers; Fischeigiftigkeit;

    Auszug aus VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11
    Daher kann offenbleiben, ob hinsichtlich der Einhaltung dieses nicht unmittelbar nach der Anlage zur AbwV festgesetzten Überwachungswertes nicht zudem die "4-aus-5-Regelung" des § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwV entsprechend anzuwenden ist, so dass eine einmal gemessene Überschreitung des Wertes der rechtlichen Fiktion der Einhaltung dieses Wertes nicht entgegen steht, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. August 2011 - 7 C 10.11 -, ZfW 2012, 30 = juris, Rn. 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 9 A 1565/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids auf Zahlung von Baugebühren für die

    Auszug aus VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11
    Die zu Grunde liegende Tarifstelle 28.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zu der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (AVerwGebO) in der bei Stellung des jeweiligen Genehmigungsantrags (§ 11 Abs. 1 Satz 1 GebG NRW) geltenden Fassung (a.F.), vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. September 2012 - 9 A 1565/09 -, www.nrwe.de, Rn. 42, ist nämlich unwirksam.
  • VG Minden, 26.05.2010 - 11 K 1271/09

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bzgl. "notwendiger Untersuchungen" zur

    Auszug aus VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11
    vgl. zur Bedeutung der LAWA-Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden im Rahmen des BBodSchG VG Minden, Urteil vom 26. Mai 2010 - 11 K 1271/09 -, juris, Rn. 72 ff. = www.nrwe.de, Rn. 74 ff. m.w.N.; VG N. , Urteil vom 11. September 2012 - 7 K 1352/11 -.
  • VG Münster, 11.09.2012 - 7 K 1352/11

    Erstattung von Kosten bei Heranziehung von Bodenluftuntersuchungen

    Auszug aus VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11
    vgl. zur Bedeutung der LAWA-Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden im Rahmen des BBodSchG VG Minden, Urteil vom 26. Mai 2010 - 11 K 1271/09 -, juris, Rn. 72 ff. = www.nrwe.de, Rn. 74 ff. m.w.N.; VG N. , Urteil vom 11. September 2012 - 7 K 1352/11 -.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11
    Aufgrund der Bedeutung, welche die §§ 82, 13 Abs. 2 WHG und Art. 11 WRRL dem auf komplexen naturwissenschaftlichen und ökonomischen Bewertungen und Abwägungen beruhenden Maßnahmenprogramm zum Erreichen der gebotenen Gewässerqualität beimessen und wegen des bei der Aufstellung der Programme eingebrachten hohen wasserwirtschaftlichen und ökologischen Sachverstandes der obersten Wasserbehörde, die die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne im Einvernehmen mit den betroffenen obersten Landesbehörden und dem für den Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages aufstellt (§ 2d Abs. 1 LWG NRW), ist es nicht Sache der Verwaltungsgerichte, hinsichtlich der Maßnahmenprogramme quasi ungefragt auf Fehlersuche gehen, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188 = juris, Rn. 43; Faßbender, ZfW, 2010, 189 (205).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11
    Denn die dortigen Mindestwerte haben als allgemeinverbindlicher Stand der Technik im Sinne der § 57 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 3 Nr. 11 WHG keinen Bezug zu dem konkreten Belastungszustand des jeweiligen Gewässers, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 7 B 43.11 -, juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

    Auszug aus VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11
    Aus dem Wortlaut des Bescheides vom 9. März 2012, der auf den Bescheid vom 20. August 2008 verweist, und aus dem Gesamtzusammenhang der Bescheide ergibt sich bei der gebotenen Auslegung nach dem sogenannten objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB analog), vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 -, juris, Rn. 14 f., hinreichend klar, dass auf Grund des Bescheides vom 9. März 2012 die in dem Bescheid vom 20. August 2008 festgesetzten Überwachungswerte für den Betrieb der L. N. -Geist (auch) in den Jahren 2012 und 2013 gelten.
  • VG Bayreuth, 20.01.2017 - B 2 K 16.225

    Versagung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Wasserkraftanlage - Schutz

    Wenn die Behörde daher dem Schutz des Neunauges und einer möglichen, aufgrund der beantragten Gestattung der Wasserkraftanlage lediglich zunächst nicht weiter verfolgten Renaturierung eine größere Bedeutung als der Gestattung beimisst, liegt keine Ermessensfehlgewichtung vor, da durch die Wasserrahmenrichtlinie ein Paradigmenwechsel von einer wasserwirtschaftlichen zu einer prädominant ökologischen Gewässerbewirtschaftung vollzogen worden ist (vgl. VG Münster, Urteil vom 31.10.2012 - 7 K 2418/11).
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