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   VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19   

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VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19 (https://dejure.org/2020,46729)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01.12.2020 - 15 A 10/19 (https://dejure.org/2020,46729)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 15 A 10/19 (https://dejure.org/2020,46729)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Solange ein Beamter nicht dienstfähig ist, ist er von seiner Dienstleistungspflicht entbunden, weil er sie nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 1 D 10.05 -, juris, Rn. 34).

    Erfüllt der Beamte seine Mitwirkungspflicht durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, so kann der Nachweis des Fehlens gesundheitlicher Einschränkungen im Regelfall jedenfalls dann nur durch die Einschaltung des Amtsarztes geführt werden, wenn die Bescheinigungen eine Diagnose enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 1 D 10.05 -, juris, Rn. 35).

    Ein Widerspruch wäre nur anzunehmen, wenn die Beurteilungen auf dasselbe Krankheitsbild zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums abweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 1 D 10.05 -, juris, Rn. 38).

  • VG Magdeburg, 30.06.2020 - 15 A 16/19

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Durch seine Bezugnahme hierauf kann indes nicht von einem den Vorsatz ausschließenden Irrtum des Beklagten über das Vorliegen des für die Dienstpflichtverletzung notwendigen Tatbestandsmerkmals der Dienstfähigkeit ausgegangen werden (vgl. zu Irrtum im Disziplinarrecht nur: VG Magdeburg, Urteil v 30.06.2020, 15 A 16/19; juris).

    Stets zu prüfende entlastende Umstände (vgl. dazu nur: VG Magdeburg, Urteil v. 30.06.2020, 15 A 16/19; Urteil v. 24.09.2017, 15 A 5/17; alle juris) können nicht festgestellt werden.

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Ein dienstfähiger Beamter, der ungenehmigt keinen Dienst leistet, handelt hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Dienstfähigkeit mit bedingtem Vorsatz, wenn er es ernsthaft für möglich hält, dienstfähig zu sein, und im Hinblick darauf billigend in Kauf nimmt, die Dienstleistungspflicht zu verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.2006 - 1 D 2.05 -, juris, Rn. 41).

    Fahrlässig handelt, wer bei zumutbarer Selbsteinschätzung seines gesundheitlichen Zustandes hätte erkennen müssen, zur - wenn auch eingeschränkten - Dienstausübung in der Lage zu sein, aber wer darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2002 - 1 D 17.01 -, juris, Rn. 59; Urteil vom 12.10.2006 - 1 D 2.05 -, juris, Rn. 41).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Denn der Beamte ist - über die zum Beispiel für den Fall der Dienstunfähigkeit in § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG konkretisierten Mitwirkungspflichten hinaus - auf Grund seiner dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treuepflicht gehalten, an der Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 10.02.1972 - 1 D 38.71 -, juris).

    Denn über die Fälle der konkretisierten Mitwirkungspflichten - wie in § 48 BBG geschehen - hinaus ist der Beamte auf Grund seiner dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treuepflicht gehalten, an der Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, juris, Rn. 25 unter Verweis auf Urteil vom 10.02.1972 - 1 D 38.71; juris).

  • BVerwG, 10.02.1972 - I D 38.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Denn der Beamte ist - über die zum Beispiel für den Fall der Dienstunfähigkeit in § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG konkretisierten Mitwirkungspflichten hinaus - auf Grund seiner dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treuepflicht gehalten, an der Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 10.02.1972 - 1 D 38.71 -, juris).

    Denn über die Fälle der konkretisierten Mitwirkungspflichten - wie in § 48 BBG geschehen - hinaus ist der Beamte auf Grund seiner dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treuepflicht gehalten, an der Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, juris, Rn. 25 unter Verweis auf Urteil vom 10.02.1972 - 1 D 38.71; juris).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    So wie das Erfordernis der Dienstfähigkeit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für eine Verletzung der Pflicht des § 96 Abs. 1 Satz 1 BBG ist, nicht ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten vom Dienst fernbleiben zu dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3.05 -, juris, Rn. 33), so kann eine Verletzung der Pflicht zu der Ausführung von Anordnungen in Gestalt der Übertragung bestimmter Aufgaben dann nicht angenommen werden, wenn der Beamte auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes außer Stande ist, den ihm übertragenen Aufgaben nachzukommen.

    Verstößt der Beamte hingegen gegen seine Mitwirkungspflichten, so kann daraus im Rahmen der Beweiswürdigung auf das Fehlen gesundheitlicher Hindernisse geschlossen werden und die Dienstfähigkeit als nachgewiesen gelten, wenn der Beamte durch sein Verhalten die Feststellung seines Gesundheitszustandes bewusst verhindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3.05 -, juris, Rn. 34; Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, juris, Rn. 26).

  • BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 28.16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters i.R.v. Mitwirkungsrechten; Beiordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Diese Untersuchung wurde der Klägerin mit Beschluss des Verwaltungsgericht Halle vom 20.01.2016 (5 B 28/16 HAL) einstweilen untersagt.

    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die von der Klägerin vorgelegten Vorgänge des Disziplinarverfahrens und der Grundakte und Teilakte Gesundheit der Personalakte der Klägerin über den Beklagten, auf die beigezogenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Halle zu den Aktenzeichen 122 Js 13385/16, 122 Js 18519/16, 122 Js 18490/16, 122 Js 29109/16, 122 Js 66388/16 und 122 Js 5052/17 sowie bei dem Landegericht Magdeburg zu dem Aktenzeichen 259 UJs 32554/17 sowie auf die beigezogene Akten der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle zu den Aktenzeichen 5 B 28/16 HAL, 5 B 57/16 HAL, 5 B 169/16 HAL, 5 B 320/16 HAL, 5 B 451/16 HAL, 5 A 452/16 HAL, 5 B 467/16 HAL und 5 B 468/16 HAL sowie auf die beigezogenen Akten des Verfahrens vor dem Amtsgericht Halle zu dem Aktenzeichen 98 C 504/17 Bezug genommen.

  • BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16

    Bezuschussung einer dritten Ausbildung nach der zum staatlich geprüften

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Eine Untersuchung am ersten Termin wurde der Klägerin im Wege der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Halle vom 16.02.2016 (5 B 57/16) untersagt.

    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die von der Klägerin vorgelegten Vorgänge des Disziplinarverfahrens und der Grundakte und Teilakte Gesundheit der Personalakte der Klägerin über den Beklagten, auf die beigezogenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Halle zu den Aktenzeichen 122 Js 13385/16, 122 Js 18519/16, 122 Js 18490/16, 122 Js 29109/16, 122 Js 66388/16 und 122 Js 5052/17 sowie bei dem Landegericht Magdeburg zu dem Aktenzeichen 259 UJs 32554/17 sowie auf die beigezogene Akten der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle zu den Aktenzeichen 5 B 28/16 HAL, 5 B 57/16 HAL, 5 B 169/16 HAL, 5 B 320/16 HAL, 5 B 451/16 HAL, 5 A 452/16 HAL, 5 B 467/16 HAL und 5 B 468/16 HAL sowie auf die beigezogenen Akten des Verfahrens vor dem Amtsgericht Halle zu dem Aktenzeichen 98 C 504/17 Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Stets zu prüfende entlastende Umstände (vgl. dazu nur: VG Magdeburg, Urteil v. 30.06.2020, 15 A 16/19; Urteil v. 24.09.2017, 15 A 5/17; alle juris) können nicht festgestellt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 2/14

    Disziplinarverfahren - Zu den Dienstpflichten von Polizeibeamten

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19
    Die Verpflichtung zur Befolgung dienstlicher Weisungen betrifft besonders für den Dienst der Polizei eine Kernpflicht, weil deren ständige Einsatzbereitschaft und Dienstfähigkeit im Interesse des Schutzes der Bevölkerung insgesamt liegt, und die Polizeidienststellen dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ihren Aufgaben - mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Personal - jederzeit verlässlich nachkommen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 18.11.2014 - 10 L 2/14 -, juris, Rn. 34).
  • BVerwG, 25.09.1985 - 1 D 38.85

    Pflichtverstoß eines Lokführers der Deutschen Bundesbahn auf Grund der

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

  • VG Magdeburg, 18.03.2008 - 8 A 22/07
  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 D 86.79

    Streik - Herabsetzung der Arbeitsleistung - Krankmeldung - Treuepflicht -

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

  • VG Magdeburg, 09.12.2014 - 8 A 3/14

    Unverhältnismäßigkeit der Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19

    Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehaltes - Verweigerung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 1 M 48/16

    Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit

  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 5 A 452/16

    Straßenausbaubeitragsbescheid; Nacherhebungsbescheid; Einmaligkeit der

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11

    Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 1. Dezember 2020 - 15 A 10/19 MD -, berichtigt durch Beschluss vom 28. Januar 2021, zu ändern und die Klage abzuweisen.
  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

    Dass der Kläger noch entlastende Umstände gegen den Beklagten hätte ermitteln müssen, ist nicht ersichtlich (vgl. dazu: VG Magdeburg, Urteil v. 01.12.2020, 15 A 10/19; juris).
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