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   VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19   

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VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19 (https://dejure.org/2020,22724)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 02.07.2020 - 8 A 352/19 (https://dejure.org/2020,22724)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 8 A 352/19 (https://dejure.org/2020,22724)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 53.16

    Anrechnung; Ausbildung; Ausbildungszeit; Beamter; Dienstherrnwechsel; Dienstzeit;

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19
    Diesbezüglich verwies er auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2017 (Az. 2 C 53/16).

    Diese bestehen typischerweise darin, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell verantwortliche, möglicherweise einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 53/16 -, juris Rn. 12).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2017, a.a.O., Rn. 13).

    Denn im Gegensatz zu einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (hierzu BVerwG, Urteil vom 14.12.2017, a.a.O.) hatte der Kläger bereits durch den Abschluss der Ausbildung zum Feldjägerfeldwebel mit der Bezeichnung "ATN/ATB 3000460 Feldjägerfeldwebel SK" die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, erworben (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PolLVO LSA in der bis zum 13.12.2019 geltenden Fassung bzw. § 11 Satz 1 Nr. 2 PolLVO LSA in der aktuellen, ab dem 14.12.2019 geltenden Fassung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19
    Dem steht auch nicht entgegen, dass Dienstbezüge grundsätzlich ohne vorhergehenden Festsetzungs- oder Bewilligungsbescheid gewährt werden, da hier wegen grundlegender Differenzen über die Auslegung einer besoldungsrechtlichen Bestimmung durch Verwaltungsakt entschieden werden soll (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 L 208/06 -, juris, Rn. 34).
  • OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06

    Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen -

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19
    Der Regelungscharakter wäre lediglich dann zu bejahen, wenn die (fehlende) Anspruchsberechtigung des Beamten auf der Grundlage einer rechtlichen Subsumtion und unter Anführung einer entsprechenden Begründung dargelegt wird, insbesondere auf der Tatbestandsseite die Feststellung bestimmter - vor allem streitiger - Tatsachen und/oder auf der Rechtsfolgeseite eine behördliche Ermessensbetätigung erfolgt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.04.2007 - 1 R 22/06 -, juris, Rn. 48).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19
    Hier ist auch die Verpflichtung in der Weise konkretisiert, dass der Umfang der zu erbringenden Geldleistung eindeutig bestimmt ist oder rechnerisch unzweifelhaft ermittelt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.1998 - 2 C 28.97 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 32.15

    Revisionszulassung; Anspruch auf Prozesszinsen; Verhältnis von

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19
    Rechtsgrundlage ist § 291 BGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 90 VwGO, welche im Verwaltungsverfahren entsprechend anwendbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 32/15 -, juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.07.2020 - 8 A 352/19
    Unter entsprechender Anwendung des § 187 Abs. 1 BGB besteht der Zinsanspruch ab dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 3 C 30.10 -, juris, Rn. 21).
  • VG Koblenz, 08.10.2021 - 2 K 1097/20

    Stellenzulage: Begriff der militärischen Führungsverantwortung

    Denn vorliegend ist wegen grundlegender Differenzen über die Auslegung einer besoldungsrechtlichen Bestimmung (hier konkret der einem Kompaniechef bzw. Zugführer vergleichbaren Führungsfunktion) durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. zur Gewährung der Polizeizulage für die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben VG Magdeburg, Urteil vom 2. Juli 2020 - 8 A 352/19 -, juris, Rn. 16).
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