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VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21 MD |
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Volltextveröffentlichung
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- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10
Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung
Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
Der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist dabei abhängig vom Rang des Rechtsgutes, in das eingegriffen werden soll, sowie vom Rang des polizeilichen Schutzgutes (vgl. VGH BW, Urteil vom 12. Juli 2010 - 1 S 349/10 -, juris Rn. 62).Geht es - wie hier - auch um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, nämlich Leben und Gesundheit von Menschen, dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes nicht überspannt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 12. Juli 2010, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06
Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft
Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
Der damit erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer solchen (spezifischen) Gefahr bejaht werden können (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 M 224/06 -, juris Rn. 3 [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16
Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA
Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 L 85/16 -, Rn. 50, juris). - VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40; OVG LSA…, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 L 85/16 -, Rn. 50, juris).