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   VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20 MD   

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VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20 MD (https://dejure.org/2022,14708)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03.03.2022 - 5 A 118/20 MD (https://dejure.org/2022,14708)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03. März 2022 - 5 A 118/20 MD (https://dejure.org/2022,14708)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2019 - 16 U 161/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Auf die Berufung der taz Verlags u. Vertriebs GmbH änderte das OLG Düsseldorf das Urteil der Ausgangsinstanz mit Urteil vom 7. November 2019 (Az. I- 16 U 161/18) ab und wies die Klage insgesamt ab.

    So sei der Dienststelle am 10. Januar 2020 das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2019 (richtig: 7. November 2019) zum Az. 16 U 161/18 bekannt geworden.

    Soweit der Beklagte darauf abstelle, dass nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. November 2019 zum Az. 16 U 161/18 von einer "Mitgliedschaft" bzw. einer "Funktion" des Klägers innerhalb der HDJ gesprochen werde, sei er zu dieser Feststellung durch den Beklagten nicht angehört worden.

    Das Gericht hat die Verfahrensakten zu den Az. 12 O 146/18 sowie I-16 U 161/18 von dem Landgericht Düsseldorf beigezogen.

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 19 ff., 24 ff. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 65 Rn. 20 ff., 24 ff.).

    Bei Behörden mit technisch ausgerichteten Dienstposten etwa ist es denkbar, dass die Aufgabenwahrnehmung bestimmter Dienstposten spezielle fachspezifische Vorkenntnisse technischer Art erfordert (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 65 Rn. 28).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, juris).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.]).

  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Fordert der Dienstherr in einem Anforderungsprofil zum Nachweis der auf dem Dienstposten erforderlichen Kenntnisse den Abschluss eines Hochschulstudiums in näher bezeichneten Studienbereichen, so muss diese Eingrenzung des Bewerberfelds von der plausiblen Annahme getragen sein, dass nach der allgemeinen Verkehrsanschauung aufgrund der thematischen Bezeichnung dieser Studienbereiche erwartet werden kann, dass deren Absolventen die geforderten Fachkenntnisse vermittelt worden sind (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5/20 -, Rn. 29, juris).

    Ein solches Auswahlverfahren wäre weder praktikabel noch - mangels allgemein gültiger Maßstäbe - rechtssicher durchführbar, wenn es damit belastet würde, etwa den konkreten Inhalt des Studiengangs eines jeden Bewerbers zu ermitteln oder von dem Bewerber vorgelegte Bescheinigungen über einzelne, von diesem konkret erbrachte Studienleistungen zu überprüfen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5/20 -, Rn. 36, juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Inhalt und Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils sind durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris = BVerwGE 147, 20), wobei die Vorgaben eines Anforderungsprofils einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich sind (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 2 B 7/14 -, juris = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 61) und die Frage, wie ein konstitutives von einem nicht-konstitutiven Merkmal in einem Anforderungsprofil abzugrenzen ist, von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängt (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2008 - 2 B 69.07 -, juris).

    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 19 ff., 24 ff. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 65 Rn. 20 ff., 24 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 07.12.2018 - 12 O 89/18
    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Auch im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zum Az. 12 O 89/18 erklärte der Kläger in der eidesstattlichen Versicherung vom 28. März 2018, er sei im Jahr 1999 als damals 14-jähriger "zur HDJ gestoßen" und habe den Verein im Jahr 2004 auf eigene Initiative verlassen.

    Zudem erklärte der Kläger in der beim Landgericht Düsseldorf zum Az. 12 O 89/18 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung vom 28. März 2018, er bewerte seine damalige Verbindung zur HDJ rückblickend als Jugendsünde und habe sie niemals in der Öffentlichkeit thematisiert oder sich zu dieser öffentlich bekannt.

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Hat der Betroffene daraufhin Klage erhoben, kann der Beklagte im Klageverfahren nicht dadurch die Durchführung des Widerspruchsverfahrens erreichen, dass sie auf dessen Fehlen verweist und sich gar nicht oder nur hilfsweise zur Sache einlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23/12 -, juris Rn. 37).

    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23/12 -, juris Rn. 15).

  • VG Osnabrück, 12.05.2020 - 5 B 95/20

    Abschiebungsanordnung; behördliche Aussetzung der Vollziehung; behördliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Am 24. Februar 2020 stellte der Kläger beim Verwaltungsgericht Magdeburg im Verfahren zum Az. 5 B 95/20 MD den Antrag, dem Beklagten die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen vorläufig zu untersagen.

    Aufgrund der Ausführungen des Beklagten im Verfahren zum Az. 5 B 95/20 MD, in welchem er dem Kläger zusicherte, ihm bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines etwaigen Hauptsacheverfahrens eine Stelle freizuhalten, hat der Beklagte, der als oberste Dienstbehörde auch für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig gewesen wäre, hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er die sich stellenden Fragen in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren geklärt wissen möchte.

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Das erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale geben können (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18/16 -, juris Rn. 26 [m.w.N.]).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen, 02.09.2016 - 2 B 95/16

    Stellenbesetzung; Abteilungsleiter in einem Ministerium; Berufserfahrung in den

  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 69.07

    Auslegung einer Erklärung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB i.R.d.

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 1 B 1347/09

    Bewerbungsverfahren für die Besetzung einer Stelle als Präsident des

  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 6 CE 16.371

    Einstellung als Beamter auf Probe bei ausländerfeindlichen Äußerungen

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14

    Konstitutives Anforderungsmerkmal für die Besetzung der Stelle des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18

    Streit um die Ablehnung einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - 6 B 93/14

    Anordnungsgrund zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in den Fällen

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

  • BVerwG, 18.12.1980 - 1 D 89.79

    Beamter des gehobenen Dienstes - Dienstgestaltung - Dienstposten -

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

  • OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21

    Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 143/20

    Zurückstellung eines Reservisten von Dienstleistungen wegen früherer

    Dieser Umstand ist aufgrund des vom Kläger geführten und mittlerweile durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Klageverfahrens zum Az. 5 A 118/20 MD gerichtbekannt und bedarf daher wegen Offenkundigkeit keines weiteren Beweises (vgl. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 291 ZPO [vgl. zur Anwendbarkeit des § 291 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 98 Rn. 22 ff.).

    Insoweit ist aus dem Verfahren zum Az. 5 A 118/20 MD gerichtsbekannt, dass der Kläger in seinen eidesstattlichen Versicherungen in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zum Az. 12 O 146/18 noch am 28. März 2018 erklärte, seine "damalige Verbindung zur HDJ" habe er niemals in der Öffentlichkeit thematisiert oder sich zu dieser öffentlich bekannt.

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