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   VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17   

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VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17 (https://dejure.org/2018,50390)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05.12.2018 - 9 A 301/17 (https://dejure.org/2018,50390)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 9 A 301/17 (https://dejure.org/2018,50390)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Der in § 4 Abs. 1 TAS 2018/3 normierte nutzungsbezogene Flächenmaßstab ist in der Rechtsprechung für das Anschlussbeitragsrecht im Land Sachsen-Anhalt durchgängig anerkannt (vgl. OVG LSA, seit U. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 - zuletzt U. v. 21.08.2018 - 4 K 221/15 -, beide juris).

    Sofern die Kläger seine Höhe pauschal rügen, gibt auch dessen Erhöhung im Lichte der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. U. v. 21.08.2018, a.a.O.) keine Veranlassung, dem von Amts wegen weiter nachzugehen (vgl. zuletzt VG Magdeburg, U. v. 08.08.2018 - 9 A 645/16 MD - m. w. N. aus der ständigen Rechtsprechung).

    Der Wirksamkeit der rückwirkend zum 15.10.2015 in Kraft getretenen TAS 2018/3 steht nicht entgegen, dass in ihr aufgrund der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zur Kalkulation eines besonderen Herstellungsbeitrages (vgl. U. v. 21.08.2018, a. a. O.) in § 5 Abs. 2 nunmehr ein Beitragssatz in Höhe 3, 05 ?/m² anstelle des ursprünglich 2, 38 ?/m² betragenen Beitragssatzes festgesetzt ist.

    Ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt (vgl. OVG LSA, U. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 - sowie v. 21.08.2018 - 4 K 221/15 -, beide juris), dass eine unwirksame Beitragssatzung nachfolgend mit Wirkung ex nunc durch eine Beitragssatzung mit einem höheren Beitragssatz - mit der Folge einer zwingend bestehenden Nacherhebungspflicht - ersetzt werden kann, führt mithin auch das - von § 18 Abs. 2 KAG LSA geforderte - rückwirkende Inkrafttreten einer Beitragssatzung mit einem höheren Beitragssatz nicht zu einer Schlechterstellung der Beitragspflichtigen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA.

    Danach gehört zum beitragsfähigen Aufwand beim Herstellungsbeitrag II der gesamte Aufwand, der notwendig ist, um die jeweilige öffentliche leitungsgebundene Einrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept zu schaffen und es ist lediglich der Aufwand abzuziehen, der notwendig geworden ist, um nach dem 15. Juni 1991 (Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes) erstmals Grundstücken eine Anschlussmöglichkeit zu bieten (vgl. OVG LSA, U. v. 21.08.2018, a.a.O.).

    Zwar sind die Gemeinden und Zweckverbände dann, wenn ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden ist, im Hinblick auf ihre insoweit bestehende Beitragserhebungspflicht gehalten, die Beitragspflicht der durch die Einrichtung Begünstigten in vollem Umfang abzuschöpfen (OVG LSA, U. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 - juris, sowie v. 21.08.2018, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Denn das vom Bundesverfassungsgericht (B. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris) aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gebietet nur Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsaugleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können.

    Der Bescheid vom 04.12.2015 gilt damit als rechtzeitig erlassen im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Geboten der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit.

    Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (s. BVerfG, B. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris, Rn. 41 ff.).

    Eine - absolute - Begrenzung des Beitragsanspruchs auf die Höhe, wie diese sich aus dem vor dem Ablauf der Festsetzungsfrist ergebenden Bescheid ergibt, ist deshalb zwingend geboten, weil das Bundesverfassungsgericht (vgl. B. v. 05.03.2013, a. a. O.) aus dem Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit geschlussfolgert hat, dass es damit unvereinbar ist, wenn Beiträge zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können, weil die Legitimation von Beiträgen in der Abgeltung des Vorteils liege, der den Betreffenden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugekommen sei, und es deshalb geboten sei, dass der Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können muss, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge auszugleichen habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Die wasserversorgungstechnischen Anlagen der öffentlichen Trinkwassereinrichtung erschließen auch das klägerische Grundstück und sind auch für dieses betriebsbereit (vgl. dazu OVG LSA, U. v. 12.10.2011 - 4 L 140/09 -, juris).

    Auch im Bereich der Trinkwasserversorgung ist eine öffentliche Einrichtung dann betriebsfertig, wenn sie - auch unter teilweiser Beibehaltung von Altanlagen - einen Ausbauzustand in Bezug auf das Grundstück erreicht hat, der dem Planungswillen des Aufgabenträgers entspricht (vgl. OVG LSA, B. v. 28.11.2006 - 4 L 384/06 - sowie U. v. 12.10.2011 - 4 L 140/09 -, juris).

    Soll dagegen die Trinkwasserversorgung nach dem Willen des Aufgabenträgers z. B. über ein Verbundnetz im Vergleich zu früher eher dezentralen Versorgungen gewährleistet werden, entsteht die sachliche Beitragspflicht erst mit der Einbindung der jeweiligen Ortslage in das Verbundnetz (vgl. OVG LSA, U. v. 12.10.2011, a. a. O., zur Abwasserentsorgung).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Denn (auch) dieser setzt - wie beim allgemeinen Herstellungsbeitrag seit dem Inkrafttreten des KAG LSA am 15.06.1991 - neben den im Übrigen dort geregelten Entstehungsmerkmalen jedenfalls die Wirksamkeit von Satzungsrecht voraus (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, U. v. 24.01.2017 - LVG 1/16 - m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24.01.2017 - LVG 1/16 - die Vereinbarkeit dieser Vorschriften mit den Vorschriften der Landesverfassung festgestellt; das Gericht ist wegen § 30 Abs. 1 LVerfGG an die Entscheidung gebunden.

    Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt mit der Einführung der Regelungen in § 13 b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA, deren Verfassungskonformität das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt hat (vgl. U. v. 24.01.2017 - LVG 1/16 -, juris), nachgekommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2004 - 1 L 146/03
    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Aufgrund ihrer Baulandqualität wird diesen Grundstücken infolge der durch die öffentliche Einrichtung vermittelten Inanspruchnahmemöglichkeit eine Gebrauchswerterhöhung, die nicht zwingend mit einer der Höhe des Beitrages folgenden Verkehrswerterhöhung einhergehen muss, zuteil, was die Erhebung eines Anschlussbeitrages zur Vorteilsabschöpfung allein aufgrund der Möglichkeit der Inanspruchnahme auch dann rechtfertigt, wenn der Grundstückseigentümer von einer möglichen Bebauung keinen Gebrauch machen will (vgl. OVG LSA, U. v. 16.01.2004 - 1 L 146/03 -, juris).

    Denn der Beitrag deckt ausweislich von § 1 Abs. 4 TAS 2018/3 nicht die Kosten des Grundstücksanschlusses, was zu einer Kostenspaltung im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 6 KAG LSA führt; die Beitragserhebung ist dann ungeachtet des Vorhandenseins eines Grundstücksanschlusses zulässig (OVG LSA, seit U. v. 16.01.2004 - 1 L 146/03 - sowie B. v. 11.05.2009 - 4 M 9/09 -, ständige Rechtsprechung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Vom insoweitigen Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist selbst für den Fall auszugehen, dass (Versorgungs-)Leitungen vor dem Grundstück noch nicht erneuert worden sind (dazu OVG LSA, B. v. 13.07.2006 - 4 L 127/06 -).

    Da solche Maßnahmen jedoch nicht einmal zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlich sind (vgl. OVG LSA, B. v. 13.07.2006 - 4 L 127/06 -), kann darauf für das Entstehen der Vorteilslage rechtserheblich nicht abgestellt werden.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Der daraus folgenden grundsätzlichen Geeignetheit der TAS 2018/3 als Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu Anschlussbeiträgen steht nicht der Umstand entgegen, dass die Satzung erst nach Erlass des Bescheides vom 04.12.2015 mit Rückwirkung in Kraft getreten ist, da dies jedenfalls zur Heilung des hier streitigen Bescheides vom 04.12.2015 führt (vgl. OVG LSA, U. v. 17.02.2016 - 4 L 119/15 -, juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand März 2017, § 8 Rn. 173; vgl. BayVGH, U. v. 01.02.2018 - 20 BV 15.1025 -, juris, für das Inkrafttreten einer Satzung ex nunc trotz gesetzlicher Höchstfrist).

    Dieser Vorteil knüpft mithin gerade nicht (nur) an eine tatsächliche Anschlussnahme von Grundstücken an, die vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes erfolgt ist, sondern an eine erst nach dem 15.06.1991 entstandene dauerhaft vermittelte Inanspruchnahmemöglichkeit, mithin an eine nach diesem Zeitpunkt geschaffene öffentliche Einrichtung im Rechtssinne (vgl. OVG LSA, B. v. 17.02.2016 - 4 L 119/15 -, juris, m. w. N.), weshalb allein Aufwand, der dem Beklagten nach dem 15.06.1991 bei der Schaffung der Einrichtung entstanden ist, bei der Höhe des Beitrages Berücksichtigung finden darf (vgl. OVG LSA, B. v. 30.10.2017 - 4 L 81/17 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt (vgl. OVG LSA, U. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 - sowie v. 21.08.2018 - 4 K 221/15 -, beide juris), dass eine unwirksame Beitragssatzung nachfolgend mit Wirkung ex nunc durch eine Beitragssatzung mit einem höheren Beitragssatz - mit der Folge einer zwingend bestehenden Nacherhebungspflicht - ersetzt werden kann, führt mithin auch das - von § 18 Abs. 2 KAG LSA geforderte - rückwirkende Inkrafttreten einer Beitragssatzung mit einem höheren Beitragssatz nicht zu einer Schlechterstellung der Beitragspflichtigen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA.

    Zwar sind die Gemeinden und Zweckverbände dann, wenn ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden ist, im Hinblick auf ihre insoweit bestehende Beitragserhebungspflicht gehalten, die Beitragspflicht der durch die Einrichtung Begünstigten in vollem Umfang abzuschöpfen (OVG LSA, U. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 - juris, sowie v. 21.08.2018, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Sofern in diesem Zusammenhang dazu verschiedentlich der Grundsatz von Treu und Glauben herangezogen wird (vgl. BVerwG, U. v. 20.03.2014 - 4 C 11.13 - sowie VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2018 - 2 S 143/18 -, beide juris), hat der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt diese Beurteilung für die regelmäßige Beitragserhebung abschließend vorgenommen.

    Vielmehr genügt es, dass die nachfolgende Heranziehung in zeitlicher Hinsicht mit anderen Rechtsinstituten begrenzt werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 20.03.2014 - 4 C 11.13 -, zu Sanierungsbeiträgen nach § 154 BauGB sowie VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2018 - 2 S 143/18 -, beide juris).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17
    Soweit verschiedentlich die Auffassung vertreten wird, die zur Rechtslage in Brandenburg ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B. v. 12.11.2015 - u. a. 1 BvR 2961/14 -, juris) sei anschlussbeitragsrechtlich auch in Sachsen-Anhalt deshalb beachtlich, weil durch § 18 Abs. 2 KAGÄndG 2014 wegen des zuvor bestehenden verfassungswidrigen Zustandes überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen wurde, Anschlussbeiträge für bereits seit langer Zeit bestehende Vorteilslagen zu erheben, folgt das Gericht dem ungeachtet der oben erörterten Bindungswirkung des Urteils des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt nicht, weshalb auch keine Veranlassung besteht, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

    Sofern der Gesetzgeber mit der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA an solche Sachverhalte lediglich anknüpft, stehen diese - anders als im Land Brandenburg - aus den oben aufgezeigten Gründen der Verschiedenartigkeit der Rechtslagen einer echten Rückwirkung auch nicht gleich (vgl. dazu BVerfG, B. v. 12.11.2015, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16

    Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit;

  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 O 88/18

    Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07

    Zur Rückwirkung von Abfallgebührensatzungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 1 M 273/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2007 - 4 L 324/06

    Zur Zulässigkeit eines allgemeinen Herstellungsbeitrages

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 4 L 384/06

    Zur Vorliegen eines Abwasserbeseitigungskonzepts für die Herstellung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 B 16.1695

    Zur Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 BV 15.1025

    Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14

    Unterschiedliche Benutzungsgebühren für eine einheitliche öffentliche Einrichtung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 493/02

    Anschlussbeiträge

  • VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 9 S 9.12

    Öffentliche Anlage oder Einrichtung; öffentlich-rechtliche Sachherrschaft;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 229/06

    Zum Willen des Planungsträgers bei der Feststellung einer dauerhaften

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 K 516/02

    Willkür, Einrichtung, Anlage, Zusammenfassung, Kläranlage, Bürgermeisterkanal,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

  • VG Magdeburg, 05.11.2003 - 9 A 87/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2018 - 4 M 143/18

    Zur Beitragsfestsetzung bei einer sog. "unechten" Nacherhebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01
  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Ebenfalls unproblematisch ist, dass die Beitragssatzung vom 8. Januar 2019 nach dem gem. §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA maßgebenden Zeitpunkt erlassen worden ist, da jedenfalls die sachliche Beitragspflicht auf Grund der rückwirkenden Heilung der Satzung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist (vgl. im Einzelnen OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 4 L 243/19 - und vom 5. März 2019 - 4 M 28/19 - vgl. dazu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2254 a.E.; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 29).

    Aus dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143ff.) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, da die Höhe der konkreten Festsetzung sich nicht geändert hat (so im Ergebnis auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 4 L 243/19 - VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 26ff.).

    Die Änderungsbescheide sind zwar nach Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA erlassen worden und es ist nach dem Vorbringen des Beklagten weiter davon auszugehen, dass die Frist des § 13b Satz 1 KAG LSA hinsichtlich des in Rede stehenden Herstellungsbeitrages II (vgl. dazu im Einzelnen VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 74ff.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2255; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, juris, Rdnr. 53 m.w.N.) nicht eingehalten ist.

    § 13b Satz 2 KAG ist nach dem systematischen Zusammenhang der §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA untereinander sowie nach seinem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass er auch auf die Fälle Anwendung findet, in denen der Ausgangsbescheid innerhalb der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA erlassen worden ist (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 63, 84ff.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2254, S. 1125f.).

    Soweit im Hinblick auf § 171 Abs. 3a AO vertreten wird, § 13b Satz 2 KAG LSA ermögliche wegen der Festsetzungsfristen der §§ 13b Satz 1 und 18 Abs. 2 KAG LSA eine Erhöhung des Beitrages nach Ablauf der Fristen nicht (VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 86), gilt dies danach jedenfalls nicht für die Anwendungsfälle des § 13b Satz 2 KAG LSA i.V.m. § 171 Abs. 3a Satz 1 AO.

  • VG Magdeburg, 28.03.2019 - 8 A 25/18

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor

    Die Höchstfrist wird auf Ebene der Festsetzung (nicht der Satzung) dadurch gewahrt, dass eine Nacherhebung als Teilfestsetzung nach Ablauf der Höchstfrist gegen diese verstößt (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rn. 29 ff.).

    Umgekehrt kann eine unwirksame Satzung dann nur durch eine nach Ablauf der Höchstfrist bekannt gemachte Satzung, die rückwirkend für den betreffenden Zeitraum vor Ablauf der Höchstfrist in Kraft tritt, als Rechtsgrundlage für bereits erfolgte Festsetzungen die Wahrung der Höchstfrist gewährleisten (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rn. 30).

    So konnte auf Grund der Unwirksamkeit der seit dem 16.03.2015 geltenden Satzung vom 24.02.2015 nur das rückwirkende Inkrafttreten der die Unwirksamkeit heilenden Herstellungsbeitrag-II-Satzung die Wahrung der Höchstfrist gewährleisten (vgl. dazu auch VG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rn. 30).

    Ist diesem konzeptionell untersetzten Willen zu entnehmen, dass er dabei beabsichtigt, im Wesentlichen an der Struktur und dem Aufbau der technischen Anlagen festzuhalten, dann sind die tatsächlich vorhandenen Anlagen durchaus geeignet, den daran angeschlossenen Grundstücken eine tatsächliche Vorteilslage zu vermitteln (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rn. 77).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen

    Eine abschließende Klärung des Begriffes "Vorteilslage" (vgl. dazu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 223c, 2255; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 74; vgl. weiter VG Cottbus, Beschluss vom 19. August 2019 - 4 L 262/19 -, juris, Rdnr. 13, m.w.N.), die der Fachgerichtsbarkeit vorbehalten ist (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rdnr. 47), ist hier nicht erforderlich.

    Ebenfalls nicht abschließend geklärt werden muss, ob die Sonderregelung des § 18 Abs. 2 KAG LSA eingreift, wonach die nach Maßgabe von § 13b KAG LSA zu bestimmende Ausschlussfrist nicht vor dem Ablauf des Jahres 2015 endet, oder ob dem angesichts des Umstands, dass die beiden in Betracht kommenden Beitragssatzungen des Beklagten aus 2018 und 2020 keine Rückwirkung entfalten, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg entgegen steht (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 30 und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 -, juris, Rdnr. 48; vgl. auch VGH Bayern, Urteil vom 13. Juli 2017 - 20 B 16.1695 -, juris, Rdnr. 23; Urteil vom 1. Februar 2018 - 20 BV 15.1025 -, juris, Rdnr. 51; Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris, Rdnr. 31), wonach den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA entstanden ist.

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Nur hierauf, nicht auf das Vorliegen gültigen Satzungsrechtes oder sonstige Umstände rechtlicher Natur, die einer Verwirklichung des Beitragstatbestandes entgegengestanden haben, bezieht sich § 13 b Satz 1 KAG LSA (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017,- LVG 1/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018, - 9 A 301/17 MD -, juris Rn. 68 ff.; vgl. zur Erkennbarkeit auch BVerfG, Urteil vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 69).

    Denn das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gebietet nur Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsaugleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können, hindern jedoch nicht die rückwirkende Ersetzung unwirksamen Satzungsrechts (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018 - 9 A 301/17 - Juris Rn. 29).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf dieser Frist entstanden ist (vgl. Urteil vom 05. Dezember 2018 - 9 A 301/17 - Juris Rn. 30 und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 - Juris Rn. 48), folgt dem die Kammer nicht.

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Nur hierauf, nicht auf das Vorliegen gültigen Satzungsrechtes oder sonstige Umstände rechtlicher Natur, die einer Verwirklichung des Beitragstatbestandes entgegengestanden haben, bezieht sich § 13 b Satz 1 KAG LSA (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017,- LVG 1/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018, - 9 A 301/17 MD -, juris Rn. 68 ff.; vgl. zur Erkennbarkeit auch BVerfG, Urteil vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 69).

    Denn das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gebietet nur Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsaugleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können, hindern jedoch nicht die rückwirkende Ersetzung unwirksamen Satzungsrechts (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018 - 9 A 301/17 - Juris Rn. 29).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf dieser Frist entstanden ist (vgl. Urteil vom 05. Dezember 2018 - 9 A 301/17 - Juris Rn. 30 und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 - Juris Rn. 48), folgt dem die Kammer nicht.

  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen

    Nur hierauf, nicht auf das Vorliegen gültigen Satzungsrechtes oder sonstige Umstände rechtlicher Natur, die einer Verwirklichung des Beitragstatbestandes entgegengestanden haben, bezieht sich § 13 b Satz 1 KAG LSA (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017,- LVG 1/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018, - 9 A 301/17 MD -, juris Rn. 68 ff.; vgl. zur Erkennbarkeit auch BVerfG, Urteil vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 69, auch hierzu bereits VG Halle, Urteil vom 05. September 2022, - 4 A 142/19 HAL -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19

    Dauerhaftigkeit des Vorteils i. S. d. § 6 KAG ST 1996

    Weiterhin nicht entschieden werden muss, ob - wie es das Verwaltungsgericht Magdeburg fordert (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris Rn. 30 und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 -, juris Rn. 48) - den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA entstanden ist.
  • VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21

    Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag

    Eine abschließende Klärung des Begriffes "Vorteilslage" ist der Fachgerichtsbarkeit vorbehalten und noch nicht erfolgt (OVG LSA, Urteil vom 22.09.2020 - 4 L 96/18 -, juris Rn. 66, unter Bezugnahme auf LVerfG LSA, Urteil vom 24.01.2017 - LVG 1/16 -, Rn. 47; VG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2018 - 9 A 301/17 -, juris Rn. 74; VG Cottbus, Beschluss vom 19.08.2019 - 4 L 262/19 -, juris, Rn. 13, m.w.N.).
  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

    Nur hierauf, nicht auf das Vorliegen gültigen Satzungsrechtes oder sonstige Umstände rechtlicher Natur, die einer Verwirklichung des Beitragstatbestandes entgegengestanden haben, bezieht sich § 13 b Satz 1 KAG LSA (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017,- LVG 1/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018, - 9 A 301/17 MD -, juris Rn. 68 ff.; vgl. zur Erkennbarkeit auch BVerfG, Urteil vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 69).
  • VG Halle, 12.01.2023 - 4 A 333/21

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeitrag - Vorteilslage, Ablösevereinbarung

    Nur hierauf, nicht auf das Vorliegen gültigen Satzungsrechtes oder sonstige Umstände rechtlicher Natur, die einer Verwirklichung des Beitragstatbestandes entgegengestanden haben, bezieht sich § 13 b Satz 1 KAG LSA (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017,- LVG 1/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018, - 9 A 301/17 MD -, juris Rn. 68 ff.; vgl. zur Erkennbarkeit auch BVerfG, Urteil vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 69).
  • VG Halle, 30.08.2023 - 4 A 477/21

    Zeitliche Beschränkung der Beitragserhebung auch bei gerichtlicher Aufhebung des

  • VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21

    Abwasserbeseitigungsbeitrag: Heilung eines Beitragsbescheids nach Ablauf der

  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

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