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   VG Magdeburg, 06.12.2018 - 8 A 105/18   

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https://dejure.org/2018,50391
VG Magdeburg, 06.12.2018 - 8 A 105/18 (https://dejure.org/2018,50391)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06.12.2018 - 8 A 105/18 (https://dejure.org/2018,50391)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 8 A 105/18 (https://dejure.org/2018,50391)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.12.2018 - 8 A 105/18
    Eine konkrete erhebliche Gefahr liegt allerdings nur vor, wenn die befürchtete Verschlimmerung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folge fehlender Behandlungsmöglichkeiten im Zielland der Abschiebung zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr führen wird, also eine "Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität" eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands erwarten lässt (vgl. BVerwG, B. v. 24.5.2006 - 1 B 118/05 -, juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.12.2018 - 8 A 105/18
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 11.09.2007, 10 C 8.07, BVerwGE 129, 251ff.) stellt folgende Mindestanforderungen an den Sachvortrag einer psychischen Erkrankung, damit eine Pflicht zur weiteren Sachaufklärung ausgelöst wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 7 A 11702/01
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.12.2018 - 8 A 105/18
    Die Feststellung, ob mit der wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen ist, hat sich dabei nicht am subjektiven Befinden des Betroffenen zu orientieren, vielmehr muss die Möglichkeit einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes objektiv gegeben sein und zumindest in die Nähe der lebensbedrohlichen Gefährdung reichen oder mit ihr vergleichbar sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23.4.2002 - 7 A 11702/01.OVG -).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.12.2018 - 8 A 105/18
    Demnach kann die Verantwortlichkeit eines Staates aus Art. 3 EMRK begründet sein, wenn der Betroffene vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, U.v. 4.11 2014 - 29217/12 (Tarakhel / Schweiz) - juris).
  • VG Düsseldorf, 24.08.2020 - 12 K 9799/18
    VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 26. Februar 2020 - 12 K 3504/19.A - , Beschlüsse vom 15. Oktober 2019 - 12 L 2501/19.A - , vom 11. Juni 2019 - 12 L 1300/19.A - und vom 27. Mai 2019 - 12 L 1212/19.A - ; Urteile vom 4. Oktober 2018 - 12 K 16878/17.A - und vom 15. Januar 2018 - 12 K 9156/17.A VG Magdeburg, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 8 A 105/18 - , juris; VG Saarland, Urteil vom 20. Juli 2018 - 3 K 2435/17 - , juris; VG Hannover, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 5 B 589/18 - , juris.
  • VG Kassel, 23.07.2020 - 5 K 3084/18
    Vorliegend bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kläger in Spanien wegen der dortigen Aufnahme- und Lebensbedingungen der ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EU-GRCh nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt wären (so auch für eine junge, gesunde Frau: VG Köln, Beschluss vom 18.09.2019 - 12 L 1588/19.A -, juris Rn. 14 ff.; ebenfalls systemische Mängel verneinend: Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 20.07.2018 - 3 K 2435/17 -, juris Rn. 22 ff.; VG Magdeburg, Urteil vom 06.12.2018 - 8 A 105/18 juris; a.A. im Einzelfall bzgl. Abschiebungsverboten bei Familie mit Kleinstkindern: VG Ansbach, Urteil vom 30.08.2019 - AN 17 K 19.50228 - juris Rn. 31 ff.).
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