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   VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21 MD   

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VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21 MD (https://dejure.org/2022,9153)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07.03.2022 - 9 B 544/21 MD (https://dejure.org/2022,9153)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07. März 2022 - 9 B 544/21 MD (https://dejure.org/2022,9153)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21
    Zur Glaubhaftmachung genügt es dabei regelmäßig, wenn die behaupteten Tatsachen so dargelegt sind, dass das Gericht von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgeht (BVerfG, B. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris).
  • BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08

    Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21
    Dies besteht jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u. a. U. v. 14.05.2009 - III ZR 86/08 juris) nur dann, wenn die eigentliche Zielsetzung, in deren Sinn der Betreffende tätig wird, hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen ist und wenn zwischen dieser Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein so enger äußerer und innerer Zusammenhang besteht, dass die Handlung ebenfalls als noch dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend angesehen werden muss.
  • OLG Brandenburg, 15.07.2021 - 10 U 27/21
    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21
    Aus diesem Grunde ist auch nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, d.h. auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall auszuübende Tätigkeit dient, abzustellen (vgl. BGH, U. v. 22.03.2001 III ZR 394/99 juris); nur wenn die Amtsperson bei der Erfüllung der der Körperschaft obliegenden Aufgabe eine Pflicht verletzt, ist ihr dies zuzurechnen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, U. v. 15.07.2021 - 10 U 27/21 -, juris) Dafür, dass die Weitergabe einer wie hier in Rede stehenden Information in keiner Beziehung zu der von der Person auszuübenden Aufgabe steht, spricht zudem die Strafbeschwertheit dieses Handelns (vgl. § 353b StGB).
  • OLG Schleswig, 24.09.2020 - 11 U 61/20

    Amtshaftung des Landes Schleswig-Holstein für Folgen von Wolfsangriffen auf eine

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21
    Darüber hinausgehende, mithin von der Rechtsprechung außerhalb von Rechtsnormen kreierte Zurechenbarkeiten des Handelns von Amtsträgern zum Staat, sind nicht möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, B. v. 24.09.2020 - 11 U 61/20 -, juris).
  • BGH, 22.03.2001 - III ZR 394/99

    Ansprüche bei Pflichtverletzungen wegen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21
    Aus diesem Grunde ist auch nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, d.h. auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall auszuübende Tätigkeit dient, abzustellen (vgl. BGH, U. v. 22.03.2001 III ZR 394/99 juris); nur wenn die Amtsperson bei der Erfüllung der der Körperschaft obliegenden Aufgabe eine Pflicht verletzt, ist ihr dies zuzurechnen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, U. v. 15.07.2021 - 10 U 27/21 -, juris) Dafür, dass die Weitergabe einer wie hier in Rede stehenden Information in keiner Beziehung zu der von der Person auszuübenden Aufgabe steht, spricht zudem die Strafbeschwertheit dieses Handelns (vgl. § 353b StGB).
  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 544/21
    Zwar dürfte es sich dabei um ein deliktisches Handeln deshalb handeln, weil sich die insoweit bestehende Verschwiegenheit für dessen Mitglieder aus § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 VerfSchG-LSA bzw. für Mitarbeiter des PKGr aus arbeits- oder beamtenrechtlichen Pflichten (vgl. § 37 BStatG) ergibt, zumal § 15 VerfSchG-LSA zu einer Information der Öffentlichkeit über sog. Verdachtsfälle nicht ermächtigt (vgl. BVerwG, U. v. 26.06.2013 - 6 C 4/12 -, juris, zu § 16 Abs. 1 BVerfSchG).
  • VG Köln, 23.06.2022 - 13 K 1562/19

    Passagen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, in denen der

    Dafür, dass die Weitergabe einer wie hier in Rede stehenden Information in keiner Beziehung zu der von der Person auszuübenden Aufgabe steht, spricht zudem die Strafbarkeit dieses Handelns (vgl. § 353b StGB), vgl. auch VG Magdeburg, Beschluss vom 7. März 2022 - 9 B 544/21 MD -, juris Rn. 10 f.
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