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   VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21 MD   

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VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21 MD (https://dejure.org/2022,14672)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08.02.2022 - 4 A 113/21 MD (https://dejure.org/2022,14672)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 4 A 113/21 MD (https://dejure.org/2022,14672)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2020 - 2 M 33/20

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Anhörungspflicht

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 02.07.2020 (- 2 M 33/20 -, juris) zurück.

    Obwohl in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht genannt, kann die Gemeinde ihr Einvernehmen auch wegen einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB versagen (OVG LSA, Beschluss vom 02.07.2020 - 2 M 33/20 -, juris Rn. 15).

    Insoweit nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen im Beschluss vom 28.02.2020 (4 B 171/19 MD) und den Inhalt der diesem Beschluss nachgehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.07.2020 (- 2 M 33/20 -, juris).

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 31.01.2001 (- 6 CN 2.00 -, juris) die Zulässigkeit einer administrativen Verwerfungskompetenz offengelassen.

    Diese Anhörung war erforderlich, um der Gemeinde Gelegenheit zu geben, Rechtssicherheit herzustellen und die aus der Sicht des Städtebaus gebotenen Konsequenzen zu ziehen (BVerwG, Urteil vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 -, juris Rn. 23).

    Sie soll der Gemeinde nicht nur die Gelegenheit geben, Rechtssicherheit herzustellen, sondern ihr auch die Möglichkeit eröffnen, die aus der Sicht des Städtebaus gebotenen Konsequenzen zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    a) Geht es um die Frage, ob die Bauordnungsbehörde das verweigerte Einvernehmen der Gemeinde zu Recht ersetzt hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.08.2016 - 4 C 5.15 -, juris Rn. 14 ff.) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheides abzustellen.

    Ändert sich die Rechtslage und führt dies dazu, dass die Baugenehmigung nunmehr ergehen darf, bleibt der zuständigen Behörde - hier: dem Beklagten - nur die Möglichkeit, die Genehmigung aufzuheben und gegebenenfalls unter Wiederholung der Beteiligung der Gemeinde neu zu erlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.2016, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Mit den in ihrer Entscheidung nicht angeführten Gründen ist die Gemeinde in einem späteren Rechtsbehelfsverfahren nicht präkludiert (BVerwG, Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Auch in diesem Fall steht ihr nicht lediglich die Möglichkeit der Rücknahme gemäß § 48 VwVfG, sondern auch die Abhilfemöglichkeit nach § 72 VwGO zur Verfügung (BVerwG, Urteil vom 27.09.1989 - 8 C 88.88 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.07.2002 - 1 LA 2816/01 -, juris Rn. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14

    Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Was die daneben vom Beklagten zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.1996 (- 4 C 24.95 -, juris) sowie vom 26.03.2015 (- 4 C 1.14 -, juris) anbelangt, folgt aus diesen Entscheidungen ebenfalls nicht, dass für die Erteilung oder Versagung des Einvernehmens die bauplanungsrechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Einvernehmenserteilung oder -versagung maßgeblich sind.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Anders als bei nachbarrechtlichen Anfechtungsklagen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 - juris Rn. 3) ist im Rahmen gemeindlicher Anfechtungsklagen daher kein Raum für die Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Bauherrn.
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2002 - 1 LA 2816/01

    Abhilfebescheid; Ausgangsbehörde; Ermessen; Ermessensfehler; Ermessensreduzierung

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Auch in diesem Fall steht ihr nicht lediglich die Möglichkeit der Rücknahme gemäß § 48 VwVfG, sondern auch die Abhilfemöglichkeit nach § 72 VwGO zur Verfügung (BVerwG, Urteil vom 27.09.1989 - 8 C 88.88 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.07.2002 - 1 LA 2816/01 -, juris Rn. 10 f. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Auf diesen Zeitpunkt stellt im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 14.12.2006, auf die sich der Beklagte (über den Verweis in der Kommentierung von Ernst/Zinkahn, EZBK/Söfker, 143. EL August 2021, BauGB § 36 Rn. 30) zur Untermauerung seiner Rechtsauffassung stützt (vgl. OVG BB, Urteil vom 14.12.2006 - OVG 11 B 11.05 -, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.02.2022 - 4 A 113/21
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausgangsbehörde die Wahl, ob sie einem zulässigen und begründeten Nachbarwiderspruch gemäß § 72 VwGO abhilft oder den angegriffenen Bescheid wegen dieses Widerspruches gemäß § 48 VwVfG zurücknimmt (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 6.95 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2004 - 2 M 474/03

    Bauherr kann Aufhebung des gemeindlichen Einvernehmens nicht anfechten

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

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