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   VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20 MD   

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VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20 MD (https://dejure.org/2020,18622)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.07.2020 - 5 B 187/20 MD (https://dejure.org/2020,18622)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Juli 2020 - 5 B 187/20 MD (https://dejure.org/2020,18622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die beabsichtigte Zuweisung in eine andere Gerichtsbarkeit - nach vier Jahren als Proberichterin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag stattgegeben: Proberichterin muss nach vier Jahren nicht mehr rotieren

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zuweisung einer Proberichterin

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Zuweisung einer Proberichterin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
    Nach § 13 DRiG ist die Verwendung eines Richters auf Probe lediglich die Festlegung seines Aufgabenbereiches und daher Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktcharakter (BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 39/95 -, juris, Rn. 20).

    Die Zuweisung steht im Ermessen der Justizverwaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 39/95 -, juris, Rn. 20).

    Dabei kann die Personalplanung Schwerpunkte wie u.a. eine möglichst vielseitige Verwendbarkeit in diesen Ämtern oder nur in einzelnen Zweigen der Justiz ebenso berücksichtigen, wie das vom Richter auf Probe jeweils angestrebte Amt (BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 39/95 -, juris, Rn. 29).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass das Amt eines Richters im statusrechtlichen Sinne spezifische fachliche und persönliche Fähigkeiten erfordert, die während des Probedienstes entwickelt und festgestellt werden sollen und die Voraussetzung für die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 39/95 -, juris, Rn. 29).

    Eine gesicherte Beurteilung der erforderlichen Eignung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 39/95 -, juris, Rn. 29) ist indes nur für das erprobte Amt eines Richters am Verwaltungsgericht möglich.

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
    Für die Heranziehung von Richtern auf Probe ergeben sich die Grenzen, die sich nach verständigem Ermessen aus der Notwendigkeit ergeben, Nachwuchs heranzubilden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.03.2018 - 2 BvR 780/16 -, juris, Rn. 67).

    Es ist von Verfassungs wegen geboten, die Zahl der Richter, die nicht über die volle persönliche Unabhängigkeit verfügen, sowohl innerhalb der Gerichtszweige und Gerichte als auch innerhalb der einzelnen Spruchkörper so gering wie möglich zu halten (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2018 - 2 BvR 780/16 -, juris, Rn. 68).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.]).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
    Denn der Einsatz eines Richters, der nicht über die volle persönliche Unabhängigkeit verfügt, entspricht nicht dem Bild der Art. 97 Abs. 1 und 2 sowie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, juris, Rn. 13) und ist daher nur aus zwingenden Gründen - hier der Erbringung des Nachweises der Eignung für ein Richteramt - zulässig.
  • OVG Sachsen, 14.10.1999 - 2 S 637/99

    Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
    Im Übrigen verweist der vom Antragsgegner für seine Ausführungen in Bezug genommene Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.10.1999 (- 2 S 637/99 -, SächsVBl. 1/2000) auch vorrangig auf die Praxis an Bundesgerichten bzw. bei Beförderungen und Versetzungen in Ämter anderer Gerichtsbarkeiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 612/18

    Präsidentenstelle des Landessozialgerichts darf nicht mit ausgewähltem Bewerber

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
    Die Bedeutung dieser fachspezifischen Erfahrungen zeigt sich auch an dem Umstand, dass in Besetzungsverfahren Anforderungsprofile ohne Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG richterliche Erfahrung gerade in bestimmten Gerichtszweigen voraussetzen können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 B 612/18 -, juris, Rn. 63).
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