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   VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18   

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VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18 (https://dejure.org/2018,33966)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.09.2018 - 3 B 193/18 (https://dejure.org/2018,33966)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. September 2018 - 3 B 193/18 (https://dejure.org/2018,33966)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 30.08.1994 - 8 L 1990/94

    Betriebsleiterfunktion; Arbeitseinsatz; Vergütung; Ausgewogenes Verhältnis;

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18
    Sie ist auch erforderlich, um im Rahmen des § 7 HwO die Gewähr dafür zu bieten, dass sich der Betriebsleiter seinen Aufgaben tatsächlich mit dem erforderlichen Einsatz und der Bereitschaft zu uneingeschränkter Verantwortungsübernahme für die Qualität der Handwerksarbeit widmet (vgl. OVG Nds., Urt. v. 30.8.1994, GewArch 1995, 74, 75).

    In fachlicher Hinsicht gilt dies sogar gegenüber dem Betriebsinhaber selbst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.1991, a.a.O.; OVG Nds., Urt. v. 30.8.1994, GewArch 1995, 74, 75).

  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung -

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18
    Eine Vergütung, die - wie hier - weit unter dem Marktdurchschnitt liegt, kann auch in besonderem Maße Grund für den Verdacht sein, die Betriebsleiterstellung werde lediglich vorgetäuscht, um die Eintragung in die Handwerksrolle zu erwirken und das Handwerk in Wahrheit durch Personen auszuüben, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.1991 - 1 C 50/88 -, zit. nach juris, Rn. 13).

    In fachlicher Hinsicht gilt dies sogar gegenüber dem Betriebsinhaber selbst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.1991, a.a.O.; OVG Nds., Urt. v. 30.8.1994, GewArch 1995, 74, 75).

  • VG Würzburg, 10.10.2012 - W 6 E 12.778

    Keine "meistergleichen" Kenntnisse und Fertigkeiten durch berufliche Aktivitäten

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18
    Eine - von der Antragstellerin hier begehrte - vorläufige Eintragung hätte während der Dauer ihres Bestandes denselben Inhalt, die gleiche Rechtsnatur und die gleiche Wirkung wie die endgültige Eintragung in die Handwerksrolle, die der Handwerksbetrieb erst im Hauptverfahren erstreiten könnte (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 10.10.2012 - W 6 E 12.778 -, zit. nach juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.1.1981, GewArch 1981, 223).

    Im Regelfall kann eine einstweilige Zulassung der Antragstellerin nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ohne gründliche Prüfung der Voraussetzungen erfolgen, deren Vorliegen erst im Hauptsacheverfahren geklärt wird (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 10.10.2012 - W 6 E 12.778 -, zit. nach juris, Rn. 27; Honig/Knörr, Handwerksordnung, Kommentar, 4. Aufl. 2008, § 8 HwO, Rn. 57 f., 74 m.w.N.).

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18
    Es bestehen nach alldem berechtigte Zweifel, dass Herr J. ernsthaft seiner Verantwortung als Betriebsleiter nachkommen kann (vgl. BAG, Urt. v. 18.3.2009 - 5 AZR 355/08 -, Gew Arch 2009, 456 zur Nichtigkeit eines derartigen Vertrages zur Umgehung der Erfordernisse des § 7 HwO).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 4212/91

    Haftungsbeschränkung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Zulässigkeit;

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18
    Seine Tätigkeit im Betrieb muss so angelegt sein, dass sie die handwerkliche Güte der Arbeiten gewährleistet (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.1991, GewArch 1991, 353).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18
    Dafür, dass ohne eine Vorwegnahme der Hauptsache schwere und schlechthin unzumutbare Nachteile vorlägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, zit. nach juris, Rn. 5 m.w.N.), hat die Antragstellerin nichts Erhebliches vorgetragen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 9 KR 439/17

    Statusfeststellung - Versicherungspflicht (bejaht) - Eingliederung in den Betrieb

    So wurde etwa entschieden, dass ein geringfügig Beschäftigter mit maximal 450,- Euro Monatsverdienst und 42, 5 Stunden Arbeit im Monat nicht dem Leitbild eines Betriebsleiters im Handwerk entspricht (VG Magdeburg, Urteil vom 10. September 2018, 3 B 193/18, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17f.).
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