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   VG Magdeburg, 10.12.2019 - 5 B 163/19   

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VG Magdeburg, 10.12.2019 - 5 B 163/19 (https://dejure.org/2019,50318)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.12.2019 - 5 B 163/19 (https://dejure.org/2019,50318)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 5 B 163/19 (https://dejure.org/2019,50318)
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  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.12.2019 - 5 B 163/19
    Sie muss daher selbst auch den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung tragen und bedarf eines dem Bewerbungsverfahrensanspruch entsprechenden sachlichen Grundes (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris).

    Der Dienstherr darf ein Auswahlverfahren bei weiterhin beabsichtigter Besetzung der konkreten Stelle dann sachlich gerechtfertigt abbrechen, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, beide: juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - 1 B 346/19

    Erforderlichkeit eines sachlichen Grundes für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.12.2019 - 5 B 163/19
    Ob diese die wahren Beweggründe des Dienstherrn wiedergibt, ist ebenso ohne Belang wie die Frage, ob sich der Abbruch durch einen anderen Sachgrund rechtfertigen ließe (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 B 346/19 -, juris).

    Es ist evident, dass von einer "Auswahlentscheidung" nicht mehr gesprochen werden kann, wenn nach Auffassung des Dienstherrn lediglich ein Bewerber den formalen Bewerbungsvoraussetzungen genügt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 B 346/19 -, juris), zumal der Antragsteller als einzig verbliebener Bewerber nach der Rücknahme der Bewerberin P. in seiner letzten Regelbeurteilung mit der Gesamtnote D/C beurteilt worden ist und damit auch vor dem Hintergrund des bereits zwei Jahre andauernden Auswahlverfahrens erwartet werden kann, dass nunmehr weitere leistungsstarke und ggf. leistungsstärkere Bewerber nachgewachsen sind.

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.12.2019 - 5 B 163/19
    Der Dienstherr darf ein Auswahlverfahren bei weiterhin beabsichtigter Besetzung der konkreten Stelle dann sachlich gerechtfertigt abbrechen, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, beide: juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.12.2019 - 5 B 163/19
    Der sich danach ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 33/14 -, juris).
  • BVerfG, 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15

    Der Abbruch des Auswahlverfahrens, durch welchen sich die Zusammensetzung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.12.2019 - 5 B 163/19
    Dem Dienstherrn kommt hinsichtlich der Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ein weites organisations- und verwaltungspolitisches Ermessen zu (BVerfG, Beschluss vom 24 September 2015 - 2 BvR 1686/15 -, juris).
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