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   VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11   

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VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11 (https://dejure.org/2013,10157)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11.04.2013 - 9 A 158/11 (https://dejure.org/2013,10157)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 (https://dejure.org/2013,10157)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (42)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00

    Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Bereits in seinem Urteil vom 07.09.2000, 1 K 14/00 (zu Grundstücken, gänzlich im unbeplanten Innenbereich belegen sind), führt das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt aus, es sei grundsätzlich rechtlich nicht bedenklich, die bevorteilte Fläche für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich anhand einer Tiefenbegrenzung zu ermitteln, sofern die konkrete Ausgestaltung der Tiefenbegrenzung in den bestehenden örtlichen Verhältnissen ihren Widerhall finde.

    Andererseits hat sich der Satzungsgeber für die mit ihrer Gesamtfläche im unbeplanten Innenbereich belegenen und in ähnlicher Weise wie die in den Außenbereich übergehenden, tiefen Grundstücke entschieden, keine Tiefenbegrenzung in die Satzung (zur generellen Zulässigkeit BVerwG, Urt. v. 01.09.2004, 9 C 15/03 [zum Erschließungsbeitragsrecht]; so auch OVG LSA, Urt. v. 07.09.2000, 1 K 14/00, alle juris; a. A. Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 411 ff.) mit der Folge aufzunehmen, dass auch für diese Innenbereichgrundstücke die gesamte Fläche beitragsfähig ist [siehe oben b) aa)].

  • OVG Niedersachsen, 21.09.1995 - 9 L 6639/93

    Kommunale Abgaben; Tiefenbegrenzungsregelung; Vermutung; Widerlegbarkeit;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Denn für das Anschlussbeitragsrecht ist, wie oben dargelegt, die Bestimmung des Baulandes von Bedeutung, welches bei Grundstücken, die vom Innen-in den Außenbereich übergehen, nicht allein durch die tatsächlich vorhandene Bebauung, sondern durch die "Tiefe der baulichen Nutzung" bestimmt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.1993, 9 L 6639/93, juris; Blomenkamp in Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 1464; OVG Münster, B. v. 27.06.1996, 3 B 2735/95 [zum Erschließungsbeitragsrecht]; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2012, § 8, Rn. 413 m. w. N. [zum Erschließungsbeitragsrecht]; OVG Weimar, Urt. v. 18.12.2000, 4 N 472/00 und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010, 4 K 12/07, juris; [beide hinweisend im Zusammenhang mit einer Tiefenbegrenzung für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich].

    Zum Innenbereich zählt somit auch eine sich an das letzte Gebäude noch anschließende Freifläche, die als Garten, Hof oder in ähnlicher Weise bauakzessorisch genutzt wird (OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001, a. a. O.; B. v. 08.09.2006, 4 L 273/06 sowie B. v. 18.08.2009, 4 M 112/09 [zu einer sonstigen Nutzung]; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.1993, 9 L 6639/93; OVG Greifswald, Urt. v. 05.07.2001, 3 L 197/00 jeweils m. w. N.; alle juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Denn für das Anschlussbeitragsrecht ist, wie oben dargelegt, die Bestimmung des Baulandes von Bedeutung, welches bei Grundstücken, die vom Innen-in den Außenbereich übergehen, nicht allein durch die tatsächlich vorhandene Bebauung, sondern durch die "Tiefe der baulichen Nutzung" bestimmt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.1993, 9 L 6639/93, juris; Blomenkamp in Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 1464; OVG Münster, B. v. 27.06.1996, 3 B 2735/95 [zum Erschließungsbeitragsrecht]; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2012, § 8, Rn. 413 m. w. N. [zum Erschließungsbeitragsrecht]; OVG Weimar, Urt. v. 18.12.2000, 4 N 472/00 und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010, 4 K 12/07, juris; [beide hinweisend im Zusammenhang mit einer Tiefenbegrenzung für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich].

    Aus all dem folgt, dass für die Annahme der Ortsüblichkeit ausreichend eine zahlenmäßig hinreichend große Gruppe von Grundstücken ist, in der die Grundstücke in etwa die gleiche Bebauungstiefe aufweisen, so dass von einer üblichen Tiefe gesprochen werden kann (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01
    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Bauland ist im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und im unbeplanten Innenbereich die gesamte Grundstücksfläche (so schon OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001, 1 L 134/01; nun auch B. v. 09.08.2006, 4 L 255/06, beide juris).

    Zum Innenbereich zählt somit auch eine sich an das letzte Gebäude noch anschließende Freifläche, die als Garten, Hof oder in ähnlicher Weise bauakzessorisch genutzt wird (OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001, a. a. O.; B. v. 08.09.2006, 4 L 273/06 sowie B. v. 18.08.2009, 4 M 112/09 [zu einer sonstigen Nutzung]; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.1993, 9 L 6639/93; OVG Greifswald, Urt. v. 05.07.2001, 3 L 197/00 jeweils m. w. N.; alle juris).

  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 6 ZB 10.1083

    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt nicht

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Diese Auslegung betrifft jedoch nur die spezialgesetzliche Regelung des § 135 Abs. 1 BauGB und kommt Bedeutung ausschließlich für etwaige Ansprüche aus einer Amtspflichtverletzung und nicht für die Bestimmung solcher Zeitpunkte zu, an die andere rechtliche Regelungen besondere Rechtsfolgen knüpfen (so auch BayVGH, B. v. 27.09.2012, 6 ZB 10.1083, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 24 Rn 51 ff.).

    bbb) Der in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO verwendete Begriff des "Fälligkeitstages" ist in dem Sinne auszulegen, dass dafür allein der (wirksame) Erlass eines Beitragsbescheides genügt (BayVGH, B. v. 27.09.2012, 6 ZB 10.1083 zu Erschließungsbeiträgen, juris; Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand März 2012, § 12 Rn. 75 ff. ohne jedoch auf die hier beachtliche Konstellation einzugehen).

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Ein sachgerechter Anhaltspunkt für die Bestimmung, bis zu welcher Tiefe eine bauliche Nutzung in der Regel stattfindet, stellt die ortsübliche Tiefe der tatsächlich vorhandenen Bebauung der Grundstücke dar, die vom Innen-in den Außenbereich übergehen (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2012, § 8, Rn. 413 m. w. N.), wobei es dem Satzungsgeber gestattet ist, diese in repräsentativ ausgewählten Ortslagen festzustellen (OVG Weimar, Urt. v. 21.06.2006, 4 N 574/98; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.10.2012, 1 L 289/11, beide juris).

    Ortsüblich ist die Bebauungstiefe, die im zu betrachtenden Gebiet üblich i. S. v. normal, geläufig, verbreitet oder in der Mehrzahl der ermittelten Fälle anzutreffen ist, weshalb die Ermittlung eines Durchschnittswertes einer solchen Beurteilung allein nicht gerecht wird (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 21.06.2006, a. a. O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.10.2012, a. a. O.), da eben "ortüblich" nicht der Durchschnitt ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Es ist dem Satzungsgeber erlaubt, solche typisierenden Regelungen zu schaffen, die baulich nicht nutzbare Grundstücksteile bei der Beitragsbemessung ausscheiden (auch OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006, 4 L 186/05, juris).

    Aus diesem Grunde ist die Regelung in der Beitragssatzung zur übergreifenden Bebauung stets eng auszulegen, weshalb es allein darauf ankommt, ob jenseits der Tiefenbegrenzungslinie eine Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden besteht, die in einem ohne weiteres erkennbaren Bebauungszusammenhang mit einer Bebauung auf dem innerhalb der Tiefenbegrenzung befindlichen Teil des Grundstücks liegt (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006, 4 L 186/05, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2003 - 1 L 362/01

    Grundgebühren, Fälligkeit, Satzung, Mindestinhalt, Gebührenmaßstab

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    War das Gericht in seinem Urteil vom 15.11.2011 (a. a. O.) ausgehend von dem Grundsatz, dass einem Satzungsgeber bei der Wahl und Ausgestaltung des Maßstabes ein Beurteilungsspielraum vor dem Hintergrund der konkreten örtlichen Verhältnisse zur Seite steht, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (OVG LSA, U. v. 30.01.2003, 1 L 362/01 zur Wahl des Maßstabes; B. v. 02.09.2009, 4 L 467/08 zum Maßstabselement "höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse") noch zu der rechtlichen Beurteilung gelangt, dieser sei trotz der Nichtregelung zur sog. übergreifenden Bebauung (noch) eingehalten, so kann daran wegen der nunmehr zu den örtlichen Verhältnissen vorgelegten Unterlagen nicht mehr festgehalten werden.

    Ungeachtet der Wirksamkeit der Abgabensatzung, in der Regelungen über die Fälligkeit enthalten sind, tritt die Fälligkeit jedenfalls mit dem Ablauf der Zahlungsfrist ein, die in dem Abgabenbescheid enthalten ist (§§ 13a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA, 220 Abs. 2 AO); dies gilt auch in Ansehung von § 2 Abs. 1 KAG LSA (vgl. OVG LSA; Urt. v 30.01.2003, 1 L 362/01, juris).

  • VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10

    Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Eine zwingende Berücksichtigungs pflicht hat das OVG LSA, B. v. 08.09.2006, a. a. O., bei der Inzidentkontrolle einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB verneint (anders VG Schwerin, Urt. v. 17.02.2012, 4 A 1740/10 [für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich], juris); ein Berücksichtigungs verbot besteht ebenfalls nicht (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.10.2012, a. a. O.).
  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
    Dem steht weder die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fälligkeit eines Erschließungsbeitrages in den Fällen nachgeschobener Satzungen [vgl. u. a. Urt. v. 14.02.2001, 11 C 9/00 m. w. N., juris; aa.)] noch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 30.05.2012, 4 L 2228/11, juris; bb)] entgegen .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2006 - 4 L 250/05

    Tiefenbegrenzung

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - 4 L 240/07

    zur Erhebung von Säumniszuschlägen

  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

  • BVerwG, 02.05.1995 - 8 B 50.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verwirkung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2006 - 2 L 912/03

    Bebauungszusammenhang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1996 - 3 B 2735/95

    Erschließungsbeitragsrecht: Anwendung der satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung trotz

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98

    Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 4 M 112/09

    Zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei bebauungsakzessorischer

  • VG Schwerin, 30.01.2013 - 4 B 836/12

    Anforderungen an die sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Säumniszuschlägen

  • BVerfG, 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

  • VGH Bayern, 26.04.2006 - 4 B 04.64

    Gewerbesteuer, Säumniszuschlag, Erlass, Billigkeit

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11

    Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2001 - 3 L 197/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 4 L 69/09

    Zur Kalkulation von Grundgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung

  • VGH Bayern, 26.02.1998 - 6 B 94.3817
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 N 71.10

    Säumniszuschläge; Festsetzung; Abrechnungsbescheid; keine Akzessorietät;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08

    Zur Bemessung eines Herstellungsbeitrages, wenn ein Grundstück im unbeplanten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag

  • VG Magdeburg, 13.09.2006 - 9 A 78/06
  • VG Magdeburg, 11.12.2003 - 9 A 340/02
  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für den Anschluss an eine zentrale

  • LSG Hessen, 11.02.2009 - L 9 B 229/08

    Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Demgegenüber wird für die Annahme, Abgabenbescheide könnten entsprechend § 220 Abs. 2 AO bereits in der Phase, in der die festgesetzten Abgabenansprüche noch nicht entstanden seien, deren Fälligkeit begründen, angeführt, bei der Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung sei stets im Blick zu behalten, dass diese nicht für das fehleranfällige Kommunalabgabenrecht konzipiert worden seien (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 -, juris Rn. 79 zu Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge).

    Demgegenüber kann auch für den Fall des Fehlens einer wirksamen Satzung im Sinne des § 9 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V nicht angenommen werden, dass der Fälligkeitstag im Sinne von § 240 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AO mit Blick auf Absatz 1 Satz 4 der Vorschrift grundsätzlich allein "formell" nach dem im Abgabenbescheid angegebenen Fälligkeits- oder Zahlungstermin zu bestimmen ist, selbst wenn der Bescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst mit dieser Maßgabe (vorläufig) vollziehbar wird (vgl. allerdings auch Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 03/2021, § 12 Rn. 76; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2013 - 4 L 150/13 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme u.a. auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1763 -, juris Rn. 4 ff., wonach Säumniszuschläge auf einen Herstellungsbeitrag auch dann verwirkt sind, wenn er aufgrund der Nichtigkeit einer Satzung ohne Rechtsgrundlage festgesetzt und der Bescheid deshalb später aufgehoben wurde, und Beschluss vom 27. September 2012 - 6 ZB 10.1083 -, juris Rn. 8 f. zu § 135 Abs. 1 BauGB; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; VG Leipzig, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 6 K 1630/00 -, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2212/84 -, juris, wonach der Begriff "Fälligkeitstag" in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO "formell" zu bestimmen ist und es damit für die Verwirkung von Säumniszuschlägen nicht darauf ankommt, in welcher - endgültigen - Höhe die Abgabenforderung materiell-rechtlich besteht und insoweit "fällig" wird; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 -, juris Rn. 23 f. zu Säumniszuschlägen bzgl. Vorauszahlungen auf Gewerbesteuern ausgehend von den Fälligkeitstagen nach Maßgabe von § 220 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2019 - OVG 9 N 126.16 -, juris Rn. 5 sowie Beschluss vom 13. Juli 2017 - OVG 9 N 178.13 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rn. 9; VG Magdeburg, Urteil vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 -, juris Rn. 80 zu Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge, wonach der in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO verwendete Begriff des "Fälligkeitstages" in dem Sinne auszulegen ist, dass dafür allein der wirksame Erlass eines Beitragsbescheides genügt; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, juris Rn. 21 und Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178, juris Rn. 18, wonach § 240 Abs. 1 Satz 4 AO uneingeschränkt auch für die Beseitigung rechtswidriger Steuerfestsetzungen gilt, da die Vollstreckbarkeit eines Steuerbescheides nicht von seiner Bestandskraft abhänge und sich für eine gegenteilige Ansicht weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien ein Anhaltspunkt finde; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 3 B 69/09 -, juris Rn. 4 zu Säumniszuschlägen bezogen auf einen Ausgleichsleistungen betreffenden Rückforderungsanspruch, der gemäß § 350b Abs. 1 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes einen Monat nach Zustellung des Leistungsbescheides fällig wird).

    Auch dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zufolge sind nach der Systematik der Abgabenordnung öffentliche Abgaben zu den in den Festsetzungsbescheiden genannten Fälligkeits- oder Zahlungsterminen zunächst zu entrichten, und zwar unabhängig davon, ob die Festsetzung rechtmäßig ist (vgl. den Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 1 L 103/13 -, juris Rn. 9 f., der bezogen auf einen Anschlussbeitrag festgesetzte Säumniszuschläge betrifft; vgl. auch den Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 38/10 - zu einer Konstellation, in der die Anschlussbeitragspflicht zu keinem Zeitpunkt bestanden, der Beitragsbescheid jedoch eine fällige Beitragsforderung begründet und dessen spätere Aufhebung zwischenzeitlich verwirkte Säumniszuschläge unberührt gelassen habe; dem Urteil vom 1. Februar 2022 - 3 LB 1005/18 OVG -, juris Rn. 84 zufolge wird der Eintritt der Fälligkeit konsequenterweise entsprechend bestimmt im Falle ihrer Relevanz für die Zahlungsverjährung nach § 228 Satz 1 AO, der Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis unterliegen; vgl. dazu allerdings auch VG Magdeburg, Urteil vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 -, juris Rn. 79 a.E.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 K 245/13

    Normenkontrollverfahren - Beiträge für die Herstellung der zentralen

    Auch dürfe der Beitragskalkulation entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg in seinem Urteil vom 11. April 2013 (9 A 158/11 MD) nicht die von dem AZV (B.) festgesetzte Tiefenbegrenzung von 50 m zugrunde gelegt werden.

    Es werde unstreitig gestellt, dass die Erwägungen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg (9 A 158/11 MD) hinsichtlich der Tiefenbegrenzungsregelung zutreffend seien.

    Auch wenn es dem Gericht verwehrt ist, eine eigene Entscheidung an die Stelle der zu überprüfenden Ermessensentscheidung zu setzen, deutet allerdings die von dem Verwaltungsgericht Magdeburg in seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (a. a. O.) durchgeführte Berechnung zu der von dem Antragsgegner vorgelegten Ermittlung vom 20. November 2012, auch wenn sie Rechenfehler bezüglich der zahlenmäßigen Größe der jeweils untersuchten Gruppen enthält, darauf hin, dass die ortsübliche Bebauungstiefe (ohne Berücksichtigung von bauakzessorischen Nutzungen) in dem Verbandsgebiet des Antragsgegners durch Grundstücke mit einer Bebauungstiefe von ca. 30 m geprägt wird.

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Diese Regelung ist vorteilsgerecht, was der alleinige Beurteilungsmaßstab ist, weil sie geeignet ist, orientierend an den örtlichen Verhältnissen, hinreichend den für die Ermittlung des auch im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen für die Beitragsbemessung maßgeblichen (bauplanungsrechtlichen) Innen- vom Außenbereich abzugrenzen (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 11.04.2013, 9 A 158/11 MD; OVG LSA, B. v. 21.10.2014, 4 K 245/1, jeweils m. w. N; BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 9/13 zum Erschließungsbeitragsrecht; alle juris).

    Zwar ist die Ermittlung eines Durchschnittswertes für die Festlegung der Tiefenbegrenzung nicht geeignet, die bevorteilten Grundstücksflächen zu ermitteln; vielmehr ist die ortsüblich prägende Tiefe der baulichen Nutzung maßgebend (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 11.04.2013, a. a. O.; OVG LSA, B. v. 21.10.2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 205/12

    Säumniszuschläge bei einem nicht beschiedenen Aussetzungsantrag

    Allerdings hat das Verwaltungsgericht Magdeburg nunmehr mit Urteil vom 11. April 2013 (- 9 A 158/11 MD -, zit. nach JURIS) umfassend dargelegt, dass sämtliche Beitragssatzungen des Beklagten an materiell-rechtlichen Fehlern litten, die einer Beitragserhebung entgegen stünden.
  • VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16

    Kommunalrecht: Erhebung von Anschlussbeiträgen

    Denn sowohl das insoweit vom Beklagten als auch vom AZV B. zuvor erlassene Satzungsrecht zur Erhebung von Anschlussbeiträgen war unwirksam (vgl. OVG LSA, U. v. 21.10.2014 - 4 K 245/13 - zur Satzung des Beklagten vom 18.12.2012; VG Magdeburg, U. v. 11.04.2013 - 9 A 158/11 MD - zum Satzungsrecht des AZV B.; beide juris).
  • VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge

    Dass sich die Ausführungen des OVG LSA in der vorstehend zitierten Entscheidung allein auf die dort zu entscheidende Frage bezogen, ergibt sich auch aus der erst jüngst auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 11.04.2013 (9 A 158/11 MD) im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffs der "Fälligkeit" in §§ 220 und 240 AO ergangene Entscheidung des OVG LSA (Urt. v. 19.09.2013, a. a. O.), in der dieser Aspekt ausdrücklich hervorgehoben wird.
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