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   VG Magdeburg, 12.03.2014 - 9 B 353/13   

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https://dejure.org/2014,26043
VG Magdeburg, 12.03.2014 - 9 B 353/13 (https://dejure.org/2014,26043)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12.03.2014 - 9 B 353/13 (https://dejure.org/2014,26043)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12. März 2014 - 9 B 353/13 (https://dejure.org/2014,26043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Benutzungsgebühren für die öffentliche dezentrale Schmutzwasserentsorgung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Wiesbaden, 07.01.2014 - 1 L 632/13

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich Niederschlagswassergebühren

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.03.2014 - 9 B 353/13
    Im Übrigen enthalten Grundbesitzabgabebescheide auch generell nicht die begünstigende Regelung, dass über nicht festgesetzte oder über festgesetzte Gebühren hinaus keine weiteren Abgaben erhoben werden (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 1 L 632/13.WI -, m.w.N., juris).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.03.2014 - 9 B 353/13
    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen setzt stets voraus, dass der eine Belastung aussprechende Verwaltungsakt tragfähig ist für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1988 - 8 C 92.87 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08

    Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.03.2014 - 9 B 353/13
    Denn eine unbillige Härte liegt (nur) dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen über die eigentliche Zahlung hinausgehende Nachteile entstehen, die nicht oder nur schwer - etwa durch Rückzahlung - (wieder) gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - 9 S 11.08 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.03.2014 - 9 B 353/13
    Sind zwischen den Beteiligten Tatsachen im Streit, ist von ernstlichen Zweifeln erst dann auszugehen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich die der Abgabenerhebung zugrunde gelegten Tatsachen, aller Voraussicht nach im Hauptsacheverfahren nicht erweisen lassen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21.01.2009 - 4 M 355/08 -).
  • VG Düsseldorf, 11.09.2013 - 5 K 3493/13

    Festsetzung der Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren für ein an

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.03.2014 - 9 B 353/13
    Die ursprünglichen Bescheide stehen der Ausschöpfung des vollen materiell-rechtlich zustehenden Gebührenanspruchs im Wege der Nacherhebung nicht entgegen (vgl. bspw. VG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2013 - 5 K 3493/13 -, m.w.N., juris; Haack in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rndr. 2245).
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