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   VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20 MD   

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VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20 MD (https://dejure.org/2022,9418)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13.01.2022 - 7 A 678/20 MD (https://dejure.org/2022,9418)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 7 A 678/20 MD (https://dejure.org/2022,9418)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18

    Rechtswidrigkeit der Gebührenkalkulation wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin am 07.05.2020 Widerspruch und bezog sich zur Begründung auf die rechtskräftige Entscheidung des VG Magdeburg vom 15.08.2019 (u.a. Az. 7 A 228/18 MD).

    Mit Urteil vom 15.08.2019 (Az. 7 A 228/18 MD) hat die Kammer entschieden, dass sich die Vorgängersatzung des Beklagten (Abfallgebührensatzung in der Fassung vom 13.12.2018), die auch auf das Gebührenjahr 2019 Anwendung finden sollte, als insgesamt nichtig erweist.

    Wie bereits in seinem Urteil vom 15.08.2019 (Az. 7 A 228/18 MD, zitiert nach juris) ausgeführt, nimmt das Gericht - auch unter Berücksichtigung der neuerlichen Ausführungen des Beklagten - weiterhin an, dass bei der der Gebührenkalkulation nicht allein die tatsächlich angeschlossenen Grundstücke maßgeblich sind, auf denen Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten anfallen, sondern vielmehr der Kreis der normativ Anschlusspflichtigen zu berücksichtigen ist (vgl. zu diesem Ansatz der Sachverhalt in BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - zitiert nach juris), weil aufgrund des hohen Anteils von Vorhaltekosten bzw. Fixkosten (ca. 60 %) die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung nicht proportional zum tatsächlichen Maß der Inanspruchnahme steigen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 L 184/18

    Erhebung der Kreisumlage 2017 des Salzlandkreises und des Landkreises Börde

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Wenn den Mitgliedern des Kreistages im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abfallgebührensatzung neben dem Ergebnis der ermittelten Gebührensätze auch die Unterlagen zur Kalkulation der Gebührensätze nebst einem Erläuterungsbericht zur Gebührenkalkulation vorgelegen haben, ist denen zum Kreisumlagerecht aufgestellten Grundsätzen zur Erfüllung der Ermittlungs- und Offenlegungspflicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2020 - 4 L 184/18 - juris) genüge getan.(Rn.48).

    Angelehnt an die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt zur Kreisumlage (Urteil vom 17.03.2020, Az. 4 L 184/18, zitiert nach juris) vertritt die Klägerin die Auffassung, zur Einhaltung der Verfahrensanforderungen sei es erforderlich, dass den Mitgliedern des Kreistages die zur Ermittlung der Gebührenhöhe herangezogenen Unterlagen und Datensätze aufbereitet zur Verfügung gestellt werden müssen und eine - so wie hier - reine verwaltungsinterne Ermittlung und Bewertung der Informationen nicht genüge.

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Ob er im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist angesichts dessen nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - und Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - beide zitiert nach juris).

    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.1977 - 1 BvL 17/75 - BVerfGE 44, 283/288 und Beschluss vom 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 - BVerfGE 27, 375/387; BVerwG, Urteil vom 16.09.1981, a.a.O.), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 70/63 - BVerfGE 21, 12/27f. und Beschluss vom 26.04.1978 - 1 BvL 29/76 - BVerfGE 48, 227/239) und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (BVerwG, Urteile vom 16.09.1981, a.a.O., und vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - sowie Beschluss vom 19.09.1983 - 8 N 1.83 - beide zitiert nach juris).

  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Diese Amtsermittlungspflicht findet ihre Grenzen in den Fällen, in denen für den Wahrheitsgehalt der Behauptung nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, d.h. wenn die Behauptung mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also, "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" aufgestellt worden ist (vgl. BVerwG, u.a. Beschluss vom 30.05.2014 - 10 B 34.14 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Weder das Äquivalenzprinzip noch der Gleichheitssatz verlangen es, dass Benutzungsgebühren strikt nach dem Maß der durch die jeweilige Benutzung verursachten Kosten erhoben werden müssen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Nach § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (so u.a. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2020 - 6 B 31.20 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 102/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Soweit das OVG Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 16.04.2013 (Az. 4 L 102/12, zitiert nach juris) noch ausgeführt hat, eine degressive Gebührenbemessung sei bei Abfallgebühren nach § 5 Abs. 3a S. 2 KAG-LSA nicht zulässig, beansprucht diese Rechtsprechung keine Bedeutung mehr und ist überholt, weil sich der Gesetzgeber mit der Änderung des § 5 Abs. 3a S. 2 KAG-LSA durch Gesetz vom 17.12.2014 (GVBl. LSA 2014, 522 ff.) im Anschluss an diese Entscheidung dazu entschieden hat, zusätzlich zu Trinkwasser- und Abwassergebühren auch bei Abfallgebühren eine degressive Gebührenbemessung zuzulassen (vgl. Plenarprotokoll 6/79 vom 10.12.2014, S. 6596).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2007 - 4 L 275/07

    Erstattung von Grundstücksanschlusskosten

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Mit der Rückwirkung der Satzung zum 01.01.2019 liegt auch kein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 S. 4 KAG-LSA vor, weil diese Bestimmung auf die rückwirkende Ersetzung unwirksamer Satzungen keine Anwendung findet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 08.10.2015 - 4 L 57/14 -, vom 11.09.2012 - 4 L 155/09 - und Beschluss vom 17.12.2007 - 4 L 275/07 - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Wie bereits in seinem Urteil vom 15.08.2019 (Az. 7 A 228/18 MD, zitiert nach juris) ausgeführt, nimmt das Gericht - auch unter Berücksichtigung der neuerlichen Ausführungen des Beklagten - weiterhin an, dass bei der der Gebührenkalkulation nicht allein die tatsächlich angeschlossenen Grundstücke maßgeblich sind, auf denen Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten anfallen, sondern vielmehr der Kreis der normativ Anschlusspflichtigen zu berücksichtigen ist (vgl. zu diesem Ansatz der Sachverhalt in BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - zitiert nach juris), weil aufgrund des hohen Anteils von Vorhaltekosten bzw. Fixkosten (ca. 60 %) die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung nicht proportional zum tatsächlichen Maß der Inanspruchnahme steigen.
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20
    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1982 - 8 C 182.81 - zitiert nach juris; BVerfG, Beschlüsse vom 16.06.1959 - 2 BvL 10/59 - BVerfGE 9, 334/337 und vom 14.04.1964 - 2 BvR 69/62 - BVerfGE 17, 319/330).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 182.81

    Fester Grundbetrag für Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 57/14

    Rückwirkende Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer Beitragssatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2000 - 1 K 12/00

    Anforderungen an den Vertrauensschutz bei Erlass einer gemeindlichen Satzung mit

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • VG Magdeburg, 19.09.2022 - 7 A 660/20

    Abfallgebührenerhebung; Erstellung einer Gebührenkalkulation für zurückliegende

    Im Hinblick auf die noch zu treffende Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO bezieht sich die Klägerin auf die Ausführungen des Gerichts in dem Urteil vom 13.01.2022 (Az. 7 A 678/20 MD).

    Er tritt der Klage unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Widerspruchsverfahren sowie die Ausführungen des Gerichts in dem Urteil vom 13.01.2022 (Az. 7 A 678/20 MD) zur Kalkulation der Abfallgebührensatzung 2019 entgegen.

    Wie bereits in seinem Urteil vom 13.01.2022 (Az. 7 A 678/20 MD, zitiert nach juris) geht das Gericht weiterhin davon aus, dass die für das Gebührenjahr 2020 maßgebliche Abfallgebührensatzung des Beklagten (Abfallgebührensatzung 2020 in der Fassung vom 19.03.2020, Amtsblatt für den Landkreis C. vom 05.04.2020, Nr. 14, S. 64 ff.) gegen das Schlechterstellungsverbot aus § 2 Abs. 2 S. 4 KAG-LSA verstößt und bereits aus diesem Grund rechtswidrig ist und daher nicht als Grundlage für die Erhebung von Abfallgebühren für das Gebührenjahr 2020 herangezogen werden kann.

    Darüber hinaus erweist sich die Abfallgebührensatzung 2019 auch als rechtmäßig (vgl. Urteil der Kammer vom 13.01.2022, a.a.O.), weshalb diese auch bis zum Inkrafttreten der Abfallgebührensatzung 2020 die Grundlage für die Abfallgebührenerhebung bilden konnte und daher auch als Vorgängersatzung in den Blick zu nehmen ist.

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