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   VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21   

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https://dejure.org/2021,8331
VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21 (https://dejure.org/2021,8331)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13.04.2021 - 7 B 80/21 (https://dejure.org/2021,8331)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13. April 2021 - 7 B 80/21 (https://dejure.org/2021,8331)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 1 M 31/18

    Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 M 31/18 - zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 15.01.2021 - 1 Bs 237/20

    Maskenpflicht an Schulen rechtmäßig, bisher aber keine Rechtsgrundlage für

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21
    Sie betreffen nicht lediglich die interne Ordnung der Schule, sondern treffen eine Regelung, die nach ihrer Zielrichtung und Intensität das Verhältnis der Schülerin zu ihrer Schule in rechtlich relevanter Weise inhaltlich gestaltet (so zum Ausschluss von einer Klassenfahrt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2019 - 3 M 93/19 - zum Unterrichtsausschluss auf unbestimmte Zeit bei Weigerung eine Maske auf dem Schulgelände zu tragen: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.01.2021 - 1 Bs 237/20 -, Rn. 74 f.; beide zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - 3 M 93/19

    Zum Ausschluss eines Schülers von einer mehrtägigen Klassenfahrt

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21
    Sie betreffen nicht lediglich die interne Ordnung der Schule, sondern treffen eine Regelung, die nach ihrer Zielrichtung und Intensität das Verhältnis der Schülerin zu ihrer Schule in rechtlich relevanter Weise inhaltlich gestaltet (so zum Ausschluss von einer Klassenfahrt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2019 - 3 M 93/19 - zum Unterrichtsausschluss auf unbestimmte Zeit bei Weigerung eine Maske auf dem Schulgelände zu tragen: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.01.2021 - 1 Bs 237/20 -, Rn. 74 f.; beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes liegt bei der Klage auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen das erforderliche qualifizierte Rechtsschutzinteresse vor, wenn eine Wiederholungsgefahr gegeben ist und der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - für die Antragstellerin mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 7/13 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21
    Die derzeit geltende Rechtslage in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich daher von der in anderen Bundesländern, wo in aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bestimmt worden ist, dass die Vorlage eines negativen Tests Voraussetzung für den Zugang zum Schulgebäude und der Teilnahme am Präsenzunterricht ist (vgl. z. B. § 18 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05.03.2021; § 5a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO - vom 29.03.2021, vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.03.2021 - 3 B 81/21 - zitiert nach juris).
  • VG München, 17.02.2022 - M 3 S 22.557

    Schulpflicht, Testpflicht, Distanzunterricht, Zwangsgeld

    Auf die Entscheidung des VG Magdeburg (7 B 80/21) werde verwiesen.

    Soweit die Antragsteller auf einen Beschluss des VG Magdeburg (B.v. 13.4.2021 - 7 B 80/21) verweisen, setzt sich dieser allein mit der (verneinten) Frage auseinander, ob das damals geltende Landesrecht Sachsen-Anhalts eine hinreichende Rechtsgrundlage dafür enthalte, einem Schulkind die Teilnahme am Präsenzunterricht und den Zutritt zum Schulgebäude zu verweigern, sofern kein negativer Selbsttest vorgelegt oder kein Selbsttest vorgenommen wurde.

    Diese Frage stellt sich im vorliegenden Rechtsstreit im Hinblick auf § 10 Abs. 2 Satz 1 15. BayIfSMV nicht; auch das VG Magdeburg merkt ausdrücklich an, dass sich insoweit die damalige Rechtslage in Sachsen-Anhalt von der anderer Länder (so auch Bayerns) unterscheide (B.v. 13.4.2021 - 7 B 80/21 - Rn. 16 a.E.).

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