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   VG Magdeburg, 14.01.2019 - 3 A 257/18   

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https://dejure.org/2019,4834
VG Magdeburg, 14.01.2019 - 3 A 257/18 (https://dejure.org/2019,4834)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.01.2019 - 3 A 257/18 (https://dejure.org/2019,4834)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 3 A 257/18 (https://dejure.org/2019,4834)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Magdeburg, 05.11.2018 - 3 B 415/17

    Vorläufiger Rechtsschutz auf Zustimmung des Straßenbaulastträgers zur Errichtung

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2019 - 3 A 257/18
    Mit Beschluss vom 5.11.2018 - 3 B 415/17 MD - lehnte die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakte 3 B 415/17 MD und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Die Nichteinhaltung dieser Frist, die sich aus dem Ablauf eines Jahres seit Eintragung in die Vectoringliste zum offenbar selbstgewählten Zeitpunkt 16.3.2017 ergibt (vgl. Ziff. V.12 des Beschlusses vom 24.4.2013 der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur - Anlage ASt 13 der Antragsschrift im Verfahren 3 B 415/17 MD), führt auch nicht automatisch zu einer Vertragsstrafe ("Pönale") oder dem Ausschluss der Klägerin aus dem Wettbewerb um eine Erstellung und Vermarktung eines Breitbandnetzes in A-Stadt.

    Dies lässt erkennen, dass es sich um eine Ermessensvorschrift handelt und eine Vectoringsperre mithin nicht automatisch nach dem Verstreichen der Jahresfrist seit Anzeige der Erschließungsabsicht (vgl. Anlage ASt 13a zur Antragsschrift im Verfahren 3 B 415/17 MD) verhängt wird.

    Auf die Verfügung des Gerichts vom 16.1.2018 (3 B 415/17 MD) hin hat die Klägerin glaubhaft bekundet, dass sie derartige "Fernspeiseeinrichtungen" bzw. Ferneinspeiseeinrichtungen, die gem. § 3 Nr. 26 TKG für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten erforderlich sein müssen, mit der Errichtung des von ihr geplanten Multifunktionsgehäuses P. beabsichtigt.

    Ihr Vorbringen, es handele sich hierbei um für die Errichtung von MFG erforderliche Stromversorgungseinrichtungen (Bl. 79 der Akte 3 B 415/17 MD, S. 8 des Schriftsatzes v. 30.1.2018, bekräftigt in der mündlichen Verhandlung), hat die Beklagte weder widerlegt noch auch nur in Frage gestellt.

    Hierbei handelt es sich um ein zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Meldung eigenwirtschaftlicher Ausbauvorhaben nach Ablauf des Markterkundungsverfahrens (Nachmeldung) bestehendes Einvernehmen (vorgelegt von der Klägerin als Anlage ASt 7 zum Antragsschriftsatz im Verfahren 3 B 415/17 MD).

    Ungeachtet dessen, ob es sich bei dem Zustimmungsbegehren der Klägerin um ein solches im Rahmen einer "Nachmeldung" handelt und den Zuwendungsempfänger eines öffentlich geförderten Breitbandausbauvorhabens nach Ziff. 3 der Einvernehmensregelung berechtigt, derartige Nachmeldungen zu ignorieren und mit der Umsetzung des staatlich subventionierten Breitbandausbauvorhabens zu beginnen bzw. dieses fortzusetzen (vgl. Rn. 65 EU-Breitbandleitlinien und § 4 Abs. 10 NGA-RR), hemmt eine nicht sämtliche konkreten Anforderungen (etwa Erreichen der zugesagten Meilensteine) erfüllende erklärte Eigenausbauabsicht im Förderverfahren (so bei der Klägerin, S. 12 des Widerspruchsbescheides der ateneKOM GmbH v. 22.9.2017, Anl. ASt 10 zum Antragsschriftsatz der Klägerin im Verfahren 3 B 415/17 MD) nicht die Frist der gesetzlichen Zustimmungsfiktion nach § 68 Abs. 3 S. 2 TKG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 380/12

    Voraussetzung der Zugehörigkeit einer Einrichtung der Telekommunikation zu einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2019 - 3 A 257/18
    Die der Beklagten verbleibende Abwägung konnte fehlerfrei ausschließlich im Sinne des Zustimmungsbegehrens der Klägerin ausfallen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 12.9.2013 - 20 A 380/12 -, zit. nach juris, Rn. 63).
  • OVG Sachsen, 10.03.2016 - 3 E 2/16

    Wegebaulast; Leistung; Streitwert

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2019 - 3 A 257/18
    Dabei geht das Gericht vom Auffangwert in Höhe von 5.000,- ? je Maßnahme in der Hauptsache aus (vgl. OVG Sachsen, Beschl. v. 10.3.2016 - 3 E 2/16 -, zit. nach juris), da anderweitige Anhaltspunkte für die Bemessung des Wertes der begehrten Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz nicht vorliegen.
  • VG Magdeburg, 22.07.2019 - 3 A 86/18

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zur Erteilung einer Zustimmung zur Verlegung von

    Bedeutsam für die Wegebaulast ist allein die örtliche Lage der Telekommunikationslinie im Straßengrundstück und die Gesamtdimensionierung, damit bei etwaigen Baumaßnahmen an der Straße hierauf reagiert werden kann (vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 14.01.2019, 3 A 257/18; juris).
  • VG Aachen, 27.11.2019 - 8 K 4668/17
    Bedeutsam für die Wegebaulast ist allein die örtliche Lage der Telekommunikationslinie im Straßengrundstück und die Gesamtdimensionierung, damit bei etwaigen Baumaßnahmen an der Straße hierauf reagiert werden kann, vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 14. Januar 2019 - 3 A 257/18 -, juris.
  • VG Karlsruhe, 30.09.2020 - 4 K 103/19
    Bedeutsam für die Wegebaulast ist allein die örtliche Lage der Telekommunikationslinie im Straßengrundstück und die Gesamtdimensionierung, damit bei etwaigen Baumaßnahmen an der Straße hierauf reagiert werden kann (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 14.01.2019 - 3 A 257/18 -, juris und vom 22.07.2019 - 3 A 86/18 -, juris Rn. 32 f.).
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