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   VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18   

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VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18 (https://dejure.org/2018,18155)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.05.2018 - 6 B 170/18 (https://dejure.org/2018,18155)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 6 B 170/18 (https://dejure.org/2018,18155)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18
    Er kann der Heranziehung eines bestimmten Kriteriums - unionsrechtlich - vielmehr nur damit entgegentreten, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007 (ABl. C 303/1) (Europäische Grundrechtecharta - GRCh) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u.a., C-411/10 u.a., NVwZ 2012, 417 ; Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, NVwZ 2014, S. 208 ).

    Danach kann jeder Mitgliedstaat grundsätzlich davon ausgehen, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlagen in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll 1967 sowie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten finden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u.a., C-411/10 u.a., NVwZ 2012, 417 ).

    Die Fokussierung der Prognose auf systemische Mängel ist dabei, wie sich aus den Erwägungen des EuGH zur Erkennbarkeit der Mängel für andere Mitgliedstaaten ergibt (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u.a., C-411/10 u.a., NVwZ 2012, 417 <420, Rn. 88 bis 94), Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.

    Für den Befund, dass die Risiken für den Asylbewerber hinreichend erwiesen sind, sind die Berichte von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die Berichte des UN-Flüchtlingskommissariats, aber die Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems zu berücksichtigen (vgl. EGMR , M.S.S. v. Belgien, Urteil vom 21. Januar 2011, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413 ; EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u.a., C-411/10 u.a., NVwZ 2012, 417 ).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18
    Für den Befund, dass die Risiken für den Asylbewerber hinreichend erwiesen sind, sind die Berichte von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die Berichte des UN-Flüchtlingskommissariats, aber die Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems zu berücksichtigen (vgl. EGMR , M.S.S. v. Belgien, Urteil vom 21. Januar 2011, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413 ; EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u.a., C-411/10 u.a., NVwZ 2012, 417 ).

    Dass es gerade der Zweck der Behandlung war, das Opfer zu erniedrigen oder zu demütigen, ist für die Feststellung einer Verletzung von Art. 3 EMRK nicht erforderlich (vgl. EGMR , M.S.S. v. Belgien, Urteil vom 21. Januar 2011, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413 ).

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18
    Er kann der Heranziehung eines bestimmten Kriteriums - unionsrechtlich - vielmehr nur damit entgegentreten, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007 (ABl. C 303/1) (Europäische Grundrechtecharta - GRCh) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u.a., C-411/10 u.a., NVwZ 2012, 417 ; Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, NVwZ 2014, S. 208 ).

    Schließlich hat er für den Fall, dass der zuständige Mitgliedstaat der Aufnahme zustimmt, entschieden, dass der Asylbewerber mit dem in Art. 19 Abs. 2 der Dublin II-VO vorgesehenen Rechtsbehelf gegen die Überstellung der Heranziehung des in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung niedergelegten Zuständigkeitskriteriums nur mit dem o.g. Einwand systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber entgegentreten kann (Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, NVwZ 2014, S. 208 ).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18
    Der Gerichtshof hat seine Überlegungen dahingehend zusammengefasst, dass es den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der Verordnung Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl EU Nr. L 50 S. 1) - Dublin II-VO - zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden (EuGH, a.a.O. Rn. 106; Urteil vom 14. November 2013, Puid, C-4/11, NVwZ 2014, S. 129 ).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18
    Der Tatrichter muss sich zur Widerlegung der auf dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermutung, die Behandlung der Asylbewerber stehe in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der GRCh sowie mit der GFK und der EMRK, die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asylbewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, NVwZ 2011, S. 51 m.w.N.).
  • VG Leipzig, 26.03.2018 - 6 L 110/18
    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18
    Das beschließende Gericht schließt sich der Rechtsprechung des VG Leipzig, Beschluss vom 26.03.2018 - 6 L 110/18.A - in: Juris, an.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2018 - 6 B 170/18
    Die Widerlegung der o.g. Vermutung aufgrund systemischer Mängel setzt deshalb voraus, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - 10 B 6/14 -, NVwZ 2014, S. 1039 ).
  • VG Arnsberg, 05.06.2023 - 5 L 683/23
    vgl. im vorliegenden Zusammenhang auch zum Vorliegen systemischer Mängel hinsichtlich des Personenkreises, dem in Zypern internationaler Schutz zuerkannt worden ist: VG Hannover, Beschluss vom 26. August 2022 - 2 B 3362/22 -, juris Rn. 11 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 18. Juli 2022 - A 3 K 3246/21 -, juris Rn. 27 ff.; VG Bremen, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 1 V 187/22 -, juris Rn. 17 ff.; VG Köln, Urteil vom 28. Januar 2021- 20 K 14780/17.A -, juris Rn. 30 ff.; a. A.: VG Cottbus, Beschluss vom 13. Januar 2023 - 5 L 8/23.A -, juris (S. 5 ff. d. amtl. Umdr.); VG Magdeburg, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 6 B 170/18 -, juris Rn. 14 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 26. März 2018 - 6 L 110/18.A -, juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 12a L 985/16.A -, juris Rn. 18 ff.
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