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   VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21 MD   

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VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21 MD (https://dejure.org/2021,52456)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.07.2021 - 3 B 88/21 MD (https://dejure.org/2021,52456)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 3 B 88/21 MD (https://dejure.org/2021,52456)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 4 B 690/16

    Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21
    Es handelt sich bei der - zulässigen - Entscheidung der Durchführung eines kommunalen Wochenmarktes durch einen privaten Veranstalter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2006 - 6 B 55.05 -, GewArch 2006, 164) um eine vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2010 - OVG 1 S 107.10 -, zit. nach juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 20.7.2016 - 4 B 690/16 -, zit. nach juris, Rn. 16: vergaberechtsähnliches Interessenbekundungsverfahren; weitergehend allein: Beckmann-Oehmen, Die Wochenmärkte und das Vergaberecht, VergabeNavigator 2016, 13), denn die Wochenmarktveranstaltung liegt außerhalb des unionsrechtlich harmonisierten Bereichs, der an den formellen Vergabekriterien der Richtlinie (EU) 2014/23 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.2.2014 über die Konzessionsvergabe zu messen wäre.

    Zwar führt es über Art. 3 Abs. 1 GG zu einer Selbstbindung der Verwaltung und vermittelt dem einzelnen Bewerber einen Anspruch auf Gleichbehandlung und Einhaltung der verlautbarten Bedingungen, wenn im Interesse einer transparenten und rechtssicheren Auswahl Ausschreibungsbedingungen öffentlich bekanntgemacht werden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.7.2016 - 4 B 690/16 -, zit. nach juris, Rn. 19 f.).

    Er ist auch anders als im Fall des OVG NRW (Beschl. v. 20.7.2016 - 4 B 690/16 -, zit. nach juris, Rn. 34: ein Ausschussmitglied hat einem Bewerber pauschal die volle Punktzahl zugebilligt und für die Mitbewerber in sämtlichen Rubriken Null Punkte vergeben, ein anderes Ausschussmitglied war Vorstandsmitglied des bevorzugten Bewerber-Unternehmens) nicht aufgrund seiner Punktvergabe oder seiner beruflichen Stellung für parteiisch zu erklären.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 4 A 3314/18

    Wochenmarkt Marktfestsetzung Bescheidungsurteil Rechtsauffassung des Gerichts

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21
    Ein einfachgesetzliches Erfordernis einer formstrengen Ausschreibung unter Mitteilung aller einzelnen Auswahlkriterien besteht im Zusammenhang mit Auswahlentscheidungen bei der Marktfestsetzung nicht (so OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2020 - 4 A 3314/18 -, zit. nach juris, Rn. 13).

    Maßstab für die Zulassung der zur Durchführung des Wochenmarktes abgegebenen Angebote ist daher der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in der Ausprägung der Chancengleichheit im Rahmen eines fairen, an der Marktfreiheit (vgl. Schwarz, Neues vom Wochenmarkt, GewArch 2015, 289, 292; OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2020, a.a.O., Rn. 7) ausgerichteten Auswahlverfahrens.

    Das Transparenzgebot verlangt weder eine Wahl des beschließenden Ausschusses noch eine vorzeitige Bekanntmachung und Dokumentation der Ausschussmitglieder nach Namen und Funktion oder die Angabe des "Verfassers" der Bewertungsmatrix (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2020 - 4 A 3314/18 -, zit. nach juris, Rn. 11, 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 4 B 691/16

    Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21
    Insbesondere ist die Antragstellerin, welche die Selbstverpflichtungserklärung zum Nachunternehmereinsatz unter Abänderung des ihr übersandten Formblatts abgegeben hat, nicht benachteiligt worden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.7.2016 - 4 B 691/16 -, zit. nach juris, Rn. 17).

    Eine entsprechende Nachfrage der Antragsgegnerin im Präsentationstermin vom 18.3.2021 diente entsprechend auch nur der Klarstellung und gab der Beigeladenen keineswegs die Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen zu überarbeiten oder Unterlagen nachzureichen (zu einem solchen Fall vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.7.2016 - 4 B 691/16 -, zit. nach juris, Rn. 9, 19).

  • BVerwG, 02.01.2006 - 6 B 55.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21
    Sie kann auch die Durchführung des Wochenmarktes nach sachgerechter gewerberechtlicher Auswahlentscheidung in die Hände privater Marktausrichter geben (vgl. vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2006 - 6 B 55.05 -, zit. nach juris, Rn. 10).

    Es handelt sich bei der - zulässigen - Entscheidung der Durchführung eines kommunalen Wochenmarktes durch einen privaten Veranstalter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2006 - 6 B 55.05 -, GewArch 2006, 164) um eine vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2010 - OVG 1 S 107.10 -, zit. nach juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 20.7.2016 - 4 B 690/16 -, zit. nach juris, Rn. 16: vergaberechtsähnliches Interessenbekundungsverfahren; weitergehend allein: Beckmann-Oehmen, Die Wochenmärkte und das Vergaberecht, VergabeNavigator 2016, 13), denn die Wochenmarktveranstaltung liegt außerhalb des unionsrechtlich harmonisierten Bereichs, der an den formellen Vergabekriterien der Richtlinie (EU) 2014/23 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.2.2014 über die Konzessionsvergabe zu messen wäre.

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21
    Das sonst grundsätzlich bestehende Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutzverfahren steht dem Antrag wegen des Zeitmoments (s.u.) und des zu befürchtenden irreparablen Rechtsverlusts nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.8.2002, NJW 2002, 3691, Rz. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10

    Dienstleistungskonzession bei privat durchgeführtem Wochenmarkt

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21
    Es handelt sich bei der - zulässigen - Entscheidung der Durchführung eines kommunalen Wochenmarktes durch einen privaten Veranstalter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2006 - 6 B 55.05 -, GewArch 2006, 164) um eine vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2010 - OVG 1 S 107.10 -, zit. nach juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 20.7.2016 - 4 B 690/16 -, zit. nach juris, Rn. 16: vergaberechtsähnliches Interessenbekundungsverfahren; weitergehend allein: Beckmann-Oehmen, Die Wochenmärkte und das Vergaberecht, VergabeNavigator 2016, 13), denn die Wochenmarktveranstaltung liegt außerhalb des unionsrechtlich harmonisierten Bereichs, der an den formellen Vergabekriterien der Richtlinie (EU) 2014/23 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.2.2014 über die Konzessionsvergabe zu messen wäre.
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