Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36319
VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19 (https://dejure.org/2019,36319)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.10.2019 - 8 A 44/19 (https://dejure.org/2019,36319)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19 (https://dejure.org/2019,36319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,36319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Die Schwelle der unmenschlichen Behandlung ist aber stets erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).

    (a) Eine solche Prüfung ist immer dann geboten, wenn eine besondere Situation (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 105) oder besondere Merkmale in der Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) vorliegen.

    Bei der Rückführung von Familien mit Kindern ist die Frage nach Garantien zu stellen (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5).

    Ein allgemeines Rundschreiben an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann in Verbindung mit einer Mitteilung der jeweiligen Bedürfnisse der Überstellten durch den überstellenden Staat vor der Überstellung ausreichen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.06.2016 - Nr. 15636/16 -, HUDOC, Rn. 11 f., so dass die in EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 122 noch geforderte individuelle Garantie nicht mehr notwendig ist; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2018 - 3 L 114/18 -, juris, Rn. 14).

  • EGMR, 28.06.2016 - 15636/16

    N.A. AND OTHERS v. DENMARK

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Ein allgemeines Rundschreiben an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann in Verbindung mit einer Mitteilung der jeweiligen Bedürfnisse der Überstellten durch den überstellenden Staat vor der Überstellung ausreichen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.06.2016 - Nr. 15636/16 -, HUDOC, Rn. 11 f., so dass die in EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 122 noch geforderte individuelle Garantie nicht mehr notwendig ist; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2018 - 3 L 114/18 -, juris, Rn. 14).

    Ferner bedarf es eines Bezuges zwischen dem konkreten Transfer und einer Garantie der Unterbringung (vgl. EGMR, Urteil vom 13.09.2016 - Nr. 20159/16 -, HUDOC, Rn. 26; Urteil vom 28.06.2016 - Nr. 15636/16 -, HUDOC, Rn. 28).

    Trägt die Garantie, so ist es erst dann an dem Betroffenen, Indizien für dennoch mögliche Kapazitätsengpässe aufzuzeigen (vgl. EGMR, Urteil vom 13.09.2016 - Nr. 20159/16 -, HUDOC, Rn. 29; Urteil vom 28.06.2016 - Nr. 15636/16 -, HUDOC, Rn. 32).

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei anerkannten international Schutzberechtigten wie bei Asylantragstellern für diesen Status um eine Gruppe handelt, die zumindest in einer Übergangszeit auf staatliche Hilfe bei ihrer Integration angewiesen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 21).

    Auch bei ihnen kann das für Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh erforderliche Mindestmaß an Schwere in dem Zielstaat der Abschiebung erreicht sein, wenn sie ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden, keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten, ein Zugang zu dem Arbeitsmarkt verhindert wird oder staatliche Unterstützungsleistungen fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 11).

    Die Beurteilung der Aufnahmebedingungen in einem Drittstaat muss, jedenfalls wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 16).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 4 GRCh ist für eine Bewertung der Situation nicht nur von zu überstellenden Antragstellern, sondern auch der Situation von international Schutzberechtigten zunächst von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und der Zusicherung der Mitgliedstaaten auszugehen, dass die Anwendung dieses Systems in keinem Stadium und in keiner Weise zu einem ernsthaften Risiko von Verstößen gegen Art. 4 GRCh führt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 89).

    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 91 ff.; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 83 und 90; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Ein deutlich eingeschränkter Umfang existenzsichernder Leistungen in dem Zielstaat einer Überstellung kann daher grundsätzlich nur in dem Falle einer besonderen Verletzlichkeit relevant werden (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 93).

    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 91 ff.; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 83 und 90; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

  • EGMR, 13.09.2016 - 20159/16

    F.M. AND OTHERS v. DENMARK

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Ferner bedarf es eines Bezuges zwischen dem konkreten Transfer und einer Garantie der Unterbringung (vgl. EGMR, Urteil vom 13.09.2016 - Nr. 20159/16 -, HUDOC, Rn. 26; Urteil vom 28.06.2016 - Nr. 15636/16 -, HUDOC, Rn. 28).

    Trägt die Garantie, so ist es erst dann an dem Betroffenen, Indizien für dennoch mögliche Kapazitätsengpässe aufzuzeigen (vgl. EGMR, Urteil vom 13.09.2016 - Nr. 20159/16 -, HUDOC, Rn. 29; Urteil vom 28.06.2016 - Nr. 15636/16 -, HUDOC, Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17

    Lebensbedingungen von anerkannten Flüchtlingen in Bulgarien

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Für besonders Schutzbedürftige dürfte damit ohne besondere Maßnahmen im Einzelfall eine extreme Notlage im Sinne einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung beachtlich wahrscheinlich verbunden sein (vgl. so für vulnerable Personen OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris, Rn. 14).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es gesetzlich in Bulgarien vorgesehen ist, dass das bulgarische Rote Kreuz bei der Integration der anerkannten Schutzberechtigten mitwirkt und sowohl soziale, medizinische und psychologische Begleitung als auch Hilfe bei der Suche nach einer Beschäftigung anbietet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Bei der Rückführung von Familien mit Kindern ist die Frage nach Garantien zu stellen (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5).

    Die abgegebene Garantie muss aber sicherstellen, dass Neugeborene und ihre Familien bei der Übergabe eine gesicherte Unterkunft erhalten, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16 a. E.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    (a) Eine solche Prüfung ist immer dann geboten, wenn eine besondere Situation (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 105) oder besondere Merkmale in der Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) vorliegen.

    Bei den Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG handelt es sich um einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Streitgegenstand mit mehreren Anspruchsgrundlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
    Ob solche gegen Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh verstoßende Funktionsstörungen vorliegen, hängt von allen Umständen des Falles ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung, den daraus erwachsenden körperlichen und mentalen Folgen für den Betroffenen und in bestimmten Fällen auch von dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 9).

    Auch bei ihnen kann das für Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh erforderliche Mindestmaß an Schwere in dem Zielstaat der Abschiebung erreicht sein, wenn sie ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden, keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten, ein Zugang zu dem Arbeitsmarkt verhindert wird oder staatliche Unterstützungsleistungen fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2018 - 3 L 114/18

    Systemische Schwachstellen in Italien; Überstellung von Familien; Anforderungen

  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15

    Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 3922/18

    Abschiebungverbote für in Bulgarien anerkannte international Schutzberechtigte;

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18

    Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan

  • EGMR, 18.06.2009 - 45603/05

    BUDINA v. RUSSIA

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

  • VG Weimar, 07.04.2022 - 6 K 1113/19

    Unzulässigkeit des Asylantrages einer in Rumänien internationalen Schutz

    Denn selbst die mit einer kurzfristigen Obdachlosigkeit für einen solchen Familienverband verbundenen physischen und gerade für die Kinder auch psychischen gesundheitlichen Nachteile bergen die Gefahr einer existenziellen Notlage (vgl. im Ergebnis ebenso Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2021 - 6 E 1148/21 We -, S. 11 f.; in diesem Sinne bereits VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19, Rn. 39 -, zit. nach juris: dort zu Bulgarien; VG Meiningen, Urteil vom 2. November 2021 - 2 K 793/20 Me -, S. 10 und zuletzt Beschluss vom 18. August 2021 - 2 E 947/21 Me -, S. 12).
  • VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18

    Drittstaatenbescheid bezüglich einer in Rumänien internationalen Schutz

    Denn selbst die mit einer kurzfristigen Obdachlosigkeit für einen solchen Familienverband verbundenen physischen und gerade für die Kinder auch psychischen gesundheitlichen Nachteile bergen die Gefahr einer existenziellen Notlage (vgl. im Ergebnis ebenso Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2021 - 6 E 1148/21 We -, S. 11 f.; in diesem Sinne bereits VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19, Rn. 39 -, zit. nach juris: dort zu Bulgarien; VG Meiningen, Urteil vom 2. November 2021 - 2 K 793/20 Me -, S. 10 und zuletzt Beschluss vom 18. August 2021 - 2 E 947/21 Me -, S. 12).
  • VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21

    Unzulässigkeit eines Asylantrages einer in Rumänien internationalen Schutz

    Denn selbst die mit einer kurzfristigen Obdachlosigkeit für einen solchen Familienverband verbundenen physischen und gerade für die Kinder auch psychischen gesundheitlichen Nachteile bergen die Gefahr einer existenziellen Notlage (vgl. in diesem Sinne bereits VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19, Rn. 39 -, zit. nach juris: dort zu Bulgarien; VG Meiningen, Urteil vom 2. November 2021 - 2 K 793/20 Me -, S. 10; zuletzt auch VG Meiningen, Beschluss vom 18. August 2021 - 2 E 947/21 Me -, S. 12).
  • VG Oldenburg, 29.04.2020 - 12 A 6134/17
    Einige Gerichte bejahen die Verletzung von Art. 4 EU-GRCh für besonders verletzliche anerkannt Schutzberechtigte (OVG Thüringen, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 3 KO 337/17 - VG Köln , Urteil vom 26. September 2019 - 20 K 14819/17.A - VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19 -).
  • VG Würzburg, 11.02.2020 - W 8 E 20.30159

    Erfolglose Klage. Folgeschutzgesuch beschränkt auf Abschiebungsverbote eines in

    Ausgehend von diesen Grundsätzen geht der überwiegende Teil der zuletzt veröffentlichten Rechtsprechung davon aus, dass zumindest bei nichtvulnerablen Personen keine Abschiebeverbote nach Bulgarien vorliegen (VG Köln, B.v. 24.1.2020 - 14 L 2392/19.A - juris; BayVGH, B.v. 9.1.2020 - 20 ZB 18.32705 - juris; B.v. 7.1.2020 - 20 ZB 17.50032 - juris; OVG NRW, B.v. 16.12.2019 - 11 A 228/15.A - juris; VG Lüneburg, B.v. 12.12.2019 - 8 B 180/19 - juris; SächsOVG, B.v. 13.11.2019 - 4 A 947/17.A - juris; VGH BW, B.v. 22.10.2019 - A 4 S 2476/19 - juris; B.v. 27.5.2019 - A 4 S 1329/19 - EzAR-NF 65 Nr. 76; VG Cottbus, B.v. 18.10.2019 - 5 K 942/15.A - juris; U.v. 25.7.2019 - 5 K 979/18.A - juris; VG Hamburg, G.v. 19.9.2019 - 16 A 6012/18 - juris; OVG Bremen, B.v. 9.9.2019 - 1 LB 285/18 - juris; VG Osnabrück, B.v. 2.9.2019 - 5 A 1163/18 - juris; VG Augsburg, G.v. 12.8.2019 - Au 4 K 19.30781 - juris; OVG SH, Ue.v. 25.7.2019 - 4 LB 14/17 und 4 LB 12/17 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 24.7.2019 - 22 L 396/19.A - juris, SaarlOVG, B.v. 3.6.2019 - 2 A 157/19 - juris; jeweils m.w.N. Anderer Ansicht VG Magdeburg, U.v. 14.10.2019 - 8 A 44/19 - juris; VG Köln, U.v. 26.9.2019 - 20 K 14819/17.A - juris; VG Lüneburg, U.v. 10.7.2019 - 8 A 6/18 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht