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   VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19   

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VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19 (https://dejure.org/2020,46671)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.12.2020 - 8 A 243/19 (https://dejure.org/2020,46671)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 8 A 243/19 (https://dejure.org/2020,46671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, § 11 Abs 5a AufenthG 2004
    Ausweisung wegen Unterstützung der Taliban - Verfassen und Liken von gewaltverherrlichenden Facebook-Beiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Der Ausländerbehörde kommt im Rahmen der Entscheidung kein Ermessen zu, sodass die gebundene Entscheidung in vollem Umfang gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 22 f.).

    Erforderlich ist jedoch weiterhin die Feststellung im Rahmen des § 54 AufenthG, dass die von dem Ausländer ausgehende Gefahr in dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 26).

    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus in diesem Sinne, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris, Rn. 13 und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 29).

    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und daher auch die Vorfeldunterstützung durch Sympathiewerbung erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, juris, Rn. 29).

    Trotz einer gewissen definitorischen Unschärfe des Terrorismusbegriffs ist anerkannt, dass als terroristisch jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1631/19

    Eilrechtsschutz gegen nicht unanfechtbare Ausweisung - Beachtung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Solange eine glaubwürdige öffentlich und tatsächlich umgesetzte Distanzierung von jeglichen terroristischen Praktiken nicht erfolgt ist, fehlt es nicht am Gegenwartsbezug (vgl. Bauer, in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., 2020, § 54 AufenthG, Rn. 44; VGH BW, Beschluss vom 19.07.2019 - 11 S 1631/19 -, juris, Rn. 19).

    Von dieser Gefährdung ist im Falle der Terrorismusunterstützung auszugehen, § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 AufenthG (hierzu auch VGH BW, Beschluss vom 19.07.2019 - 11 S 1631/19 -, juris, Rn. 27).

    Dasselbe gilt für die Ausweisung eines aktiven, vernetzten Taliban-Unterstützers (vgl. VGH BW, Beschluss vom 19.07.2019 - 11 S 1631/19 -, juris, Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, BVerwGE 165, 331-340, juris, Rn. 23).

  • VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16

    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (IS); Aufruf zum Hass

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen über soziale Medien wie Facebook, die die Taliban, ihre Ideologie, Selbstmordanschläge, den Dschihad und den Märtyrertod verteidigen oder glorifizieren, ist als Unterstützungshandlung in Gestalt der Sympathiewerbung in diesem Sinne anzusehen (vgl. zur Sympathiewerbung für den IS VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 30 m.w.N).

    Nicht erforderlich ist für eine solche Verbreitung, dass eigene Beiträge erstellt werden; vielmehr genügt es, wenn fremde Beiträge unterstützt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 34).

    In Anbetracht der öffentlich gezeigten Unterstützung und Sympathien für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung und der wachsenden Gefahren insbesondere durch im Inland befindliche Unterstützer islamistischer und salafistischer Gruppen ist die Bundesrepublik Deutschland auch bei familiären Bindungen im Bundesgebiet nicht gehalten abzuwarten und mit großem personellen und finanziellen Aufwand - und den bestehenden Risiken einer nicht hinreichenden Überwachung - zu beobachten, ob ein Ausländer wie der Kläger nunmehr seine Aktivitäten einstellt, ob er weiterhin Sympathiewerbung für diese Vereinigung betreibt, ob er weitere, die Vereinigung unterstützende Aktivitäten entfaltet und sich gegebenenfalls selbst an möglichen Terroranschlägen beteiligt (in diesem Sinne auch VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 55).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Für die erforderliche individuelle Unterstützung einer solchen Vereinigung durch den einzelnen Ausländer genügt es dagegen, dass Tatsachen eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2011 - 1 C 13.10 -, juris, Rn. 16).

    In § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wird nicht zwischen dem Unterstützen und Werben unterschieden und die Vorschrift weist keine Beschränkung der Werbung auf ein gezieltes Werben um Mitglieder und Unterstützer auf (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.10.2011 - 1 C 13.10 -, juris, Rn. 20 f.).

    Auf zurückliegende Unterstützungshandlungen kann die Ausweisung nur gestützt werden, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen (BVerwG, Urteil vom 25.10.2011 - 1 C 13/10 -, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Zur Auslegung des Tatbestands des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sind dieselben rechtlichen Maßstäbe anzulegen, die auch zur Auslegung des Regelausweisungstatbestands nach § 54 Nr. 5 AufenthG a.F. entwickelt worden waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris, Rn. 19).

    Vielmehr ist im Einzelfall das dem Ausländer vorgeworfene Verhalten, das den Ausweisungsgrund bildet, zu würdigen und weiter zu gewichten (BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris, Rn. 39).

    Denn im Falle des Erlasses eines konstitutiven Aufenthaltsverbots ist dieses mit der Anfechtungsklage anzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris, Rn. 42).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Falle des betroffenen Ausländers die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, juris, Rn. 25 ff.).

    Ein beweis- oder messbarer Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele ist dabei nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, juris, Rn. 25 m.w.N.).

    An einem Unterstützen fehlt es hingegen, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung des internationalen Terrorismus befürwortet - und sich hiervon ggf. deutlich distanziert - und lediglich dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114-131, juris, Rn. 27).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Maßgeblich ist im Rahmen der Entscheidung hinsichtlich der Aufhebung der Befristung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 12, 23).

    Neben den schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG hat die Ausländerbehörde nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls eine umfassende Abwägung der betroffenen Belange vorzunehmen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus in diesem Sinne, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris, Rn. 13 und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 29).

    Dies würde voraussetzen, dass er sich zu seinen Aktivitäten bekennt und sich sodann in einer Art tätigen Reue glaubhaft hiervon distanziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, BVerwGE 147, 261-278, juris.

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Auch ist zu berücksichtigen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu dem getrenntlebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und ein Kind beide Eltern braucht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10.07.2018 - 2 M 44/18 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 1.10 -, BVerwGE 138, 371-385, juris, Rn. 33).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19
    Denn die Vorschrift setzt - auch für die Fälle außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2008/115/EG und insoweit überschießend - Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG um, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, stets die Dauer eines verhängten Einreiseverbots zu bestimmen, ohne dass die Fristbestimmung etwa (im Gegensatz zur Ausreisefrist) von einem Antrag des betreffenden Drittstaatsangehörigen abhängig gemacht werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 19.09.2013 - C-297/12 -, juris, Rn. 26 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 2 M 44/18

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers wegen Vaterschaft zu

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

  • VG Augsburg, 21.04.2015 - Au 1 K 14.1546

    Türkischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Unterstützung der Vereinigung

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

  • OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17

    Ausweisung; Vater-Kind-Beziehung

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BGH, 19.04.2018 - AK 18/18

    Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen;

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

  • OVG Hamburg, 08.05.2018 - 3 Bs 46/18

    Europarechtliche Auslegung der Befristungsentscheidung gemäß AufenthG 2004 § 11

  • VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 19.34094

    Anforderungen an die Darlegung der Berufungszulassungsgründe

  • BGH, 30.01.1979 - 5 StR 642/78

    Formelle Anforderungen an eine Revisionsschrift - Vollständigkeit der Wiedergabe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 2 L 30/20

    Gesundheitssystem in Armenien; Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • OLG Jena, 27.09.2016 - 1 OLG 171 Ss 45/16

    Strafurteil: Wirksame Einbeziehung eines Fotos in die Urteilsgründe wegen

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 149/16

    Keine ausschließliche Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Gelegenheit des

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • BVerwG, 14.01.2020 - 1 A 3.19

    Bundesverwaltungsgericht hebt Abschiebungsanordnung gegen einen polizeilich als

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • OVG Sachsen, 18.07.2018 - 5 A 588/16

    Gebührenbescheid, Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Untätigkeitsklage,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 38/22

    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Aufruf zum Hass

    So ist etwa die Verbreitung von (zahlreichen) gewaltverherrlichenden Einträgen über soziale Medien wie Facebook, die die Taliban oder den IS, ihre Ideologie, Selbstmordanschläge, den Dschihad und den Märtyrertod verteidigen oder glorifizieren, als Unterstützungshandlung in Gestalt der Sympathiewerbung anzusehen (VG Magdeburg, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 8 A 243/19 - juris Rn. 54; VG Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 - juris, Rn. 30, VG München, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - M 12 S 16.5400 - juris Rn. 45).
  • VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19

    Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache;

    Dabei lässt sich dem mit § 11 Abs. 5a AufenthG (teil-)identischen Wortlaut der Vorschrift des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entnehmen, dass eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von einem Ausländer ausgeht, der den Tatbestand des besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses der Terrorismusunterstützung erfüllt (so VG Gelsenkirchen, Beschl. vom 11.03.2021 - 11 L 202/21 -, juris Rn. 80; im Ergebnis auch VG Würzburg, Urt. vom 26.07.2021 - W 7 K 20.612 -, juris Rn. 76; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Juli 2020, § 11 Rn. 106; Zeitler in HTK-AuslR, Stand 21.08.2019, § 11 Abs. 5a AufenthG Rn. 10; anders nur VG Magdeburg, Urt. vom 14.12.2020 - 8 A 243/19 -, juris Rn. 101).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2021 - 11 L 202/21

    Ladungsfähige Anschrift, Ausweisung, Unterstützung einer terroristischen

    Zwar dürfte für die Befristungsentscheidung § 11 Abs. 5a AufenthG einschlägig sein, da die Antragstellerin den Tatbestand des besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erfüllt und von ihr somit entsprechend dem dortigen und insoweit mit § 11 Abs. 5a AufenthG (teil-)identischen Wortlaut eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, so auch GK-AufenthG, Berlit, § 11, Rn. 106; 103. Lfg.; a.A. VG Magdeburg, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 8 A 243/19 - juris.
  • VG Berlin, 15.09.2021 - 34 L 236.21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Rücknahme eines Visums

    Auch die bloße Sympathiebekundung in sozialen Netzwerken (sog. "Liken") kann eine Unterstützung in diesem Sinne darstellen, wenn sie geeignet ist, eine positive Außenwirkung im Hinblick auf die missbilligten Ziele zu entfalten (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 8 A 243/19 - juris Rn. 53).
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