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   VG Magdeburg, 15.01.2021 - 3 B 32/21   

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VG Magdeburg, 15.01.2021 - 3 B 32/21 (https://dejure.org/2021,3433)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.01.2021 - 3 B 32/21 (https://dejure.org/2021,3433)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 3 B 32/21 (https://dejure.org/2021,3433)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 13.11.2020 - 6 L 2098/20

    1. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gleichzeitiger

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.01.2021 - 3 B 32/21
    Denn die Maskenauflage in Ziffer II. Nr. 1 Satz 3 des Auflagenbescheides der Antragsgegnerin vom 14.01.2021 schließt Personen, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 der 9. SARS-CoV-2-EinV von der Verwendung einer Mund-Nase-Bedeckung wegen einer Behinderung, Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen befreit sind und aus diesen Gründen mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ihre eigene Gesundheit gefährden, faktisch von der Teilnahme an der von der Antragstellerin angemeldeten Versammlung aus und stellt sich als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar (vgl. NdsOVG, B. v. 26.06.2020 - 11 ME 139/20 -, juris, Rdnr. 35; VG Kassel, B. v. 13.11.2020 - 6 L 2098/20.KS -, juris).
  • VG Regensburg, 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767

    Querdenker-Versammlung in Regensburg: Antrag auf Eilrechtsschutz bleibt ohne

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.01.2021 - 3 B 32/21
    Den damit verbundenen Infektionsrisiken kann nur durch die Verpflichtung der Ordner zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sicher begegnet werden (VG Regensburg, B. v. 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767 -, juris, Rdnr. 52 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 11.11.2020 - RN 4 S 20.2742

    Corona-Bekämpfung durch versammlungsrechtliche Auflagen - einstweiliger

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.01.2021 - 3 B 32/21
    Sie kann nur erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen treffen, um das bestehende Risiko zu minimieren (VG Regensburg, B. v. 11.11.2020 - RN 4 S 20.2742 -, juris, Rdnr. 49 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 11 ME 139/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Coronavirus; COVID-19;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.01.2021 - 3 B 32/21
    Denn die Maskenauflage in Ziffer II. Nr. 1 Satz 3 des Auflagenbescheides der Antragsgegnerin vom 14.01.2021 schließt Personen, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 der 9. SARS-CoV-2-EinV von der Verwendung einer Mund-Nase-Bedeckung wegen einer Behinderung, Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen befreit sind und aus diesen Gründen mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ihre eigene Gesundheit gefährden, faktisch von der Teilnahme an der von der Antragstellerin angemeldeten Versammlung aus und stellt sich als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar (vgl. NdsOVG, B. v. 26.06.2020 - 11 ME 139/20 -, juris, Rdnr. 35; VG Kassel, B. v. 13.11.2020 - 6 L 2098/20.KS -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 12 S 1084/21

    Prozesskostenhilfebewilligung; Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät;

    Diese war in der Türkei zurückgeblieben und führte bzw. führt ihrerseits ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug bei dem Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 08.11.2019 - 22 K 100.18 V -) bzw. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 3 B 32/21).
  • VG Karlsruhe, 28.05.2021 - 3 K 1937/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Unbenommen bleibt es als Teilnehmer - dann bei Vorlage eines Attests entsprechend Ziffer 3 a) - an der Versammlung teilzunehmen (i.E. auch VG Magdeburg, Beschluss vom 15.01.2021 - 3 B 32/21 -, juris Rn. 10).
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