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   VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12   

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https://dejure.org/2013,47586
VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12 (https://dejure.org/2013,47586)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.11.2013 - 5 A 200/12 (https://dejure.org/2013,47586)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. November 2013 - 5 A 200/12 (https://dejure.org/2013,47586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 48 BeamtStG, § 9 Abs 5 StVO
    Haftung eines Polizeibeamten für einen beim Rückwärtsausparken entstandenen Schaden an einem Dienstwagen; Verstoß gegen die Dienstpflicht, sich beim Rückwärtsfahren einweisen zu lassen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Objektive Verletzung einer Pflicht aus dem Beamtenverhältnis als Voraussetzung der Haftung nach § 48 BeamtStG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dienstherr kann gehalten sein, von Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen einen Beamten abzusehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstherr kann gehalten sein, von Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen einen Beamten abzusehen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Ausparken

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    Welchen Grad der Fahrlässigkeitsvorwurf erreicht, hängt von einer Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 2 A 726/11 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013, a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

    Verursachen deshalb etwa Größe und Bauart des Fahrzeuges mehr als nur unerhebliche Beschränkungen der Wahrnehmungsmöglichkeiten bei Ausparkvorgängen, ist es grundsätzlich geboten, die Hilfe eines Einweisers in Anspruch zu nehmen oder sich als Fahrer vor Beginn des Ausparkvorganges über die Verhältnisse im Umfeld des Fahrzeugs selbst einen Überblick zu verschaffen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 2 A 726/11 - juris).

  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 445/09

    Schadensersatz, Beamter, grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    Die erhöhten Sorgfaltspflichten sollen insbesondere im Falle von Sichteinschränkungen die Inanspruchnahme eines Einweisers erforderlich machen und damit Unfälle vermeiden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.07.2005, a.a.O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 14.10.2010 - 2 A 445/09 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2010 - 6 A 338/09

    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung eines Regressanspruchs eines Landes gegen einen

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    Etwas anderes gilt lediglich für sogenannte "Fremdschäden", welche der Dienstherr gegenüber dem Beamten von Verfassungs wegen (Art. 34 Satz 3 GG) nur im ordentlichen Rechtsweg geltend machen darf (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.12.2010 - 6 A 338/09 - juris).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Dienstherr einen Schadensersatzanspruch gegen einen Beamten für sogenannte "Eigenschäden" wegen Verletzung der ihm obliegenden Dienstpflichten durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.1964 - II C 147.61 - BVerwGE 19, 243).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 61/84

    Beschränkung des beamtenrechtlichen Rückgriffanspruchs auf die

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    In derartigen Fallgestaltungen ist es dem Dienstherrn auch nicht verwehrt, vergleichend zu berücksichtigen, ob und welche Haftungserleichterungen im vergleichbaren Falle einem Arbeitnehmer zugute kämen (Plog/Wiedow, a.a.O., Stand: Februar 2012, § 78 BBG a. F. Rn. 52; zur Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht bei der Geltendmachung von "Fremdschäden" im Regresswege vgl. auch BGH, Urteil vom 26.09.1985 - III ZR 61/84 - juris Rn. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 2 A 11982/03

    Falsch getankt - Beamter muss Schaden ersetzen

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    Dies gilt auch für den Gebrauch eines Dienstwagens (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 A 11982/03 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 739/97

    Falscheintragung von Zählwerksständen einer Dieselkraftstoffsäule zwecks

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    Allerdings ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zumindest bei der Bemessung der geltend gemachten Schadensersatzforderung zu berücksichtigen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.02.2000 - 12 A 739/97 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 09.02.2010 - 5 A 82/09

    Beamtenrechtlicher Schadensersatz; Inregressnahme

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12
    Zwar ist die Beklagte aufgrund der in § 48 BeamtStG geregelten Haftung zur Inanspruchnahme des Klägers grundsätzlich gesetzlich verpflichtet (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 09.02.2010 - 5 A 82/09 - juris Rn. 21).
  • VG Kassel, 28.04.2016 - 1 K 1797/15

    Grobe Fahrlässigkeit eines Polizeibeamten beim Transport eines beschlagnahmten

    Dementsprechend schuldet der Beamte seinem Dienstherrn einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit den ihm dienstlich anvertrauten Sachgütern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 2 A 11982/03 - ; VG Magdeburg, Urteil vom 15. November 2013 - 5 A 200/12 -, beide zitiert nach juris).
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