Rechtsprechung
VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14 MD |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen bestätigt
- stern.de (Pressemeldung, 15.12.2014)
Massentierhaltung: Gericht bestätigt Verbot der Tierhaltung gegen Straathof
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Tierhaltungsverbot für Schweinezuchtanlage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verbot zur Haltung und Betreuung von Schweinen bei nicht tierschutzgerechtem Umgang gerechtfertigt - Veterinärmedizinisches Fachpersonal stellt bei zahlreichen Tierschutzkontrollen wiederholt schwerwiegende Mängel fest
- mz-web.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.12.2014)
Schweinezucht Straathof: Landrat erwartet kommendes Jahr ein Urteil
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14 MD
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 3 M 517/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14
- VG Magdeburg, 04.07.2016 - 1 A 1198/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12
Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
Bei der Beantwortung u. a. der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, ist den verbeamteten Tierärzten vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt (OVG B-Stadt-Brandenburg, B. v. 17.06.2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris, Rdnr. 4 m. w. N.). - VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
Tierschutzrechtliche Anforderungen an die Kastenhaltung von Schweinen gemäß § 24 …
Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
Zur weiteren Begründung hierzu verweist das erkennende Gericht entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Gründe seines Urteils vom 03.03.2014 - 1 A 230/14 MD -, das den Beteiligten bekannt ist. - OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2010 - 5 S 28.09
Tierschutzrechtliche Maßnahmen; Wegnahmeanordnung; generelles Tierhaltungsverbot; …
Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
Denn der aus Art. 20a GG ableitbare Auftrag des Staates zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Tieren gebietet es, dass derjenige, der ein Tier hält oder betreut, die Folgen tierschutzrechtlicher Maßnahmen im Sinne von § 16 a TierSchG hinzunehmen hat, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus der weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren durch den oder die Betroffene(n) eine Gefahr für deren angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung resultiert (OVG B-Stadt-Brandenburg, B. v. 03.02.2010 - OVG 5 S 28.09 -, juris, Rdnr. 3) oder die Gefahr besteht, dass die Möglichkeiten der Tiere zu artgemäßer Bewegung so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - 5 S 10.13
Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Pferden; Veräußerung im Rahmen einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
Vielmehr handelt es sich bei sämtlichen Gesichtspunkten um Indizien, deren Einschlägigkeit anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu überprüfen ist und die erforderlichenfalls gegeneinander abzuwägen sind, wobei auch mehrere Personen nebeneinander Halter sein können (OVG B-Stadt-Brandenburg, B. v. 06.06.2014 - OVG 5 S 10.13 -, juris, Rdnr. 5 m. w. N.).
- VG Magdeburg, 04.07.2016 - 1 A 1198/14
Bestätigung eines Verbots zum Halten und Betreuen von Schweinen
Mit Beschluss vom 15.12.2014 - 1 B 1197/14 MD lehnte das erkennende Gericht den Eilantrag des Klägers ab.