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   VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20   

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VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20 (https://dejure.org/2020,46669)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 8 A 118/20 (https://dejure.org/2020,46669)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 8 A 118/20 (https://dejure.org/2020,46669)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 31.92

    Unterhaltssicherungsgesetz - Wohnraummitbenutzung - Wehrpflichtiger

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Danach war von einem Festsetzungserfordernis auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1993 - 8 C 31.92 -, juris, Rn. 17).

    Unter entsprechender Anwendung des § 291 BGB sind für die Dauer der Rechtshängigkeit Prozesszinsen dann zu zahlen, wenn der Gesetzgeber keine anderweitige Regelung getroffen hat und mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1993 - 8 C 31.92 -, juris, Rn. 17, Urteil vom 24.09.1987 - 2 C 27.84 -, juris, Rn. 10), weil das Erfordernis des bürgerlichen Rechts einer Leistungsklage auch mit einer Verpflichtungsklage als Unterfall der Leistungsklage erfüllt ist.

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Unter entsprechender Anwendung des § 291 BGB sind für die Dauer der Rechtshängigkeit Prozesszinsen dann zu zahlen, wenn der Gesetzgeber keine anderweitige Regelung getroffen hat und mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1993 - 8 C 31.92 -, juris, Rn. 17, Urteil vom 24.09.1987 - 2 C 27.84 -, juris, Rn. 10), weil das Erfordernis des bürgerlichen Rechts einer Leistungsklage auch mit einer Verpflichtungsklage als Unterfall der Leistungsklage erfüllt ist.
  • BVerwG, 12.01.1983 - 8 C 78.81

    Aufhebung eines Erschließungsbeitragsbescheids im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Kann entsprechend § 271 BGB vor dem Fälligkeitszeitpunkt eine Leistung nicht verlangt werden, so schließt eine nach Rechtshängigkeit eintretende Fälligkeit bis dahin Rechtshängigkeitszinsen aus, weil die Vorschrift des § 291 Satz 1 Halbsatz 2 BGB entsprechend anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.01.1983 - 8 C 78.81 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 4 L 28/13

    Zuschussgewährung für die Tagesbetreuung in Tageseinrichtungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Ergibt sich hingegen ein Zahlungsanspruch unmittelbar aus dem Gesetz, so kann ein Begehren auf Zahlung statthafter Weise grundsätzlich mit der Leistungsklage verfolgt werden (vgl. OVG LSA, Urteil vom 18.06.2013 - 4 L 28/13 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 11.12.2012 - 1 L 14/12 -, juris, Rn. 30) und ausnahmsweise, wenn Differenzen über die Gewährung bestehen, auch im Wege der Verpflichtungsklage zu einem zahlungsauslösenden Verwaltungsakt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 L 208/06 -, juris, Rn. 34).
  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66

    Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung -

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Diese Entgeltfortzahlungspflicht ist - im Gegensatz zu der Vorschrift des § 616 BGB - nicht abdingbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1969 - VIII C 3.66 -, juris, Rn. 16), steht mithin nicht zur Disposition der Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12

    Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 gem. BBesG § 40 Abs 1 Nr 4 bzw. BesG

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Ergibt sich hingegen ein Zahlungsanspruch unmittelbar aus dem Gesetz, so kann ein Begehren auf Zahlung statthafter Weise grundsätzlich mit der Leistungsklage verfolgt werden (vgl. OVG LSA, Urteil vom 18.06.2013 - 4 L 28/13 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 11.12.2012 - 1 L 14/12 -, juris, Rn. 30) und ausnahmsweise, wenn Differenzen über die Gewährung bestehen, auch im Wege der Verpflichtungsklage zu einem zahlungsauslösenden Verwaltungsakt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 L 208/06 -, juris, Rn. 34).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Für das Verstreichen der Frist kommt es ungeachtet des Zeitpunkts der Klageerhebung maßgeblich auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 24.92 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Ergibt sich hingegen ein Zahlungsanspruch unmittelbar aus dem Gesetz, so kann ein Begehren auf Zahlung statthafter Weise grundsätzlich mit der Leistungsklage verfolgt werden (vgl. OVG LSA, Urteil vom 18.06.2013 - 4 L 28/13 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 11.12.2012 - 1 L 14/12 -, juris, Rn. 30) und ausnahmsweise, wenn Differenzen über die Gewährung bestehen, auch im Wege der Verpflichtungsklage zu einem zahlungsauslösenden Verwaltungsakt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 L 208/06 -, juris, Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2015 - 7 B 12.14

    Hauptfeldwebel der Reserve; Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Wehrdienst und der Einbuße vorliegen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2015 - OVG 7 B 12.14 -, juris, Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 08.03.2013 - VG 23 K 480.12 -, Eichler/Oestreicher, Teil 7 Nr. 713 S. 547 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 12.03.1991 - 3 A 156/89.OS -, Eichler/Oestreicher, Teil 7 Nr. 713, S. 480, 483).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Frist und das Vorliegen eines sachlichen Grundes ist, auch wenn das Gericht der Behörde nach Erhebung der Untätigkeitsklage keine Frist gemäß § 75 Satz 3 VwGO gesetzt hat, der Zeitablauf nach Klageerhebung bis zur Entscheidung des Gerichts mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 30.86 -, juris, Rn. 12).
  • VG Regensburg, 18.05.2022 - RO 1 K 20.1652

    Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Reservistendienst Leistenden

    Dem Antrag auf Bewilligung von Leistungen nach dem USG folgt ein Verwaltungsverfahren, welches die Feststellung der Leistung mit Regelungswirkung beinhaltet (VG Magdeburg, U.v. 15.12.2020 - 8 A 118/20, BeckRS 2020, 40479 Rn. 23 ff.).
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