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   VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19   

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VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19 (https://dejure.org/2021,15875)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16.04.2021 - 3 A 224/19 (https://dejure.org/2021,15875)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16. April 2021 - 3 A 224/19 (https://dejure.org/2021,15875)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16

    Zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit - Sanierungsbemühungen zur

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Der Stand der Sanierungsbemühungen muss plausibel machen, dass der Gewerbetreibende in einem überschaubaren Zeitraum konkrete Erfolgsaussichten in Bezug auf die Wiedererlangung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat (zum Ganzen: OVG LSA, B. v. 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, juris).

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 74.78 - OVG LSA, B. v. 22.04.2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert, muss die Initiative vom Gewerbetreibenden ausgehen (BVerwG, U. v. 15.04.2015 - 8 C 6.14 -, juris, Rdnr. 15 m. w. N.).

    Wie bereits ausgeführt, ist der Kläger nach den auch bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebenden Verhältnissen und dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U. v. 15.04.2015 - 8 C 6.14 -, juris m. w. N.) als unzuverlässig anzusehen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 23/19

    Gewerberecht: Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegte Beschwerde des Klägers wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 11.03.2019 - 1 M 23/19 zurück.

    Zur weiteren Begründung verweist das Gericht mit Ausnahme der Ausführungen zur fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers wegen den von ihm begangen Straftaten und zu Ziffer 8 des streitigen Bescheides auf die Gründe des angefochtenen Bescheides der Beklagten vom 20.11.2017 sowie des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 28.08.2020 und der Beschlüsse des Gerichts vom 22.01.2019 - 3 B 426/17 MD, vom 01.08.2019 - 3 B 223/19 MD und vom 12.10.2020 - 3 B 162/20 sowie der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2019 - 1 M 23/19 und vom 01.12.2020 - 1 M 117/20 und stellt fest, dass es diesen Begründungen jeweils folgt (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Mit Beschluss vom 22.01.2019 - 3 B 426/17 MD lehnte das Gericht den Eilantrag des Klägers überwiegend ab.

    Zur weiteren Begründung verweist das Gericht mit Ausnahme der Ausführungen zur fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers wegen den von ihm begangen Straftaten und zu Ziffer 8 des streitigen Bescheides auf die Gründe des angefochtenen Bescheides der Beklagten vom 20.11.2017 sowie des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 28.08.2020 und der Beschlüsse des Gerichts vom 22.01.2019 - 3 B 426/17 MD, vom 01.08.2019 - 3 B 223/19 MD und vom 12.10.2020 - 3 B 162/20 sowie der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2019 - 1 M 23/19 und vom 01.12.2020 - 1 M 117/20 und stellt fest, dass es diesen Begründungen jeweils folgt (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • VG Magdeburg, 01.08.2019 - 3 B 223/19

    Widerruf einer gewerblichen Erlaubnis und Gewerbeuntersagung bei rechtskräftiger

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Die Abänderungsanträge des Klägers lehnte das erkennende Gericht mit Beschlüssen vom 01.08.2019 - 3 B 223/19 MD und vom 12.10.2020 - 3 B 162/20 MD ab.

    Zur weiteren Begründung verweist das Gericht mit Ausnahme der Ausführungen zur fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers wegen den von ihm begangen Straftaten und zu Ziffer 8 des streitigen Bescheides auf die Gründe des angefochtenen Bescheides der Beklagten vom 20.11.2017 sowie des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 28.08.2020 und der Beschlüsse des Gerichts vom 22.01.2019 - 3 B 426/17 MD, vom 01.08.2019 - 3 B 223/19 MD und vom 12.10.2020 - 3 B 162/20 sowie der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2019 - 1 M 23/19 und vom 01.12.2020 - 1 M 117/20 und stellt fest, dass es diesen Begründungen jeweils folgt (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2020 - 1 M 117/20

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Die gegen den letzteren Beschluss des Gerichts eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 01.12.2020 - 1 M 117/20 zurück.

    Zur weiteren Begründung verweist das Gericht mit Ausnahme der Ausführungen zur fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers wegen den von ihm begangen Straftaten und zu Ziffer 8 des streitigen Bescheides auf die Gründe des angefochtenen Bescheides der Beklagten vom 20.11.2017 sowie des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 28.08.2020 und der Beschlüsse des Gerichts vom 22.01.2019 - 3 B 426/17 MD, vom 01.08.2019 - 3 B 223/19 MD und vom 12.10.2020 - 3 B 162/20 sowie der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2019 - 1 M 23/19 und vom 01.12.2020 - 1 M 117/20 und stellt fest, dass es diesen Begründungen jeweils folgt (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes gehört u. a. die Erfüllung der steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten (vgl. BVerwG, B. v. 19.01.1994 - 1 B 5.94 - B. v. 29.01.1988 - 1 B 164.87 -, beide: juris).

    Von Bedeutung ist auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (BVerwG, B. v. 19.01.1994, a. a. O.; B. v. 29.01.1988, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes gehört u. a. die Erfüllung der steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten (vgl. BVerwG, B. v. 19.01.1994 - 1 B 5.94 - B. v. 29.01.1988 - 1 B 164.87 -, beide: juris).

    Von Bedeutung ist auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (BVerwG, B. v. 19.01.1994, a. a. O.; B. v. 29.01.1988, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107

    Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Denn bei den Gewerben nach § 34c und § 34i GewO handelt es sich um sog. Vertrauensgewerbe, bei denen in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten geachtet werden muss (vgl. BayVGH, B. v. 08.02.2017 - 22 C 16.1107 -, juris).

    Die weitere gewerbliche Berufsausübung des Klägers angesichts dieser von ihm gezeigten Verhaltensweise in Ausübung seines Gewerbes zu unterbinden, liegt daher im wohlverstandenen öffentlichen Interesse, das ohne den Widerruf der Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO ernstlich gefährdet wäre (BayVGH, B. v. 08.02.2017, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Verschaffung unlauterer

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 74.78 - OVG LSA, B. v. 22.04.2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

  • OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17

    Gewerbeuntersagung; Wiedergestattung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit;

  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10

    Gewerbeuntersagungsverfügung wegen Steuer- und Beitragsrückständen; maßgeblicher

  • VG Augsburg, 23.04.2010 - Au 4 K 10.45

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Widerruf der Erlaubnis zur Immobilienvermittlung;

  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98

    Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung

  • BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93

    Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

  • VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17

    Widerruf einer Bewachungserlaubnis nach Verurteilung wegen Diebstahls

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 B 22.15

    Untersagung der Aufstellung eines Geldspielgerätes in einem Sportwettbüro

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96

    Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler -

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 711/23

    Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer; liche Verurteilung; Steuerhinterziehung;

    vgl. bereits Hess.VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, juris Rz. 11 f.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2023 - 4 B 1590/20 -, juris Rz. 98; VG Magdeburg, Urteil vom 16. April 2021 - 3 A 224/19 -, juris Rz. 30 - 31; Marcks/Heß in in Landmann-Rohmer, GewO, Stand: März 2023, § 15 Rz. 22; Pielow, in: BeckOK GewO, Stand: 1. Juni 2023, § 15 Rz. 27.1.

    vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, juris Rz. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rz. 36; VG Magdeburg, Urteil vom 16. April 2021 - 3 A 224/19 -, juris Rz. 32; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 3 L 946/23 -, juris Rz. 68, 69; Pielow, in: BeckOK GewO, Stand: 1. Juni 2023, § 15 Rz. 40.

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