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   VG Magdeburg, 16.12.2016 - 4 A 252/16   

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https://dejure.org/2016,57968
VG Magdeburg, 16.12.2016 - 4 A 252/16 (https://dejure.org/2016,57968)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16.12.2016 - 4 A 252/16 (https://dejure.org/2016,57968)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 4 A 252/16 (https://dejure.org/2016,57968)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 1 B 23.12

    Sondernutzungsgebühren für die Baustelle zum Rückbau des Palastes der Republik

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2016 - 4 A 252/16
    Auch wenn Gesellschafter ausschließlich Gemeinden und öffentlich-rechtliche Versorgungsverbände sind, handelt es sich doch um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die im eigenen Namen tätig wird und nicht in Erfüllung einer ihr gesetzlich übertragenen öffentlichen Aufgabe handelt (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenb., Urteil vom 23.04.2015 - OVG 1 B 23.12 -, juris [Rdnr. 62]).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2002 - 11 LA 100/02

    Amtshandlung; Einbindung; Gebühr; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2016 - 4 A 252/16
    Gemäß § 5 Abs. 1 VwKostG LSA ist Kostenschuldner derjenige, der zu der Amtshandlung Anlass gegeben hat, wer also willentlich einen Tatbestand geschaffen hat, der die Behörde zu der Amtshandlung veranlasst hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.05.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834).
  • VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 246.10

    Sondernutzungsgebühren für Baustelleneinrichtung und Bauen zur städtebaulichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2016 - 4 A 252/16
    So ist auch eine privatrechtliche Gesellschaft, derer sich eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen i. S. des § 167 Abs. 1 BauGB als Entwicklungsträger "bedient", keine Behörde im Sinne des Befreiungstatbestandes der Sondernutzungsgebühr (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26.04.2012 - 1 K 246.10 -, juris; OVG Berlin-Brandenb., a. a. O.).
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