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   VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20 MD   

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VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20 MD (https://dejure.org/2022,9150)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17.03.2022 - 7 A 526/20 MD (https://dejure.org/2022,9150)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17. März 2022 - 7 A 526/20 MD (https://dejure.org/2022,9150)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20
    Die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Gebührenschuldner eine Mindestabfallmenge von 15 Liter pro Woche zugewiesen wird (§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Abfallentsorgungssatzung), obwohl die Füllmenge der Abfallgefäße von Mal zu Mal durchaus unterschiedlich ausfallen wird, ist mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz schon dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Abfallentsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.08.1981 - 8 B 20.81 - und Urt. v. 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, beide zitiert nach juris).

    Denn er garantiert ihm, sich jederzeit in rechtmäßiger Weise seines Abfalls entledigen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2000 - 11 C 7.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20
    Die Prognose kann insofern gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob im Zeitpunkt der Billigung der Gebührenkalkulation durch den Satzungsgeber die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich gehalten sind, im Rahmen der Prüfung einer Gebührenkalkulation keine sog. "ungefragte Fehlersuche" vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f. für ein Normenkontrollverfahren).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2000 - 1 K 12/00

    Anforderungen an den Vertrauensschutz bei Erlass einer gemeindlichen Satzung mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20
    Um den Anforderungen des § 2 Abs. 2 S. 2 KAG LSA gerecht zu werden, ist erforderlich und auch ausreichend, dass die satzungsrechtliche Bestimmung unmissverständlich deutlich macht, dass die ersetzende Satzung anstelle des bis zu ihrer Verkündung geltenden Satzungsrechts Geltung auch für die Vergangenheit beansprucht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.03.2000 - 1 K 12/00 -, juris).

    Dieses Schlechterstellungsverbot soll verhindern, dass die Kommune einen im Nachhinein erkannten Fehler nutzt, um sich Mehreinnahmen im Vergleich zu der ersetzten Regelung zu verschaffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.03.2000, a.a.O.).

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