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   VG Magdeburg, 17.05.2018 - 7 A 271/15   

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VG Magdeburg, 17.05.2018 - 7 A 271/15 (https://dejure.org/2018,37615)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17.05.2018 - 7 A 271/15 (https://dejure.org/2018,37615)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 7 A 271/15 (https://dejure.org/2018,37615)
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Wird zitiert von ...

  • VG Magdeburg, 16.07.2020 - 7 A 74/19

    Gesondertes Anerkennungsverfahren bei der Erweiterung eines bereits bestehenden

    Weil das Kultusministerium davon ausging, dass das Unterrichtsangebot in Teilzeitform als Bildung einer neuen Ersatzschule zu werten sei, erhob die Klägerin dagegen am 22.07.2015 beim VG Magdeburg Klage (Az. 7 A 271/15 MD).

    Wie das Gericht in seinem Urteil vom 17.05.2018 (Az. 7 A 271/15 MD, nicht veröffentlicht) nunmehr rechtskräftig entschieden hat, handelt es sich bei der "Fachschule Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik am Standort Aschersleben" in den Organisationsformen Vollzeit und Teilzeit um einen Bildungsgang und damit auch um eine Ersatzschule, weil sich der Umfang der Ausbildung hinsichtlich des theoretischen und praktischen Teils, die Lehrinhalte, die Voraussetzungen zum Erwerb des Abschlusses sowie die Berufsbezeichnung gleichen.

    Da sich nach § 16 Abs. 3a S. 1 SchulG LSA a.F. die Genehmigung auf die Schulform, den Bildungsgang mit seinen Ausprägungen, insbesondere die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildungsdauer, die Vollzeit- oder Teilzeitform, die Fachrichtung, den Schwerpunkt, den Ausbildungsberuf und den Abschluss sowie auf den Standort der Schulanlage erstreckt, können sich genehmigungsbedürftige Änderungen und Erweiterungen i.S.v. § 16 Abs. 3a S. 2 SchulG LSA a.F. auch nur auf den in der ursprünglichen Genehmigung geregelten Inhalt erstrecken (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 17.05.2018, a.a.O.).

    Der zu vermittelnde Lehrinhalt, der Ausbildungsumfang an theoretischen und praktischen Stunden, die Abschlussprüfungen sowie die zu führende Berufsbezeichnung bei erfolgreichem Abschluss im Rahmen der Teilzeitausbildung sind identisch mit denen der Vollzeitausbildung (so bereits VG Magdeburg, Urteil vom 17.05.2018, a.a.O.).

    Dass es sich bei dem Bildungsgang "Fachschule Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik" am Schulstandard Aschersleben in den Organisationsformen Vollzeit und Teilzeit um eine Ersatzschule handelt, hat das Gericht bereits ausführlich in seinem Urteil vom 17.05.2018 (a.a.O.) dargelegt.

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