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VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 40 Abs 7 S 1 SG, § 41 SG, § 54 Abs 1 S 1 SG, § 23 Abs 7 S 1 WBO, § 23 Abs 7 S 2 WBO
Beschwerde gegen eine Verkürzung der Dienstzeit auf Antrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2021 - 1 M 1/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 112/13
§ 40 Abs. 1 SG als Rechtsgrundlage für die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20
Da vorliegend aber gerade die Rechtmäßigkeit dieser abweichenden Festsetzung Gegenstand des Verfahrens ist und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst im (umgekehrten) Fall einer (beabsichtigten) Verlängerung der festgesetzten Dienstzeit auf Grundlage der ursprünglichen Verpflichtungserklärung aus § 40 Abs. 1 SG die Möglichkeit besteht, zeitlich nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Dienstzeit eine Verlängerung auszusprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1970 - VIII C 15.69 -, BeckRS 1970, 30434200; ebenso OVG Niedersachen, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 LA 112/13 -, juris, Rn. 14;… Sohm in: Walz/Eichen/Sohm, SG § 40 Rn. 18), steht dem Antragsteller gerichtlicher Rechtsschutz noch offen. - OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 M 89/10
Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20
Besteht zwischen den Beteiligten eines Verwaltungsrechtsverhältnisses Streit darüber, ob ein Rechtsbehelf gegen eine behördliche Maßnahme nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat, so wird dem Anliegen des Betroffenen, einer faktischen Vollziehung entgegenzuwirken dadurch Rechnung getragen, dass das Verwaltungsgericht analog § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs feststellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 M 57/20 -, n.v. sowie Beschluss vom 26.04.2010 - 4 M 89/10 -, juris, Rn. 5). - BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 15.69
Entlassung als Soldat auf Zeit - Beginn der militärischen Laufbahn als …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20
Da vorliegend aber gerade die Rechtmäßigkeit dieser abweichenden Festsetzung Gegenstand des Verfahrens ist und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst im (umgekehrten) Fall einer (beabsichtigten) Verlängerung der festgesetzten Dienstzeit auf Grundlage der ursprünglichen Verpflichtungserklärung aus § 40 Abs. 1 SG die Möglichkeit besteht, zeitlich nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Dienstzeit eine Verlängerung auszusprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1970 - VIII C 15.69 -, BeckRS 1970, 30434200; ebenso OVG Niedersachen…, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 LA 112/13 -, juris, Rn. 14;… Sohm in: Walz/Eichen/Sohm, SG § 40 Rn. 18), steht dem Antragsteller gerichtlicher Rechtsschutz noch offen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 1 E 173/14
Verlängerung des zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20
Diese gesetzgeberische Formulierung ist nicht im technischen Sinne zu verstehen, sondern erfasst all diejenigen Fälle, in denen (allein) der Zeitpunkt der Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses im Streit steht (vgl. zu einem Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit einer Soldatin auf Zeit um die Dauer der bis zum festgesetzten Dienstzeitende genommenen Elternzeit: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2014 - 1 E 173/14 -, juris, Rn. 5).