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   VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14   

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VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14 (https://dejure.org/2015,46589)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19.08.2015 - 4 A 260/14 (https://dejure.org/2015,46589)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19. August 2015 - 4 A 260/14 (https://dejure.org/2015,46589)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Die aufschiebende Bedingung ist daher von der Genehmigung logisch abtrennbar, ohne dass sich am Inhalt der Hauptregelung etwas ändert, und damit selbständig anfechtbar (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 - sowie Beschl. v. 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, alle: juris).

    Ausreichend ist vielmehr das allgemein latent vorhandene Liquiditätsrisiko (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 7 C 44.07 -, juris, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 -, alle: juris).

    Beispielsweise könnten sie nicht verlangen, dass die Betreiber ihnen regelmäßig eine von einem Wirtschaftsprüfer überprüfte Unternehmensbilanz vorlegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.).

    Die Bauaufsichtsbehörde muss mit der Anforderung der Rückbausicherheit daher nicht zuwarten, bis die Gefahr, dass der Anlagenbetreiber seiner Rückbauverpflichtung nicht nachkommt oder kommen kann, unmittelbar bevorsteht (zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.).

    Die der Sicherheitsleistung zugrunde liegende Prognose des Beklagten zu den möglichen Kosten einer künftigen Ersatzvornahme ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.).

    Die Anordnung der Rückbausicherheitsleistung ist lediglich daraufhin zu überprüfen, ob der Beklagte bei seiner Entscheidung den zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose der Behörde über die voraussichtlichen Rückbaukosten vertretbar ist (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Die aufschiebende Bedingung ist daher von der Genehmigung logisch abtrennbar, ohne dass sich am Inhalt der Hauptregelung etwas ändert, und damit selbständig anfechtbar (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 - sowie Beschl. v. 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, alle: juris).

    Da die Klägerin bereits nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass üblicherweise ein Interesse an einer Folgenutzung bestehen könnte, muss vorliegend nicht entschieden werden, wie sich § 71 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA zu § 35 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 verhält, der die Rückbauverpflichtung dann entfallen lässt, wenn eine landwirtschaftliche Anschlussnutzung, die selbst nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert oder als sonstige Nutzung im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig ist, hinreichend beabsichtigt und glaubhaft gemacht wird, wobei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB dem Bauplanungsrecht und § 71 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA dem Bauordnungsrecht zuzuordnen sei, wohl eher gegen eine solches Abhängigkeitsverhältnis spricht, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341.

    Maßgeblich ist aber, dass die Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage beruht und die daran anknüpfende Pauschalierung sachlich nachvollziehbar ist (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341).

  • VG Lüneburg, 07.05.2015 - 2 A 210/12

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzgeld; Ersatzzahlung; Investitionskosten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Denn ein etwaiger Verkaufserlös steht der öffentlichen Hand nicht zu (VG Halle [Saale], Urt. v. 27.10.2009, a. a. O.), sondern dem Betriebsinhaber (VG Lüneburg, Urt. v. 07.05.2015 - 2 A 210/12 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Bedingung zulässig

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Die aufschiebende Bedingung ist daher von der Genehmigung logisch abtrennbar, ohne dass sich am Inhalt der Hauptregelung etwas ändert, und damit selbständig anfechtbar (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 - sowie Beschl. v. 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, alle: juris).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Dies gilt insbesondere für Auflagen und Auflagenvorbehalte, aber auch für eine Befristung, eine Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt (BVerwG, Urt. 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, juris).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Ausreichend ist vielmehr das allgemein latent vorhandene Liquiditätsrisiko (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 7 C 44.07 -, juris, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 -, alle: juris).
  • VG Halle, 27.10.2009 - 2 A 3/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Denn eine solche Verpflichtung sichert das Kostenrisiko der öffentlichen Hand für eine unterstellte Ersatzvornahme nicht ab (vgl. VG Halle (Saale), Urt. v. 27.10.2009 - 2 A 3/08 -, juris).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - und vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 -, beide: juris).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Ausreichend ist vielmehr das allgemein latent vorhandene Liquiditätsrisiko (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 7 C 44.07 -, juris, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 -, alle: juris).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - und vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 -, beide: juris).
  • VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21

    Rückbausicherheit PV-Anlage

    Denn es könnten alle Arten von Sicherheitsleistungen nach § 232 BGB erbracht werden (unter Bezugnahme auf OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - VG Magdeburg, Urteil vom 19. August 2015 - 4 A 260/14 -, juris).

    Bei der Bemessung der Höhe sei von einer Betriebsdauer von 30 Jahren auszugehen sowie einem Sicherheitszuschlag wegen tendenzieller Preissteigerungen von ein Prozent pro Jahr als Preissteigerungsrate (unter Bezugnahme auf VG Magdeburg, Urteil vom 19. August 2015 - 4 A 260/14 - Rn. 33, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15

    Rückbausicherheit für Biogasanlage

    Mit Urteil vom 19.08.2015 - 4 A 260/14 MD - hat das Verwaltungsgericht den Bescheid vom 17.12.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2014 aufgehoben, soweit die Klägerin in der Nebenbestimmung Nr. 1.1 verpflichtet wurde, ein Sicherungsmittel zu hinterlegen, das einen Betrag von 14.810,67 ? übersteigt.
  • VG Magdeburg, 09.11.2015 - 4 B 292/15

    Rückbausicherheit für einen Einzelhandelsmarkt; eine Anordnung der sofortigen

    So hat etwa die beschließende Kammer bei einer Biogasanlage angenommen, dass der Tatbestand des § 71 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BauO LSA erfüllt ist (Urteil vom 19.08.2015 - 4 A 260/14 MD -).
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