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   VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19   

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https://dejure.org/2019,53521
VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19 (https://dejure.org/2019,53521)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19.11.2019 - 5 B 42/19 (https://dejure.org/2019,53521)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19. November 2019 - 5 B 42/19 (https://dejure.org/2019,53521)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14

    Annahme eines Leistungsvorsprunges sowie zur fiktiven Beurteilung beurlaubter,

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Derartige Erwägungen sind vielmehr unzulässig und bei der gerichtlichen Kontrolle der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigungsfähig (OVG, Beschluss vom 14. November 2014 - 1 M 125/14 -, Rn. 7, juris [m. w. N.]).

    Dieser für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris; OVG, Beschluss vom 14. November 2014 - 1 M 125/14 -, juris), die den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit als Grundlage für die Prognose dafür dienen, welcher der Bewerber die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird.

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Die Auswahlkriterien als solche sind aber durch die Verfassung vorgegeben (OVG Thüringen, Beschluss vom 31. März 2003 - 2 EO 545/02 -, juris [m. w. N.]).

    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren, meist sogar mehrjährigen Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden hatte und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (OVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 M 25/08 - OVG Thüringen, Beschluss vom 31. März 2003 - 2 EO 545/02 -, beide: juris [jeweils m. w. N.]).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Sind - wie hier - mit der Dienstpostenzuweisung Vorwirkungen auf die spätere Vergabe des Amts im statusrechtlichen Sinne verbunden und wird die hierauf bezogene Auswahlentscheidung damit vorweggenommen oder vorbestimmt, kann der Dienstherr die Bindung an die Auswahlgrundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe nur dann vermeiden, wenn er die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamtes entkoppelt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (st. Rspr.: vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, NVwZ 2017 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168 und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - 1 B 446/09
    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Zu diesem Zweck ist sie befugt und verpflichtet, die gebotene Gleichheit der Beurteilungsmaßstäbe auf geeignete Weise herzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. August 2009 - 1 B 446/09 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren, meist sogar mehrjährigen Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden hatte und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (OVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 M 25/08 - OVG Thüringen, Beschluss vom 31. März 2003 - 2 EO 545/02 -, beide: juris [jeweils m. w. N.]).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Dies kann etwa dergestalt erfolgen, dass die Übertragung der Aufgaben eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber im laufenden Auswahlverfahren lediglich "kommissarisch" erfolgt und die dort von ihm gezeigten Leistungen dem rechtswidrig übergangenen Beamten nicht entgegengehalten werden dürfen, so dass durch das Ausblenden der höherwertigen Aufgabenwahrnehmung eine Vorwirkung auf künftige Auswahlentscheidungen für die Vergabe von Statusämtern vermieden wird (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (st. Rspr.: vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, NVwZ 2017 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168 und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Ein unterlegener Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Ein Beförderungsbewerber hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: OVG, Beschluss vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19
    Die dienstliche Beurteilung wird aufgrund der Erkenntnisse über die von dem jeweiligen Beamten auf den konkreten Dienstposten gezeigten Leistungen, gemessen an deren (abstrakten) Anforderungen des Statusamtes erstellt (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2016 - 1 M 124/16

    Anordnungsgrund bei Beförderungs(dienstposten)konkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

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