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   VG Magdeburg, 20.03.2023 - 1 A 139/22 MD   

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VG Magdeburg, 20.03.2023 - 1 A 139/22 MD (https://dejure.org/2023,11165)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.03.2023 - 1 A 139/22 MD (https://dejure.org/2023,11165)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. März 2023 - 1 A 139/22 MD (https://dejure.org/2023,11165)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22

    Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2023 - 1 A 139/22
    Feststellungen hierzu sind nach der Intention des Gesetzgebers erst in dem Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu treffen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris Rn. 4 - 5 m.w.N.).

    Erweist sich die Regelung aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dabei liegt im "Austausch" des gesetzlichen Regelbeispiels für die Annahme der Gefährlichkeit im Einzelfall keine Wesensänderung des Bescheides, da der Regelungsgehalt der angefochtenen Verfügung nicht verändert wird, der Tenor der Verfügung, in dem die Gefährlichkeit der Hunde festgestellt wird, von dem Austausch unberührt bleibt, die Feststellung der Gefährlichkeit auf denselben Sachverhalt gestützt wird und der zuständigen Behörde auch kein Ermessen bei der Gefährlichkeitsfeststellung zusteht, so dass sich nicht die Frage stellt, ob die leitenden Ermessenserwägungen bei Heranziehung einer anderen rechtlichen Grundlage noch tragfähig sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 3 M 754/12

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2023 - 1 A 139/22
    Eben dieser Gefahrenverdacht genügt für die Gefährlichkeitsfeststellung, die vor Einführung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HundeG LSA gerade nicht allein deshalb möglich war, weil mehrere Hunde in "ein Beißgeschehen involviert" waren (vgl. zu vormaligen Rechtslage OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 M 754/12 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2018 - 3 M 252/18

    Feststellung der Gefährlichkeit mehrerer Hunde; artgerechtes Verteidigungs- und

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2023 - 1 A 139/22
    Ein solcher ist bereits dann gegeben, wenn mehrere Hunde in eine Konfrontation mit Menschen oder anderen Hunden verwickelt sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 3 M 252/18 -, juris Rn. 6).
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