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VG Magdeburg, 20.08.2013 - 3 A 109/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zur Frage der zuständigen Behörde für die ausländerrechtliche Umverteilung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 20.08.2013 - 3 A 109/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.04.2006 - 2 M 126/06
Erlaubnis zur Wohnsitznahme geduldeter Ausländer in einem anderen Bundesland
Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2013 - 3 A 109/13
Unter Beachtung der Rechtsprechung des OVG LSA (2 M 126/06, Beschluss vom 5.4.2006) hält das Gericht entgegen der noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretenen Ansicht und der Rechtsprechung des OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12.6.2013, OVG 3 S 32.13 den Beklagten nicht für die Entscheidung über den Antrag der Kläger zuständige Ausländerbehörde.Wenn nun in § 12 Abs. 5 AufenthG ausgeführt wird, dass die Ausländerbehörde das Verlassen des auf der Grundlage dieses Gesetzes beschränkten Aufenthaltsbereich erlauben kann, so gilt dies indes nur dazu, das Verlassen des gesetzlich beschränkten Aufenthaltsbereichs für eine begrenzte Zeit zu erlauben (so OVG, Beschluss vom 5.4.2006, 2 M 126/06, m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 S 32.13
Erweiterung einer räumlichen Beschränkung auf ein anderes Bundesland
Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2013 - 3 A 109/13
Unter Beachtung der Rechtsprechung des OVG LSA (2 M 126/06, Beschluss vom 5.4.2006) hält das Gericht entgegen der noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretenen Ansicht und der Rechtsprechung des OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12.6.2013, OVG 3 S 32.13 den Beklagten nicht für die Entscheidung über den Antrag der Kläger zuständige Ausländerbehörde.