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   VG Magdeburg, 20.09.2018 - 1 A 393/15   

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VG Magdeburg, 20.09.2018 - 1 A 393/15 (https://dejure.org/2018,33962)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.09.2018 - 1 A 393/15 (https://dejure.org/2018,33962)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. September 2018 - 1 A 393/15 (https://dejure.org/2018,33962)
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Wird zitiert von ...

  • VG Würzburg, 09.12.2020 - W 6 K 20.72

    Aufhebung einer Meldesperre wegen Ermessensausfalls rechtswidrig

    Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Art. 10 BayMeldeG (Vorgängerregelung zu § 6 BMG, a. Kr. getreten zum 31.11.2015) im Wege der Auslegung und des sich ergebenden Sinn und Zweck der Vorschrift eine gesetzliche Ermächtigung für den Erlass von Verwaltungsakten zur Berichtigung von Meldedaten gesehen (BayVGH, U.v. 9.12.1988 - 5 B 87.04031 - juris Rn. 14, 15 zu Art. 10 Satz 1 MeldeG - alt; Fall der Bestimmung einer Hauptwohnung eines Internatschülers; in diesem Sinne auch BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 5 ZB 15.142 - juris Rn 5 unter Bezugnahme auf die Entscheidung v. 9.12.1988; ebenso VG Magdeburg, U.v. 20.9.2018 - 1 A 393/15 - juris Rn. 12 - ohne weitere Begründung), dies erscheint der Kammer im Falle der generellen Aufhebung einer Auskunftssperre, die eine Prognoseentscheidung der Behörde unter Abwägung öffentlicher und privater Interessen dahingehend erfordert, ob weiterhin von einer Gefährdung des Betroffenen auszugehen ist, jedoch fraglich.
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