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   VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19   

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VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19 (https://dejure.org/2020,33482)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.10.2020 - 8 A 298/19 (https://dejure.org/2020,33482)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 8 A 298/19 (https://dejure.org/2020,33482)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Mit Schreiben vom 18.10.2018 teilten die Prozessbevollmächtigten des Klägers der Beklagten mit, dass vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.02.2018 (2 L 45/16) auch bei dem Kläger die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG vorlägen.

    Ein anderes folgt auch nicht aus dem Einwand des Klägers unter Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.02.2018 (2 L 45/16), im Hinblick auf die nicht mit dem erforderlichen Visum erfolgte Einreise des Klägers in das Bundesgebiet lägen die Voraussetzungen des § 39 Nr. 5 AufenthV vor, so dass ein Ermessen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG der Ausländerbehörde nicht eingeräumt sei und ein strikter Anspruch vorliege.

    Trotz des Wortlauts, dass ein Aufenthaltstitel eingeholt werden kann, eröffnet die Vorschrift der Ausländerbehörde keinen Ermessensspielraum (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16 -, juris, Rn. 9 a. E.) und regelt mithin einen Anspruch des Ausländers.

    Zudem sieht sie nur einen Ausnahmetatbestand in Abweichung von den Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16 -, juris, Rn. 9), nicht aber von den jeweiligen besonderen Vorschriften des Aufenthaltstitels vor.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für staatenlose minderjährige Kinder

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Soweit der Kläger auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.04.2011 (2 L 238/09) und darauf verweist, dass aus rechtsstaatlichen Gründen die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 3 AufenthG nicht eintreten, wenn der Asylantragsteller kausal wegen eines nicht, falsch oder durch für den durchschnittlichen Laien in der Situation des typischen Asylantragstellers unverständlich erteilten Hinweises nicht im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG informiert wurde, führt nur für die Fälle des § 30 Abs. 3 Nr. 7 Alt. 2 und § 14a Abs. 2 AsylVfG, die dem § 30 Abs. 3 Nr. 7 Alt. 2 und § 14a Abs. 2 AsylG entsprechen, zu einer durch Sinn und Zweck gebotenen einschränkenden Auslegung von § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der bis zum 25.11.2015 geltenden Fassung (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris, Rn. 66 und 70).

    Denn eine Ausnahme ist in diesem Fall aus rechtsstaatlichen Gründen nur geboten, weil die Eltern eines Kindes, dessen Asylantrag kraft Gesetzes als gestellt gilt, mangels Information nicht haben erkennen können, dass durch einen Offensichtlichkeitsausspruch gegenüber ihrem Kind wegen der unanfechtbaren Ablehnung der Asylanträge der Eltern eine Titelerteilungssperre droht, die sie aufgrund der Antragsfiktion nur durch Verzicht auf die Durchführung des Asylverfahrens für das Kind abwenden können (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris, Rn. 70).

    Denn die Titelerteilungssperre wurde im Zeitpunkt der Belehrung nur durch Entscheidungen auf der Grundlage des § 30 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 AsylVfG ausgelöst (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.05.2007 - 1 R 18/06 -, juris, Rn. 23), so dass ein Hinweis zu § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf diese Fälle hätte beschränkt sein müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris, Rn. 69 zu der bis zum 25.11.2011 geltenden Fassung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, die auf § 30 Abs. 3 AsylVfG verwies).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Ansprüche aufgrund einer Sollvorschrift führen - gleichgelagert zu dem Fall des § 10 Abs. 1 AufenthG - nicht zu einem strikten Rechtsanspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG, selbst wenn ein atypischer Fall vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 27; Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris, Rn. 22).

    Unter einem solchen Anspruch im Sinne des § 39 Nr. 5 AufenthV ist wiederum grundsätzlich nur ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als Ausnahme zu der Titelerteilungssperre muss sich als strikter Rechtsanspruch unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2016 - 1 C 23.15 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris, Rn. 20).

    Ansprüche aufgrund einer Sollvorschrift führen - gleichgelagert zu dem Fall des § 10 Abs. 1 AufenthG - nicht zu einem strikten Rechtsanspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG, selbst wenn ein atypischer Fall vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 27; Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris, Rn. 22).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11

    Titelerteilungssperre nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Ansprüche aufgrund einer Ermessensvorschrift führen hingegen nicht zu einem gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG, selbst wenn das Ermessen im Einzelfall auf eine einzige Entscheidung verdichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2012 - 1 B 22.11 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 16.12.2008 - 1 C 37.07 -, juris, Rn. 21; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.09.2012 - 2 O 208/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Die Bindung der Ausländerbehörde gilt für positive und negative Entscheidungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris, Rn. 11) und hängt nicht davon ab, mit welchen Umständen, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in Betracht kommen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sich im Einzelnen befasst hat, so dass die Prüfungskompetenz auch dann nicht auf die Ausländerbehörde übergeht, wenn Umstände nicht geprüft worden sind, weil sie mangels Vortrages dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unbekannt geblieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als Ausnahme zu der Titelerteilungssperre muss sich als strikter Rechtsanspruch unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2016 - 1 C 23.15 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 18 B 1199/17

    Eintritt der Sperrwirkung hinsichtlich Erfüllung der Hinweispflicht durch das

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Die Gesetzesbegründung des Zuwanderungsgesetzes zu § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG und zu § 14 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG (vgl. BT-Drucksachse 15/420 S. 73 und 108) enthält keine Hinweise hierauf (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2017 - 18 B 1199/17 -, juris, Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Die Bindung der Ausländerbehörde gilt für positive und negative Entscheidungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris, Rn. 11) und hängt nicht davon ab, mit welchen Umständen, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in Betracht kommen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sich im Einzelnen befasst hat, so dass die Prüfungskompetenz auch dann nicht auf die Ausländerbehörde übergeht, wenn Umstände nicht geprüft worden sind, weil sie mangels Vortrages dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unbekannt geblieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 R 18/06

    Zur Antragsfiktion nach § 14a Abs 2 AsylVfG 1992 auf vor dem 01.01.2005 in

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19
    Denn die Titelerteilungssperre wurde im Zeitpunkt der Belehrung nur durch Entscheidungen auf der Grundlage des § 30 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 AsylVfG ausgelöst (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.05.2007 - 1 R 18/06 -, juris, Rn. 23), so dass ein Hinweis zu § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf diese Fälle hätte beschränkt sein müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris, Rn. 69 zu der bis zum 25.11.2011 geltenden Fassung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, die auf § 30 Abs. 3 AsylVfG verwies).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 2 L 118/08

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 8 B 115/19

    Dublin-Verfahren - Dänemark

    Gegen diesen Bescheid hat der Antragsteller am 22. Mai 2019 Klage erhoben (Az. 8 A 298/19) und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
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