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   VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18   

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VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18 (https://dejure.org/2018,65829)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.11.2018 - 6 B 339/18 (https://dejure.org/2018,65829)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. November 2018 - 6 B 339/18 (https://dejure.org/2018,65829)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Der Abschluss des Verfahrens beurteilt sich nach dem dafür maßgebenden Recht des sicheren Drittstaates (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16 -, juris, Rn. 33).

    Dies setzt also voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Asylantrags bzw. dieser gleichgestellten Verhaltensweisen endgültig eingestellt worden ist, das heißt nicht wiedereröffnet oder wiederaufgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16 -, juris, Rn. 29).

    Eine Verfahrenseinstellung nach - ausdrücklicher oder stillschweigender/fingierter - Rücknahme kann nur angenommen werden, wenn das konkrete Asylerstverfahren endgültig beendet ist, das heißt ohne die Möglichkeit einer Wiederaufnahme auf Antrag des Asylbewerbers (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16 -, juris, Rn. 32).

    Dabei stellt sich nur für die Frage nach der Abänderung oder des Wiederaufgreifens nach Abschluss eines Erstasylverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16 -, juris, Rn. 29), jedoch nicht für die Frage nach der Herbeiführung einer Entscheidung in einem neuen Folgeasylverfahren.

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Denn eine Verletzung der Konvention ist in einem ersten Schritt an der Lage im Abschiebungszielstaat und zwar für den Ort zu prüfen, an dem die Abschiebung endet (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - Nr. 8319/07 -, HUDOC, Rn. 265).

    bb) Ergibt sich aus einer Prüfung der Lage an dem Zielort einer Abschiebung wegen beachtlich wahrscheinlichen Konventionsverstößen ein Abschiebungshindernis, so kann für eine weitere Prüfung auf eine mögliche Rückkehr in andere, sicherere Regionen abgestellt werden (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - Nr. 8319/07 -, HUDOC, Rn. 265).

    Nur bei hinreichender Intensität wird in äußerst extremen Fällen ein Risiko bereits dadurch entstehen, dass der Betroffene bei seiner Rückkehr einer allgemeinen Gewaltsituation ausgesetzt ist (vgl. EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - Nr. 8319/17 und Nr. 11449/07 -, HUDOC, Rn. 218; Urteil vom 05.09.2013 - Nr. 886/11 -, HUDOC, Rn. 76).

  • EGMR, 05.09.2013 - 886/11

    K.A.B. v. SWEDEN

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Nur bei hinreichender Intensität wird in äußerst extremen Fällen ein Risiko bereits dadurch entstehen, dass der Betroffene bei seiner Rückkehr einer allgemeinen Gewaltsituation ausgesetzt ist (vgl. EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - Nr. 8319/17 und Nr. 11449/07 -, HUDOC, Rn. 218; Urteil vom 05.09.2013 - Nr. 886/11 -, HUDOC, Rn. 76).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 1 B 6.15

    Zustellungszeitpunkt bei Übergabeeinschreiben

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Ein einfaches Einschreiben und ein Einwurf-Einschreiben zählen dazu nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.2015 - 1 B 6/15 -, juris, Rn. 7 unter Bezugnahme auf BT-Drucksache 15/5216, S. 12 l. Sp.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Die Situation geht nicht nur oder überwiegend auf Armut oder fehlende staatliche Mittel beim Umgang mit Naturereignissen zurück (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Die Schwelle ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Die drohende Zurückweisung in ein Land, in dem die eigene wirtschaftliche Situation schlechter sein wird als in dem ausweisenden Vertragsstaat, reicht zwar für sich nicht aus, die Schwelle der unmenschlichen Behandlung zu überschreiten (vgl. EGMR, Beschluss vom 02.04.2013 - Nr. 27725/10 -, HUDOC, Rn. 71).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn. 99).
  • EGMR, 18.06.2009 - 45603/05

    BUDINA v. RUSSIA

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Die Schwelle ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18
    Die Schwelle ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 15 ZB 22.30627

    Berufungszulassung wegen zu Unrecht erfolgter Klageabweisung als verfristet

    Zum Teil wird der Sinn des § 8 VwZG darin gesehen, dass alle Verstöße gegen vorgeschriebene Zustellungen generell dann ohne Rechtsfolgen bleiben sollen, wenn auch ohne ihre Einhaltung der Zweck der Zustellung erreicht worden ist, nämlich der tatsächliche Zugang des zuzustellenden Schriftstücks an den Zustellungsadressaten (SächsOVG, B.v. 14.9.2010 - 5 A 595/08 - juris Rn. 9; so i.E. auch VG Magdeburg, B.v. 20.11.2018 - 6 B 339/18 - juris Rn. 5).
  • VG Hamburg, 13.08.2021 - 1 A 5113/20

    Erfolgreiche Klage einer Familie mit drei minderjährigen Kindern aus Afghanistan

    Im Falle eines Einwurf-Einschreibens fehlt es an einem solchen Zustellungswillen der Behörde, da die Beklagte willentlich eine nicht vom Verwaltungszustellungsgesetz vorgesehene Zustellungsart - das Einwurf-Einschreiben - gewählt und somit nicht eine Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz gewollt hat (VG Bremen, Beschl. v. 11.2.2010, 2 K 1351/09, juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2015, a.a.O.; s.a. VG Göttingen, Beschl. v. 24.9.2018, 1 B 251/18, juris Rn. 4; a.A. VG Magdeburg, Beschl. v. 20.11.2018, 6 B 339/18, juris Rn. 5).
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