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   VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18   

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VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18 (https://dejure.org/2018,28182)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23.07.2018 - 8 A 181/18 (https://dejure.org/2018,28182)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 8 A 181/18 (https://dejure.org/2018,28182)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch dann begründet sein, wenn sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 29.07.1999, 9 C 2.99; Urteil vom 25.11.1997, 9 C 58.96; Beschluss vom 17.08.2011, 10 B 13.11; jeweils juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Entscheidend ist allein, ob für den Ausländer eine konkrete individuelle Gefahr für die von der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und die Gefahr dem Einzelnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit droht (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 17.10.1995, 9 C 9.95; vom 17.10.2006, 1 C 18.05; jeweils juris).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Letzteres ist nicht durch das zuständige Bundesamt bei der Entscheidung über Abschiebungsverbote selbst, sondern ist im Falle der tatsächlichen Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde zu berücksichtigen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 21.09.1999, 9 C 8.99 und vom 15.10.1999, 9 C 7.99; jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2006 - 13 A 1740/05

    Serbien, Kosovo, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Der Begriff der wesentlichen Verschlechterung liegt nur dann vor, wenn die befürchtete ungünstige Entwicklung des Gesundheitszustandes nach Rückkehr derart gravierend sein wird, dass außergewöhnlich schwere körperliche oder psychische Schäden oder existenzbedrohende Umstände zu erwarten sind (vgl. nur: OVG NRW, Beschluss vom 20.09.2006, 13 A 1740/05.A; Urteil vom 27.01.2015, 13 A 1201/12.A; alle juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Entscheidend ist allein, ob für den Ausländer eine konkrete individuelle Gefahr für die von der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und die Gefahr dem Einzelnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit droht (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 17.10.1995, 9 C 9.95; vom 17.10.2006, 1 C 18.05; jeweils juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Dies erfordert die zusammenfassende verständige Würdigung aller objektiven Umstände unter Einbeziehung des Ranges des gefährdeten Rechtsgutes und der Zumutbarkeit des mit der Rückkehr verbundenen Risikos aus der Sicht eines vernünftig denkenden, besonnenen Dritten, nämlich, ob die Umstände die erhebliche Gefahr einer Rechtsgutsverletzung alsbald erwarten lassen (vgl. dazu nur: BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001, 1 B 71.01; juris).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99

    Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Letzteres ist nicht durch das zuständige Bundesamt bei der Entscheidung über Abschiebungsverbote selbst, sondern ist im Falle der tatsächlichen Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde zu berücksichtigen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 21.09.1999, 9 C 8.99 und vom 15.10.1999, 9 C 7.99; jeweils juris).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch dann begründet sein, wenn sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 29.07.1999, 9 C 2.99; Urteil vom 25.11.1997, 9 C 58.96; Beschluss vom 17.08.2011, 10 B 13.11; jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - 13 A 1660/11

    Abschiebungverbot wegen konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit i. S. d. §

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Hierzu sind seine genannten voraussichtlichen Lebensumstände im Herkunftsland aber auch eventuelle finanzielle Unterstützungen den Blick zu nehmen (vgl. nur: OVG NRW, Beschluss vom 05.09.2011, 13 A 1660/11.A; juris).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.07.2018 - 8 A 181/18
    Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch dann begründet sein, wenn sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 29.07.1999, 9 C 2.99; Urteil vom 25.11.1997, 9 C 58.96; Beschluss vom 17.08.2011, 10 B 13.11; jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12

    Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d.

  • VG Würzburg, 20.01.2020 - W 8 K 19.30861

    Asylklage einer marokkanischen Staatsangehörigen beruhend auf Streitigkeiten aus

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Klägerin aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer besonderen Behandlung bedürfte, die in Marokko nicht zu erlangen ist und die sie sich nicht leisten könnte (vgl. VG Magdeburg, U.v. 23.7.2018 - 8 A 181/18 - juris; VG Cottbus, U.v. 7.11.2017 - 5 K 1230/17.A - juris; VG Greifswald, U.v. 19.9.2017 - 4 A 1408/17 - As HGW - juris).
  • VG Würzburg, 06.02.2019 - W 8 S 19.30240

    Zumutbarkeit für junge und erwerbsfähige Rückkehrer nach Marokko und

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Antragstellerin zu 2) aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer besonderen Behandlung bedürfte, die in Marokko nicht zu erlangen ist und die sie sich nicht leisten könnte (vgl. VG Magdeburg, U.v. 23.7.2018 - 8 A 181/18 - juris; VG Cottbus, U.v. 7.11.2017 - 5 K 1230/17.A - juris; VG Greifswald, U.v. 19.9.2017 - 4 A 1408/17 - As HGW - juris).
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