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   VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18   

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VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18 (https://dejure.org/2018,61997)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.09.2018 - 6 A 109/18 (https://dejure.org/2018,61997)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. September 2018 - 6 A 109/18 (https://dejure.org/2018,61997)
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  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Die Schwelle der unmenschlichen Behandlung ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).

    Dies ist immer dann geboten, wenn eine besondere Situation (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 105) oder besondere Merkmale in der Person (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) vorliegen.

    Bei der Rückführung von Familien mit Kindern ist die Frage nach Garantien zu stellen (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5).

    Ein allgemeines Rundschreiben an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann in Verbindung mit einer Mitteilung der jeweiligen Bedürfnisse der Überstellten durch den überstellenden Staat vor der Überstellung ausreichen (EGMR, Urteil vom 28.06.2016 - Nr. 15636/16 -, HUDOC, Rn. 11 f., so dass die in EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 122 noch geforderte individuelle Garantie nicht mehr notwendig ist).

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Bei Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, handelt es sich wie bei Antragstellern für diesen Status um eine besonders verletzliche Gruppe, die zumindest in einer Übergangszeit der staatlichen Hilfe bei ihrer Integration angewiesen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 21).

    Fern des formalen Arguments einer gewährleisteten Inländergleichbehandlung stellen sich die Fragen nach der Unterbringung, Zugang zu sanitären Einrichtungen, der Versorgung mit Lebensmitteln und dem Zugang zu Sozialleistungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 20 ff.).

    Die fachgerichtliche Beurteilung der möglicherweise gegen die Konvention verstoßenden Aufnahmebedingungen muss daher, jedenfalls wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 16).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Bei der Rückführung von Familien mit Kindern ist die Frage nach Garantien zu stellen (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5).

    Die abgegebene Garantie muss aber sicherstellen, dass Neugeborene und ihre Familien bei der Übergabe eine gesicherte Unterkunft erhalten, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren auszuschließen (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16 a. E.).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Für anerkannte Schutzberechtigte stellen sich diese Fragen für die erste Zeit nach ihrer Rückkehr (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Die Erfordernisse der Gesamtwürdigung sind vergleichbar zu einer Prüfung, ob systemische Mängel im Asylsystem festzustellen sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15

    Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Bei der Rückführung von Familien mit Kindern ist die Frage nach Garantien zu stellen (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 28.07.2017 - 8 B 323/17

    Systemische Mängel im Asylsystem Maltas

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Dafür wird in der jüngsten Rechtsprechung teilweise nach wie vor eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art. 3 EMRK) bzw. es werden systemische Schwachstellen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung [EU] 604/2013 i. V. mit Art. 4 GRCh) angenommen (VG Magdeburg, Beschluss vom 28.07.2017 - 8 B 323/17 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Die Konvention sieht keine allgemeine Verpflichtung vor, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu bieten, um ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen, der nicht signifikant reduziert werden dürfte (vgl. zum Ganzen EGMR, Beschluss vom 02.04.2013 - Nr. 27725/10 -, HUDOC, Rn. 71).
  • VG Leipzig, 17.01.2018 - 6 L 1284/17
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Teilweise wird angenommen, dass diese Defizite mittlerweile durch die Anstrengungen und Fortschritte behoben sind (vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 17.01.2018 - 6 L 1284/17.A -, juris, Rn. 22 ff.; VG Freiburg [Breisgau], Beschluss vom 06.03.2018 - A 4 K 10752/17 -, juris, Rn. 10 ff.; VG Köln, Beschluss vom 16.03.2018 - 14 L 499/18.A -, juris, Rn. 15 ff. im Falle fehlenden Asylantrags; nur perspektivisch VG Arnsberg, Beschluss vom 29.08.2017 - 5 L 2272/17.A -, juris, Rn. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2018 - 3 L 114/18

    Systemische Schwachstellen in Italien; Überstellung von Familien; Anforderungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.09.2018 - 6 A 109/18
    Allerdings muss eine Garantie nicht konkret für den individuellen Fall abgegeben werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2018 - 3 L 114/18 -, juris, Rn. 14).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

  • VG Arnsberg, 29.08.2017 - 5 L 2272/17
  • VG Freiburg, 06.03.2018 - A 4 K 10752/17

    Dublin - Keine systemischen Mängel mehr in Malta

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • EGMR, 18.06.2009 - 45603/05

    BUDINA v. RUSSIA

  • VG Köln, 16.03.2018 - 14 L 499/18

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • EGMR, 28.06.2016 - 15636/16

    N.A. AND OTHERS v. DENMARK

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