Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26290
VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19 (https://dejure.org/2020,26290)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.06.2020 - 9 A 53/19 (https://dejure.org/2020,26290)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 9 A 53/19 (https://dejure.org/2020,26290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch den in Abwicklung befindlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wies die dagegen eingelegte Berufung mit Urteil vom 28.05.2013, 4 L 231/11, mit der Begründung zurück, die (einheitliche) Gebührenfestsetzung stehe nicht im Einklang mit den Festlegungen zu den betriebenen öffentlichen Einrichtungen.

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt sind in der Abwicklung sämtliche Handlungen zulässig, die zur Beendigung der laufenden Geschäfte einschließlich des Einzugs von zuvor begründeten Forderungen notwendig sind (vgl. U. v. 28.05.2013 - 4 L 231/11 -, juris).

    Dagegen soll die Heilung einer (Gebühren-)Satzung nicht vom Zweck der Abwicklung erfasst sein; noch offene öffentlich-rechtliche (Erstattungs-)Ansprüche für zuvor erbrachte Leistungen z. B. bei der Niederschlagswasserentsorgung können jedoch mittels Leistungsklage geltend gemacht werden (vgl. U. v. 28.05.2013, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 4 L 36/08

    Zur Umstellung der Anfechtungsklage von einem Abschlagsbescheid auf den

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Wie der Antragsgegner in seinem Widerspruchsbescheid vom 28.03.2018 zutreffend ausführt, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. U. v. 27.07.2006 - 4 K 253/05 - sowie B. v. 18.02.2009 - 4 L 36/08 -, beide juris) die Vorschrift so ausgelegt, dass ein Kostenausgleich nur dann geboten ist, wenn sich dieser aufgrund nachträglich veränderter Umstände aus einer Differenz zwischen den (voraus)kalkulierten und den sich am Ende des Kalkulationszeitraumes tatsächlich ergebenden Kosten oder Leistungsmengen ergibt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Wie der Antragsgegner in seinem Widerspruchsbescheid vom 28.03.2018 zutreffend ausführt, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. U. v. 27.07.2006 - 4 K 253/05 - sowie B. v. 18.02.2009 - 4 L 36/08 -, beide juris) die Vorschrift so ausgelegt, dass ein Kostenausgleich nur dann geboten ist, wenn sich dieser aufgrund nachträglich veränderter Umstände aus einer Differenz zwischen den (voraus)kalkulierten und den sich am Ende des Kalkulationszeitraumes tatsächlich ergebenden Kosten oder Leistungsmengen ergibt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Im Ergebnis einer Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen (vgl. u. a. VG Magdeburg, U. vom 18.03.2009 - 9 A 242/07 MD - sowie vom 20.09.2011 - 9 A 223/11 - OVG LSA, 24.11.2010 - 4 L 115/09 -) ging auch der AZV A. schlussendlich davon aus, dass für die Schmutzwasserentsorgung in den Jahren 2007 und 2008 lediglich eine Schmutzwassergebühr i. H. v. 4,03 ? gerechtfertigt gewesen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 13 B 1250/14

    Untersagung des Inverkehrbringens von unverhüllten Lebensmitteln in einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Denn ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Wechsel der Rechtsgrundlage bei einer Ermessensentscheidung dann rechtlich unbeachtlich ist, wenn dieser nicht zu einer Wesensänderung des streitigen Bescheides führt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 26.11.2014 - 13 B 1250/14 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.07.2017 - 5 S 2067/15 -, beide juris), tritt eine solche im Kommunalaufsichtsrecht nur dann ein, wenn zur Aufrechterhaltung des streitigen Bescheides eine andere als die von Behörde herangezogene Pflichtverletzung zugrunde gelegt werden müsste.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15

    Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Denn ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Wechsel der Rechtsgrundlage bei einer Ermessensentscheidung dann rechtlich unbeachtlich ist, wenn dieser nicht zu einer Wesensänderung des streitigen Bescheides führt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 26.11.2014 - 13 B 1250/14 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.07.2017 - 5 S 2067/15 -, beide juris), tritt eine solche im Kommunalaufsichtsrecht nur dann ein, wenn zur Aufrechterhaltung des streitigen Bescheides eine andere als die von Behörde herangezogene Pflichtverletzung zugrunde gelegt werden müsste.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04

    Anforderungen an das Vorliegen einer atypischen Erschließungssituation;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Dazu gehört jedenfalls auch die Geltendmachung von bereits in der Vergangenheit entstandener Beitragsansprüche (B. v. 09.08.2004 - 1 M 277/04 -, juris).
  • VG Magdeburg, 17.03.2010 - 9 A 205/09

    Kommunalaufsichtsrecht; Beanstandung eines Vertrages; Zuwendungsfinanzierte

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
    Dem folgend, ist bei der gerichtlichen Überprüfung von kommunalaufsichtlichen Entscheidungen auch der Prüfungsumfang auf den von der Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalte beschränkt, wenn eine Norm durch eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geprägt sein kann (vgl. VG Magdeburg, U. v. 07.03.2010 - 9 A 205/09 MD -, juris, zu § 90 Abs. 2 GO LSA).
  • VG Göttingen, 18.05.2022 - 3 A 116/18

    Gebührenkalkulation; Pfeifenstielgrundstück; Schlechterstellungsverbot;

    Hier besteht eine Parallele zur gesetzlichen Regelung zur 5%-Fehlertoleranz in § 2 Abs. 1 Satz 3 letzter Halbsatz NKAG in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), welche ausdrücklich vorschreibt, dass Überdeckungen aufgrund von Kalkulationsfehlern unbefristet auszugleichen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 CN 1/18 -, juris, Rn. 20f; OVG NRW, Beschluss vom 17.01.2011 - 9 A 693/09 -, juris, Rn. 13; VG Magdeburg, Urteil vom 25.06.2020 - 9 A 53/19 -, juris, Rn. 32; Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn. 731f und g).
  • VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20

    Änderungsrecht des Rates für von Fraktion benannte sachkundige Einwohner

    Darüber hinaus hat das Gericht der Tragfähigkeit der für das Einschreiten herangezogenen Rechtsverletzung ausschließlich die Gründe zugrunde zu legen, die auch von der Kommunalaufsicht angenommenen wurden; ob auch ein anderer Lebenssachverhalt geeignet wäre, den beanstandeten Beschluss zu tragen, ist regelmäßig unbeachtlich (vgl. OVG LSA, U. v. 11.01.2001 - 2 L 88/00 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 25.06.2020 - 9 A 53/19 MD -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht