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   VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12   

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https://dejure.org/2012,28376
VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12 (https://dejure.org/2012,28376)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.09.2012 - 9 B 120/12 (https://dejure.org/2012,28376)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. September 2012 - 9 B 120/12 (https://dejure.org/2012,28376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Im März 2012 erhob die W. GmbH & Co. KG vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg Untätigkeitsklage mit dem Antrag, den Antragsgegner zu 2. zu verpflichten, die beantragte Genehmigung zu erteilen (Az.: 2 A 140/12 MD).

    Eine nachhaltige Verfestigung und Nachverdichtung des Standortes könne nicht angenommen werden, selbst wenn der Vorhabenträger im gerichtlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 A 140/12 MD obsiegen würde.

    Kann man damit letztendlich auch nicht ausschließen, dass eine solche im gerichtlichen Verfahren der W. GmbH & Co. KG gegen den Antragsgegner zu 2. Als obere Immissionsschutzbehörde (Az.: 2 A 140/12 MD) verneint wird, besteht unbestreitbar die Notwendigkeit BP anzupassen.

    Eine unmittelbare Sperrwirkung zu erzielen, ist insbesondere wegen des im Verfahren 2 A 140/12 MD streitgegenständlichen immissionsschutzrechtlichen Vorhabens der W. GmbH & Co. KG erforderlich, da nur durch den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des BP bei gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre solche raumordnungswidrigen Vorhaben verhindert werden können (vgl. im Übrigen Ausführungen unter 1.3).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Die Gemeinden sind nach § 1 Abs. 4 BauGB zur inhaltlichen Anpassung (Änderung) oder Aufhebung ihrer bestehenden Bauleitpläne sowie zur erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplans im Innen- oder Außenbereich verpflichtet, sobald und soweit dies zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14/01 - juris, Rdnr. 31).

    Es ist daher unstreitig und zutreffend, dass die Gemeinde unter dem Vorbehalt der materiellrechtlichen (a) und zeitlichen (b) Erforderlichkeit im Einzelfall nicht nur zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung verpflichtet ist, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert, sondern dass sie auch dann planerisch aktiv werden muss, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14/01 - juris, Rdnr. 33).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht demnach nicht aus (vgl.BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 13.03 - juris, Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Zudem lägen die Voraussetzungen für eine solche nicht vor, es fehle am planerischen Konzept (BVerwG, Beschl. v. 15.08.2000 - 4 BN 35/00).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Es wäre offensichtlich ungereimt, dass ein Bebauungsplan für nur ein Grundstück sollte erlassen, seine Erarbeitung aber entgegen dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 BauGB nicht durch eine Veränderungssperre sollte gesichert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 - juris, Rdnr. 33, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Das darin erkennbar werdende Sicherungsbedürfnis bestätigt, dass die Zulässigkeit von Veränderungssperren auch bei Planaufhebungsbeschlüssen nicht sachwidrig, sondern im Gegenteil sachgerecht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 5.76 - juris, Rdnr. 18).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Beruht die sofortige Vollziehbarkeit - wie hier hinsichtlich Ziffer 1 und 2 der streitbefangenen Verfügung - auf einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO, bedarf es daneben noch eines besonderen Vollzugsinteresses, da die voraussichtliche Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts für sich allein nur das allgemeine Interesse nach seiner Vollziehung begründet, nicht jedoch zugleich auch deren Dringlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1982 - 2 - BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 2 A 11176/11

    Stadt Mendig muss Bebauungsplan an Landesentwicklungsplan anpassen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12
    Gleichwohl ist es auch dort anerkannt, dass etwaige landesrechtliche Vorschriften über das Anpassungsverlangen nicht die allgemeinen Befugnisse der Kommunalaufsicht, rechtmäßiges Verhalten der Gemeinden bei der Berücksichtigung der Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung mit den Mitteln der Staatsaufsicht durchzusetzen, verdrängen (vgl. zum Beanstandungsrecht, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2012 - 2 A 11176/11 - juris, Rdnr. 27).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12

    Baurecht: Genehmigung zur Ersetzung einer alten Windenergieanlage durch eine neue

    Letzteren Antrag hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 25.09.2012 abgelehnt (VG MD, B. v. 25.09.2012 - 9 B 120/12 MD -).

    Denn während bei einer Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 - ausgehend von einer gewöhnlichen Betriebszeit der Windkraftanlagen von durchschnittlich 20 Jahren - hinsichtlich der Mitte der 90-er Jahre bis ins Jahr 2006 errichteten acht Anlagen z. T. in naher Zukunft, spätestens jedoch bis 2030, mit einem Rückbau zu rechnen wäre, wäre im Falle des Repowerings bei weiterem Bestehen des Bebauungsplans Nr. 8 ein solcher Rückbau auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben (so auch VG MD, B. v. 25.09.2012 - 9 B 120/12 MD -).

    ausgeführt - (nicht zuletzt wegen des Antrages der Klägerin auf Repowering) der Fall (so auch VG MD, B. v. 25.09.2012 - 9 B 120/12 MD -).

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