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   VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15   

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VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15 (https://dejure.org/2016,2292)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.01.2016 - 7 B 334/15 (https://dejure.org/2016,2292)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 7 B 334/15 (https://dejure.org/2016,2292)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14

    Hochschulzulassung - Anerkennung eines Dienstleistungsexports - Bandbreite von

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Die Bundesländer haben daher das durch das Gebot der bundeseinheitlichen Kapazitätsfestsetzung nicht eingeschränkte Recht, den Umfang der Lehrverpflichtung ihres wissenschaftlichen Personals an ihren Hochschulen eigenständig zu regeln (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014 - 3 M 77/14 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 01.07.2013 - NC 2 B 145/13 -, juris; OVG Niedersachen, Beschl. v. 12.08.2011 - 2 NB 439/10 -, juris).

    Mit der ursprünglich bis zum Jahr 2015, aufgrund des Hochschulentwicklungsvertrages vom 12. November 2013 nunmehr bis zum Jahr 2018 befristeten Erhöhung der Lehrdeputate der Professoren in Niedersachsen sollte ursprünglich den niedersächsischen Schülern des doppelten Abiturjahrganges 2011 ein Studium in Niedersachsen ermöglicht werden, ohne dass eine dauerhafte und nachhaltige Erhöhung der Kapazitäten beabsichtigt war (vgl. zum Vorgehenden: OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Entscheidet sich der Senat einer Hochschule - wie hier - dazu, die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, drei Prorektoren zu bestellen, auszuschöpfen, so wäre eine solche Entscheidung selbst dann hinzunehmen, wenn alle gewählten Prorektoren als Professoren Lehrverpflichtungen in kapazitätsbeschränkten Studiengängen zu erfüllen hätten, so dass die Wahl zum Prorektor wegen der nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LVVO vorgesehenen Ermäßigung der Lehrverpflichtung dem Grunde nach kapazitätsschädliche Auswirkungen hat (zur Rechtmäßigkeit der Deputatsreduzierung für Prof. Dr. Leßmann: OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Auch angesichts des Umstandes, dass die vorgenannten Vorschriften in zunehmendem Umfang durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union einer häufigen Änderung unterliegen und mit der Deputatsreduzierung typischerweise auch der eigene Fortbildungsaufwand für diese besondere Aufgabe abgegolten wird, ist die Deputatsermäßigung nicht zu beanstanden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Es ist nicht geboten, einen Dienstleistungsexport an nicht zugeordnete Studiengänge nur anzuerkennen, wenn für die aufnehmenden Studiengänge ein Curricularnormwert bzw. Curricularwert durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes festgesetzt worden ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a O. m. w. N.).

    Entgegen der Auffassung einiger Antragsteller hat die Antragsgegnerin den internationalen Masterstudiengang "Integrative Neuroscience" auch zutreffend der Fächergruppe "Mathematik, Naturwissenschaften" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 4, 8 und nicht der Fächergruppe "Gesundheitswissenschaften allgemein" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 2, 0 zugeordnet (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Hinsichtlich der im 3. Semester abgehaltenen Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtfächern hat die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Lehrinhalte bereits in der Vergangenheit nachvollziehbar dargelegt, dass die von ihr ermittelten Teilquotienten auf dem Umstand beruhen, dass die Studenten sechs Wahlfächer aus einem Kanon von elf Wahlfächern zu wählen haben (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 4 S 1957/04

    Normenkontrollverfahren - zur Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Es überschneiden sich damit zwei verfassungsrechtlich geschützte Interessen, nämlich die durch Dienstrecht und Wissenschaftsfreiheit bestimmte Rechtsposition des Lehrpersonals und die durch den verfassungsrechtlichen Zulassungsanspruch der Studienbewerber bestimmte Pflicht zur erschöpfenden Kapazitätsnutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris zur Lehrverpflichtungsverordnung Schleswig-Holstein; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.05.2006 - 4 S 1957/04 -, juris).

    Das Grundrecht gebietet (lediglich), die Lehrverpflichtung nicht so hoch anzusetzen, dass kein ausreichender zeitlicher Freiraum für die Forschung verbleibt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.05.2006, a. a. O.).

    der KMK-Vereinbarung vom 12. Juni 2003 aufgeführten Lehrdeputate in Landesrecht umgesetzt, wobei die in der KMK-Vereinbarung genannten Regellehrverpflichtungen keine Mindestdeputate darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.05.2006, a. a. O.).

    Mit der Anhebung der Lehrdeputate für das wissenschaftliche Personal sollten durch bereits vorgenommene bzw. geplante Stellenstreichungen auftretende Einschränkungen des Lehrangebots (teilweise) kompensiert werden (vgl. zur Situation in Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.05.2006, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 3 M 26/15

    Rechtmäßigkeit einer Deputatreduzierung für Studienfachberater; Lehrdeputat für

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Da insoweit von einer typisierenden Betrachtung auszugehen ist, kommt es auf eine ins einzelne gehende Feststellung, ob und ggf. in welchem Umfang die jeweiligen Stelleninhaber tatsächlich eigene Fort- und Weiterbildung betreiben, nicht an (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2015 - 3 M 26/15 -, juris).

    Die kapazitäts- und vergaberechtlichen Vorschriften gehen von dem Grundgedanken aus, dass bei pflichtgemäßer Kapazitätsermittlung alle vorhandenen, einschließlich der von der Stiftung für Hochschulzulassung und/oder der Hochschule im Hinblick auf das infolge von Mehrfachbewerbungen zunehmend unberechenbar gewordene Annahmeverhalten von Studienbewerbern überbuchten Studienplätze in das Vergabeverfahren einbezogen werden, um in verfassungskonformer Weise zu gewährleisten, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, eine Nutzung des Studienplatzes möglichst zu Semesterbeginn ermöglicht wird und durch die Zugrundelegung einheitlicher und sachgerechter Kriterien eine im Sinne des Gleichheitssatzes möglichst gerechte Auswahl unter den prinzipiell gleichberechtigten Bewerbern vorgenommen wird (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2015 - 3 M 26/15 -, juris m. w. N.).

    Insofern kann gegenüber einer Überbuchung nur geltend gemacht werden, dass die Prognose des Annahmeverhaltens der zugelassenen Studierenden methodisch verfehlt war und den Schluss auf eine missbräuchliche Handhabung der Befugnis zur Überbuchung zulässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2015, a. a. O.).

    Nimmt eine Hochschule in einem zulassungsbeschränkten Studiengang über mehrere aufeinander folgende Zulassungstermine hohe Überbuchungen vor, kann dies allerdings Anlass geben zu prüfen, ob sich das von der Hochschule prognostizierte Annahmeverhalten auch unter Berücksichtigung aller hierbei bestehenden Unsicherheiten noch hinreichend auf Erfahrungswerte der letzten Jahre stützen lässt, oder ob die Hochschule selbst davon ausgeht, dass über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus noch nutzbare Ausbildungskapazität vorhanden ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2015, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Eine den Anforderungen an eine rechtmäßige Kapazitätsermittlung genügender normativer Stellenplan setzt voraus, dass die in der Gestalt einer (untergesetzlichen) Rechtsnorm erstellte Stellenübersicht so angelegt ist, dass sie die in den einzelnen selbständigen Lehreinheiten wie der hier nur maßgeblichen Lehreinheit Vorklinische Medizin zur Verfügung stehenden Stellen eindeutig und damit im verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit nachprüfbar festlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16.07.2009 - 3 N 599/08 -, juris m. w. N.).

    Die Zuweisung von Lehrdeputaten knüpft nämlich an die Funktion der Lehrperson und nicht an die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung an (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16.07.2009 - 3 N 599/08 -, juris).

    Eine Pflicht der Antragsgegnerin, die betreffenden Veranstaltungen durch bestimmtes Lehrpersonal erbringen zu lassen, ergibt sich aus § 2 Abs. 2 ÄApprO indes nicht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.06.2013 - NC 2 B 232/13 -, juris, OVG LSA, Beschl. v. 16.07.2009 - 3 N 599/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 13 C 16/15

    Zulassung zum Sudium außerhalb der festgesetzten Kapazität; Berücksichtigung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Die Kammer hat - im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Obergerichte - diese Gruppengröße in ständiger Rechtsprechung für angemessen erachtet (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2007 - 3 N 187/06 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.08.2015 - 13 C 16/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22.08.2013 - 2 NB 394/12 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 25.07.2013 - 2 B 48.13.NC -, juris, SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2013 - NC 2 B 395/12 -, juris).

    In diesem durch das Berechnungsmodell der Kapazitätsverordnung vorgegebenen Beziehungsgefüge und dem Spannungsverhältnis des vom Studienbewerber Beanspruchbaren und des von der Hochschule Leistbaren stellt die Gruppengröße 180 für Vorlesungen einen zwischen den beteiligten Interessen vermittelnden und akzeptablen Mittelwert dar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.08.2015, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in erster Linie die voraussichtliche Zulassungszahl maßgeblich, wenn wie hier für den importierenden Studiengang Zulassungszahlen festgesetzt sind (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 17.89 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22.08.2013 - 2 NB 394/12 -, juris).

    Die Kammer hat - im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Obergerichte - diese Gruppengröße in ständiger Rechtsprechung für angemessen erachtet (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2007 - 3 N 187/06 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.08.2015 - 13 C 16/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22.08.2013 - 2 NB 394/12 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 25.07.2013 - 2 B 48.13.NC -, juris, SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2013 - NC 2 B 395/12 -, juris).

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Etwas anderes kann - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - allenfalls dann gelten, wenn die Lehrpersonen in der Vorklinik nicht in der Lage sein sollten, im Hinblick auf das Ausbildungsziel die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 14/13 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).

    Angesichts des in der Stellenbeschreibung der Antragsgegnerin dargestellten Aufgabenbereiches, welcher im Wesentlichen durch die gesetzlichen Regelungen des § 33 StrlSchV bzw. § 15 RöV vorgegeben ist, ist die insgesamt gewährte Deputatsermäßigung von 1, 0 LVS nicht zu beanstanden (vgl. zur Deputatsreduzierung für Strahlenschutzbeauftragte: BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris).

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12. April 2007 (WissZeitVG, BGBl. I S. 506) kommt dabei allein eine arbeitsrechtliche Bedeutung zu, es begründet keine Lehrverpflichtung für einzelne Personalgruppen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 26/13 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 08.05.2013 - 7 CE 13.10021 -, juris, HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).

    Etwas anderes kann - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - allenfalls dann gelten, wenn die Lehrpersonen in der Vorklinik nicht in der Lage sein sollten, im Hinblick auf das Ausbildungsziel die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 14/13 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Es überschneiden sich damit zwei verfassungsrechtlich geschützte Interessen, nämlich die durch Dienstrecht und Wissenschaftsfreiheit bestimmte Rechtsposition des Lehrpersonals und die durch den verfassungsrechtlichen Zulassungsanspruch der Studienbewerber bestimmte Pflicht zur erschöpfenden Kapazitätsnutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris zur Lehrverpflichtungsverordnung Schleswig-Holstein; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.05.2006 - 4 S 1957/04 -, juris).

    Die Hochschulen sind hiernach verpflichtet, diejenige Lehre anzubieten, die die Studierenden benötigen, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris).

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15
    Diese Zweckbestimmung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter rechtfertigt danach die Bildung einer eigenen Stellengruppe (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, juris; Urt. v. 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, juris).

    Es werden entgegen der Auffassung einiger Antragsteller dem Haushaltsgesetzgeber durch das Kapazitätserschöpfungsgebot keine Handlungspflichten auferlegt, aus denen dem Studienbewerber ein Anspruch auf möglichst kapazitätsintensive Stellendispositionen erwächst (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.07.1987, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 M 69/15

    Befugnis des Verordnungsgebers ausbildungsrechtliche Regelungen im Rahmen der

  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 48.13

    Verstoß der §§ 27 , 28 BBesG gegen das Verbot der Altersdiskriminierung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 395/12

    Stellenplan, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Überbuchung

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 232/13

    Stellen- und Strukturkonzept (formell), Curricularanteil Vorklinik, Integrierte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - 3 M 75/11

    Hochschulzulassung - Lehrdeputat bei befristet beschäftigten wissenschaftlichen

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten;

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 14/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2013 - 2 NB 386/12

    Annahme einer missbräuchlichen Verdeckung von zusätzlichen Kapazitäten bei

  • OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 294/13

    Regellehrverpflichtung, Deputatsermäßigungen Dekan, Prodekan, Schwundberechnung

  • VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10050

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum höheren

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 38/12

    Promoviertere wissenschaftlicher Mitarbeiter, Elternzeit, Personalüberhänge,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Heidelberg zum

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 2 NB 75/15

    Effektiver Rechtsschutz; Überbuchung

  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1506/04

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung einer länderübergreifenden

  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 3 N 145/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2007/2008)

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10021

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2012/2013); vorklinischer

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an

  • OVG Sachsen, 01.07.2013 - NC 2 B 145/13

    DAVOHS 2011, Drittmittelanforderung, Zielvereinbarung

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin;

  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 7 CE 14.10034

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg, erstes Fachsemester (WS 2013/2014); Lehrdeputat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 26/13

    Kapazitätsermittlung im Zusammenhang mit einem Antrag auf vorläufige,

  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 225/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Insoweit ist auf den Beschluss der Kammer vom 26.01.2016 (Az.: 7 B 334/15 MD u.a., juris) und auch auf die - den Beschluss bestätigende - Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom 14.07.2016 (Az.: 3 M 49/16, juris) zu verweisen.
  • VG Magdeburg, 07.12.2022 - 7 B 180/22

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Insoweit ist auf den Beschluss der Kammer vom 26.01.2016 (Az.: 7 B 334/15 MD u.a., juris) und auch auf die - den Beschluss bestätigende - Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom 14.07.2016 (Az.: 3 M 49/16, juris) zu verweisen.
  • VG Magdeburg, 25.04.2022 - 7 A 336/21

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg zum

    Insoweit ist auf den Beschluss der Kammer vom 26.01.2016 (Az.: 7 B 334/15 MD u.a., juris) und auch auf die - den Beschluss bestätigende - Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom 14.07.2016 (Az.: 3 M 49/16, juris) zu verweisen.
  • VG Magdeburg, 21.12.2016 - 7 B 398/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. Fachsemester, außerkapazitär);

    Insoweit ist auf den Beschluss des VG Magdeburg vom 26.01.2016 (Az.: 7 B 334/15 MD u.a., juris) und auch auf die - den Beschluss bestätigende - Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom 14.07.2016 (Az.: 3 M 49/16, juris) zu verweisen.
  • VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, Sommersemester 2016, 2. Fachsemester

    Vielmehr wird insoweit auf den - den Beteiligten bekannten - Beschluss der erkennenden Kammer vom 26.01.2016 (Az.: 7 B 334/15 MD - veröffentlicht in juris) verwiesen, mit welchem die von der Antragsgegnerin für das erste Fachsemester (Wintersemester 2015/2016) ermittelte Aufnahmekapazität als den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit genügend angesehen wurde.
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