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   VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21 MD   

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https://dejure.org/2022,9430
VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21 MD (https://dejure.org/2022,9430)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.01.2022 - 3 A 78/21 MD (https://dejure.org/2022,9430)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 3 A 78/21 MD (https://dejure.org/2022,9430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 Abs 1 BBiG, § 53 Abs 2 BBiG, § 7 Abs 1 HdlFachwPrV, § 53 Abs 1 BBiG, § 53 Abs 2 BBiG
    Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche Teilprüfung" der Fortbildungsprüfung "Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handels-fachwirtin".

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung -

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Die Bewertung kann nur auf der Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in einem Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne Weiteres losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (BVerwG, B. v. 8. März 2012 - 6 B 36/11 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 5. Juli 2017 - W 6 K 16.570, Rn. 44).

    Es ist Sache des Prüflings, die Richtigkeit bzw. Vertretbarkeit seiner Auffassung gegenüber der anderen Auffassung der Prüfer mithilfe objektiver Kriterien einsichtig zu machen (VG Würzburg, Urt. v. 5. Juli 2017 - W 6 K 16.570, Rn. 45).

    Die Bewertung kann nur auf der Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in einem Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne Weiteres losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (BVerwG, B. v. 8. März 2012 - 6 B 36/11 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 5. Juli 2017 - W 6 K 16.570, Rn. 44).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Liegt für die Bewertung der schriftlichen Leistung des Prüflings eine mit einem Punkteschema versehene Musterlösung oder Lösungsskizze vor, gilt, dass diese den Prüfern lediglich eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung geben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 1997 - BVerwG 6 B 4.97 - Beschl. v. 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95).

    Soweit die Klägerin sich auf die Angaben in der Lösungsskizze beruft, handelt es sich bei dieser lediglich um eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung für die Prüfer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 1997 - BVerwG 6 B 4.97 - Beschl. v. 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95).

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Die Bewertung kann nur auf der Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in einem Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne Weiteres losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (BVerwG, B. v. 8. März 2012 - 6 B 36/11 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 5. Juli 2017 - W 6 K 16.570, Rn. 44).

    Die Bewertung kann nur auf der Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in einem Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne Weiteres losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (BVerwG, B. v. 8. März 2012 - 6 B 36/11 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 5. Juli 2017 - W 6 K 16.570, Rn. 44).

  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Liegt für die Bewertung der schriftlichen Leistung des Prüflings eine mit einem Punkteschema versehene Musterlösung oder Lösungsskizze vor, gilt, dass diese den Prüfern lediglich eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung geben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 1997 - BVerwG 6 B 4.97 - Beschl. v. 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95).

    Soweit die Klägerin sich auf die Angaben in der Lösungsskizze beruft, handelt es sich bei dieser lediglich um eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung für die Prüfer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 1997 - BVerwG 6 B 4.97 - Beschl. v. 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95).

  • BVerwG, 01.09.1992 - 6 B 22.92

    Bewertung einer Hausarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung - Umfang der

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Er darf sich nicht darauf verlassen, dass sich schon irgendein Bewertungsfehler finden werde (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1992 - 6 B 22/92 - juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 12 K 12086/07

    Steuerberaterprüfung: Fertigung der gemeinsamen Stellungnahme des

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Ob und in welcher Weise bei Anwendung eines Punkteschemas Punkte jeweils zu vergeben und wie einzelne Prüfungsbestandteile zu gewichten sind, ist hierbei in weitgehendem Umfang der gerichtlichen Kontrolle entzogen, weil dem Prüfer bei der Vergabe von Punkten ein weiter Bewertungsspielraum verbleibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8. Mai 2002 - 2 L 6330/96 -, OVGE MüLü 49, 361 -, juris Rn. 44 f.; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 1. September 2009 - 12 K 12086/07 -, juris Rn. 35 jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96

    Laufbahnprüfung; Anspruch auf ein Überdenken; Bindung an Lösungshinweise;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Ob und in welcher Weise bei Anwendung eines Punkteschemas Punkte jeweils zu vergeben und wie einzelne Prüfungsbestandteile zu gewichten sind, ist hierbei in weitgehendem Umfang der gerichtlichen Kontrolle entzogen, weil dem Prüfer bei der Vergabe von Punkten ein weiter Bewertungsspielraum verbleibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8. Mai 2002 - 2 L 6330/96 -, OVGE MüLü 49, 361 -, juris Rn. 44 f.; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 1. September 2009 - 12 K 12086/07 -, juris Rn. 35 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. zum Vorstehenden BayVGH, Urt. v. 29. April 009 - 7 ZB 08.996 -, juris Rn. 21; Urt. v. 11. Februar 1998 - 7 B 96.2162 -, juris Rn. 26 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.02.1998 - 7 B 96.2162
    Auszug aus VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. zum Vorstehenden BayVGH, Urt. v. 29. April 009 - 7 ZB 08.996 -, juris Rn. 21; Urt. v. 11. Februar 1998 - 7 B 96.2162 -, juris Rn. 26 jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2023 - 14 OA 349/22

    Streitwertbeschwerde; Wirtschaftliche Bedeutung

    Die Klägerin hat am 29. April 2021 Klage (Az.: 3 A 78/21) wegen "Entschädigung aufgrund von coronabedingten Betriebsschließungen" gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Stadt Osnabrück vom 26. März 2021 erhoben und mitgeteilt, dass Klageanträge und Begründung einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten bleiben sollten.

    Das Verfahren hinsichtlich des verbliebenen Klageantrages zu 2. (Az.: 3 A 78/21) hat das Verwaltungsgericht an das Landgericht Hannover verwiesen.

  • OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21

    Dyskalkulie; Eingliederungshilfe in Form einer Dyskalkulietherapie; maßgeblicher

    Denn für die gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung kann die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum maßgeblich sein, gegebenenfalls begrenzt durch den Zeitpunkt der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung, wenn der Regelungszeitraum darüber hinausreicht (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 5 C 9/94 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 28. September 2007 - 3 L 231/05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2022 - 3 A 78/21 -, Rn. 29 m. w. N., n. v.).
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