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   VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16   

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VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16 (https://dejure.org/2018,50388)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 A 819/16 (https://dejure.org/2018,50388)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 A 819/16 (https://dejure.org/2018,50388)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Dem bereits seinerzeitigen Prozessbevollmächtigten des Klägers war aufgrund von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Studienjahresliste der Beklagten für das Wintersemester 2016/2017 im 2. Studienjahr mit Stand vom 13.10.2016 vor Erlass des streitgegenständlichen Bescheides bekannt, so dass grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Bescheides genügend Anhaltspunkte vorlagen, weitere Erkundigungen bei der Beklagten einzuholen und sodann Drittanfechtungsklagen zu erheben (vgl. zur Frage des Fristbeginns in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten: Thüringer OVG, Urteil vom 28.06.2016 - 2 KO 31/16 - zitiert nach juris; Zurückweisung der gegen diese Entscheidung eingelegten Revision und auf den Zeitpunkt der Ernennung des Konkurrenten abstellend: BVerwG, Urteil vom 30.08.2018 - 2 C 10/17 - abrufbar unter: https://www.bverwg.de/de/300818U2C10.17.0, abgerufen am 06.11.2018).

    Im hier zu entscheidenden Fall kann zur Gewährung von Rechtssicherheit insbesondere im Interesse der berücksichtigten Konkurrenten die regelmäßig anzuwendende Jahresfrist aus § 58 Abs. 2 VwGO herangezogen werden (so auch im Falle einer Beförderung eines Konkurrenten: BVerwG, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 B 108/13 - zitiert nach juris; zuletzt BVerwG, Urteil vom 30.08.2018, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Die Konkurrenzlage ist hier dadurch gekennzeichnet, dass eine Überzahl von Bewerbern um ein begrenztes Kontingent von Studienplätzen streitet, das die Beklagte vergibt und der Kläger den Studienplatz anstelle jedenfalls eines zugelassenen Studenten erstrebt (sog. "Konkurrentenverdrängungsklage", vgl. zu Konkurrentenverdrängungsklagen in Marktzulassungssachen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.07.2010 - 4 C 10.1535 - bei der Aufnahme in den Krankenhausplan: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 - bei der Frequenzzuteilung im Wege der Frequenzverlagerungen: BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 2/10 - alle zitiert nach juris).

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 17.11.2009 (Az. 7 ME 116/09, a.a.O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Die Konkurrenzlage ist hier dadurch gekennzeichnet, dass eine Überzahl von Bewerbern um ein begrenztes Kontingent von Studienplätzen streitet, das die Beklagte vergibt und der Kläger den Studienplatz anstelle jedenfalls eines zugelassenen Studenten erstrebt (sog. "Konkurrentenverdrängungsklage", vgl. zu Konkurrentenverdrängungsklagen in Marktzulassungssachen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.07.2010 - 4 C 10.1535 - bei der Aufnahme in den Krankenhausplan: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 - bei der Frequenzzuteilung im Wege der Frequenzverlagerungen: BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 2/10 - alle zitiert nach juris).

    Denn erst die erfolgreiche Anfechtung der Drittbegünstigung schafft die Grundlage dafür, gegebenenfalls in einem zweiten Schritt die eigene Zulassung im Wege der Verpflichtungsklage durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 2/10 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Im hier zu entscheidenden Fall kann zur Gewährung von Rechtssicherheit insbesondere im Interesse der berücksichtigten Konkurrenten die regelmäßig anzuwendende Jahresfrist aus § 58 Abs. 2 VwGO herangezogen werden (so auch im Falle einer Beförderung eines Konkurrenten: BVerwG, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 B 108/13 - zitiert nach juris; zuletzt BVerwG, Urteil vom 30.08.2018, a.a.O.).
  • OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16

    Konkurrentenklage ; Verwirkung der Widerspruchs- und Klagebefugnis; Festlegung

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Dem bereits seinerzeitigen Prozessbevollmächtigten des Klägers war aufgrund von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Studienjahresliste der Beklagten für das Wintersemester 2016/2017 im 2. Studienjahr mit Stand vom 13.10.2016 vor Erlass des streitgegenständlichen Bescheides bekannt, so dass grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Bescheides genügend Anhaltspunkte vorlagen, weitere Erkundigungen bei der Beklagten einzuholen und sodann Drittanfechtungsklagen zu erheben (vgl. zur Frage des Fristbeginns in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten: Thüringer OVG, Urteil vom 28.06.2016 - 2 KO 31/16 - zitiert nach juris; Zurückweisung der gegen diese Entscheidung eingelegten Revision und auf den Zeitpunkt der Ernennung des Konkurrenten abstellend: BVerwG, Urteil vom 30.08.2018 - 2 C 10/17 - abrufbar unter: https://www.bverwg.de/de/300818U2C10.17.0, abgerufen am 06.11.2018).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Der positiven Kenntnis steht es regelmäßig gleich, wenn der Berechtigte von der ihn belastenden Maßnahme zuverlässige Kenntnis hätte haben müssen, weil sich ihm - zum einen - deren Vorliegen hätte aufdrängen müssen und es ihm - zum anderen - möglich und für ihn auch zumutbar war, sich über die getroffene Maßnahme letzte Gewissheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.08.2000 - 4 A 11/99 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 19/15

    Tagesbelegte Betten; Herzzentrum; Auswahlverfahren für höhere Fachsemester;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Die Rechtsauffassung des Klägers werde durch das OVG Sachsen in seiner Entscheidung vom 07.07.2015 (Az. 2 B 19/15 NC) sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in seiner Entscheidung vom 25.11.2015 (Az. 9 L 943/15), welches sich auf die Entscheidung des OVG Sachsen berufe, bestätigt.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Die Konkurrenzlage ist hier dadurch gekennzeichnet, dass eine Überzahl von Bewerbern um ein begrenztes Kontingent von Studienplätzen streitet, das die Beklagte vergibt und der Kläger den Studienplatz anstelle jedenfalls eines zugelassenen Studenten erstrebt (sog. "Konkurrentenverdrängungsklage", vgl. zu Konkurrentenverdrängungsklagen in Marktzulassungssachen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.07.2010 - 4 C 10.1535 - bei der Aufnahme in den Krankenhausplan: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 - bei der Frequenzzuteilung im Wege der Frequenzverlagerungen: BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 2/10 - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Einem Bewerber ist die Erhebung einer zusätzlichen (Dritt-) Anfechtungsklage quantitativ nicht zuzumuten, wenn er eine Vielzahl an Zulassungen von Konkurrenten anfechten müsste (vgl. im Fall von hunderten von Konzessionen: BVerwG, Urteil vom 07.10.1988 - 7 C 65.87 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der zum Schulunterricht entwickelte Grundsatz, dass eine Schule zu Unrecht abgelehnte Bewerber bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zusätzlich aufzunehmen hat und diese zusätzlichen Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebende Plätze bereitgestellt werden müssen, an diejenigen Bewerber zu vergeben sind, die ihre rechtswidrige Abweisung nicht hingenommen haben (so beispielsweise Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.2008 - 2 B 316/08 - zitiert nach juris), nicht auf Zulassungen nach dem Hochschulrecht übertragbar.
  • VGH Bayern, 22.07.1982 - 22 B 81 A.2506
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 12 N 7.11

    Kommunaler Finanzausgleich; Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung 2005;

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2017 - 3 M 252/16

    Bevorzugung von Teilstudienplatzinhabern im Vergabeverfahren gegenüber der Gruppe

  • VG Magdeburg, 16.12.2016 - 7 B 769/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im höheren Fachsemester

  • BVerwG, 10.02.1994 - 4 B 26.94

    Wie lange darf die Baugenehmigung zurückgenommen werden?

  • VG Aachen, 04.05.2021 - 2 K 2472/19

    Konkurrentenverdrängungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; vollstationäre

    Insoweit nehme sie Bezug auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. November 2009 (7 ME 116/09) und des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 26. September 2018 (7 A 819/16).

    vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, Juris Rn. 4, und vom 24. September 2013 - 7 MC 85/13 -, Juris, relativierend im Beschluss vom 13. Juni 2012 - 7 LA 77/10 -, Juris Rn. 13.; VG Magdeburg, Urteil vom 26. September 2018 - 7 A 819/16 -, Juris Rn. 21.

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20

    Auswahlverfahren; innerkapazitär; Masterstudiengang; Masterstudium;

    Schon mit Blick darauf dürfte die erstrebte Studienplatzvergabe in rechtlicher Hinsicht nicht unmöglich sein und auch nicht vorauszusetzen sein, dass die fehlerhaft ausgesprochene Begünstigung eines Dritten angefochten wird (so aber VG Magdeburg, Urt. v. 26.9.2018 - 7 A 819/16 -, juris Rn. 21 ff.).
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